Herzklappen rheumatisch oder nicht rheumatisch

  • Hallo zusammen,
    in unserem Haus wirft sich immer wieder die Frage auf, wie kodiere ich richtig die Herzklappenerkrankungen. LT. ICD 10 sind rheumatische und nicht näher bezeichnete Herzklappenerkrankungen zusammenzufassen (z.B. I07.1 rheum. Trikuspidalklappenins. und die I05.1 rheum. Mitralklappenins. Diese wären jetzt unter der I08.1 zusammenzufassen). Unsere Problematik liegt bei der Kodierung der nichtrheum. Klappenins. bzw. bei der Ursache nicht näher bezeichnet. Wo sieht man da die Abgrenzung. Der MDK versucht uns regelmäßig die nichtrheumatischen zu streichen mit der Begründung, dass allein ein Echo nicht ausreicht um die Ursachen genau zu bestimmen, oder Eindeutig zu belegen das es nicht rheumatisch ist. Und die Klappen damit nicht näher bezeichnet wären und somit wieder zusammenzufassen sind.

    2. Frage: Nach unseren Information liegt beim MDK eine interne Dienstanweisung vor, dass er bei sämtlichen Gutachten mit Herzklappenerkrankungen eine Zusammenfassung vorschreibt. Ist diese Problematik auch in anderen Häusern bekannt?? Bzw, habt Ihr Erfahrung mit Klappenkodierung (nicht rheumatisch) die der MDK auch mal anerkennt?
    Lg. CoAu

  • 1. Hier stellen wir die Diagnose selber sehr zurückhaltend. Das Echo ist meistens schon wegen einer anderen Indikation angeordnet. Also ist die Klappendiagnostik schon im Preis drinnen. Bei Grad I Klappenerkrankungen folgt gewöhnlich auch keine Therapie, mit dem man einen Mehraufwand hätte. Erst wenn wir aber einen Rechtsherzkatheter zur Klappendiagnostik durchführen, kodieren wir den Kode dann auch.

    2. Hier täuscht sich der MDK: Laut Kodierregel sind mehrere Klappenerkrankungen eben nicht zusammenzufassen:

    Deutsche Kodierrichtlinien 2005 - D010a
    \"...
    Die Kombinations-Schlüsselnummer ist nur dann zu verwenden, wenn diese Schlüsselnummer die betreffende diagnostische Information vollständig wiedergibt und wenn das Alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt.

    Mehrfachkodierungen (siehe DKR D012d Mehrfachkodierung) dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst.\"

    Damit ist die Verwendung der I08.* Kombination obsolet, denn dabei geht immer die (dokumentierte) diagnostische Information über Art der Klappenerkrankung (Insuffizienz, Stenose...) bzw. deren Genese (rheumatisch, nicht-rheumatisch) verloren, was aber gemäß dieser Kodierrichtlinie zu vermeiden ist. Man muss also immer brav jede einzelne Klappenerkrankung für sich kodieren.

    Schöne Grüße

    Jannis

  • Hallo,

    Zitat

    Man muss also immer brav jede einzelne Klappenerkrankung für sich kodieren.

    ...dabei aber bitte nicht vergessen, dass die Anforderungen der DKR D003 dann natürlich auf jeden Einzelkode anzuwenden sind - der Mehraufwand ist also für jede Herzklappe gesondert zu belegen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Liebes Forum!

    In diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

    Sind Herzklappenerkrankungen (ab II Grades ), die zu einer behandlungsbedürftigen Herzinsuffizienz führen, zusätzlich zu der Herzinsuffizienz zu verschlüsseln?

    Dies ist schon vielfach diskutiert worden, aber wie ist es mit der Argumentation unserer Internisten, die den Mehraufwand der verschlüsselten Klappenklappenerkrankungen damit begründen, dass eine durch Herzklappenerkrankungen verursachte Herzinsuffizienz viel schwieriger medikamentös einzustellen ist? Ein intellektueller Mehraufwand also? Kann man so gegenüber dem MdK argumentieren?

    Was meinen Sie dazu?

    Könnte man argumentativ den Artikel von Fahlenbrach et al. heranziehen (11/2005 das Krankenhaus), in dem es heißt: „Sofern keine Möglichkeit besteht, die Erkrankung mit einem Diagnosekode inhaltlich abschließend abzubilden, ist die Kodierung mehrerer beschreibender Kodes kodierrichtlinienkonform“?

    Würde mich über Antworten wirklich freuen!!

    Kasia

  • Hallo Forum,

    ich denke, Vitien rheumatischer Genese dürften trotz vermehrter Migration in unseren Breiten eher selten anzutreffen sein. Die meisten verkalten Klappen sind degenerativer Genese und somit nicht rheumatisch.

    Wenn nur ein transthorakales Echo gemacht wurde das bei einer Herzinsuffizienz ohnehin dazugehört, codieren wir das Vitium nicht. Was als Mehraufwand bezogen auf die Klappenerkrankung zählt und somit ihre (zusätzliche) codierung rechtfertigt lässt sich sicher unterschiedlich auslegen. Eine (dokumentierte) Beratung des Patienten zur Endokarditisprophylaxe oder ein zusätzliches TEE zur genaueren Quantifizierung des Vitiums stellen meiner Ansicht nach einen solchen Aufwand dar. Hier verschlüsseln wir auch das Vitium und hatten damit bisher selten Probleme.

    Viele Grüße

  • Hallo Cardiot,

    wie auch andernorts diskutiert, ist die Beratung wegen der Endokarditisprophylaxe umstritten. Wenn Sie sagen, Sie hätten deswegen kaum Probleme, wäre ich dankbar, wenn Sie kurz antworten könnten, ob Sie hierzu positive MDK-Gutachten haben. Wir haben, aber trotzdem bleibt es schwierig. Vielleicht könnte man hier argumentativ zusammenlegen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke