HD bei Rückverlegung

  • Hallo

    da wir in reichweite einer psychiatrie sind haben wir öfters Verlegungen, Rückverlegungen....

    folgendes Problem:
    1. aufenthalt : HD Phlegmone , dann rückverlegung in psych.
    pat kommt innerhalb 30 tage wieder mit HD: Pneumonie

    das wir die 2 aufenthalte zusammenführen ist wohl klar, aber welche HD ist für den gesamtfall abzurechnen??

    vielen dank
    tao

  • Hallo, tao.

    Gemäß FPV 2005 § 3 Abs. (3) hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthaltes und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben ... durchzuführen.

    Also: Sie müssen die HD des ersten Krankenhausaufenthaltes (Phlegmone) nehmen. Die Pneumonie des 2. Aufenthaltes ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

    T. Flöser

  • Hallo zusammen,

    ich möchte dieses alte Thema nochmals aufgreifen, mit der Frage, wie es ich denn mit Verdachtsdiagnosen verhält, die im wiederaufnehmeneden KH bereist vor der Verlegung gestellt - aber nicht kodiert wurden ( mangels diagnostischem Nachweis ), dann aber im rückverlegenden Krankenhaus gesichert wurden...

    aktuell stellt sich das so dar :

    1. Aufenthalt HD J94.8 sonstige Krankheitszustände der Pleura ( Seropneumothorax ) , im Aufenthalt CT und VD Pyothorax, Verlegung zur Thoraxchirurgie.

    2. Aufenthalt : Rückverlegung aus Thoraxchirurgie mit HD Pyothorax , J86.9...(wir haben es ja schon immer gesagt...) Ist nun die HD weiterhin zwingend die J94.8, oder kann die Bestätigung der vorbestehenden Verdachtsdiagnose herangezogen werden zur Kodierung der HD J86.9 ?

    Besten dank für´s Grübeln :p

    W. Hellekamps

    Leiter Medizincontrolling
    St.Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung
    Gießen

    "..die Schwierigkeit ist das Problem..." (Dr.Helmut Kohl) 8)

  • Hallo Walter,

    es sollte die J86.9 als HD eingesetzt werden. Diese hat auch schließlich zur Therapie geführt.

    Gruß Stefan :lach:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Ich gebs ja zu, bei mir geht die Entscheidung tendenziell ohnehin in diese Richtung...

    Stefan, du durchschaust mich mal wieder

    :biggrin:

    W. Hellekamps

    Leiter Medizincontrolling
    St.Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung
    Gießen

    "..die Schwierigkeit ist das Problem..." (Dr.Helmut Kohl) 8)

  • Hallo Herr Hellekamps,
    hallo Herr Schulz,

    die J86.9 hätte nach DKR (Verdachtsdiagnosen) bei Verlegung bereits als HD kodiert werden müssen. Ganz unabhängig davon was sich letztendlich herausstellt.

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim