Ausgleichsregelungen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Jaschik:
    Hallo Forum,


    Schlechte Qualität wird sich am Markt nicht durchsetzen setzt aber voraus, das diese sichtbar wird...


    Hallo Herr Jaschik,
    hallo Herr Lehmann,
    hallo Forum


    also brauchen wir mehr marktwirtschaftliche Elemente

    solange die Oma Krause zum garantierten Festpreis behandelt wird, ist natürlich über die Qualität noch nichts gesagt. In einem (weniger reguliertem)wettbewerbsorientierten System, wird schlechte Qualität sehr schnell indirekt sichtbar werden
    Das funktioniert dann über den Markt, (ergänzend vielleicht BQS, Qualitätsberichte etc...)


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Guten Tag die Herren (und Damen),

    Herr Rembs schreibt:
    "also brauchen wir mehr marktwirtschaftliche Elemente"

    Wer ist wir?

    Ich nicht. Ich will einen guten Dokter mit ein bisschen Zeit.
    Und natürlich niedrigere AOK-Beiträge.

    Machen Sie da mal was, junger Mann.

    Danke und auf Wiedersehen

    Oma Krause

    Eure Oma Krause

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    [
    Ich nicht. Ich will einen guten Dokter mit ein bisschen Zeit.
    Und natürlich niedrigere AOK-Beiträge.

    Danke und auf Wiedersehen

    Oma Krause


    Hochverehrte gnädige Frau,
    wie wär´s mit einem Umzug nach Griechenland, niedrigere Beiträge, schönes Wetter, gute Ärzte (in Deutschland ausgebildet) und längere Lebenserwartung als hier...
    Es gilt auch hier die marktwirtschaftliche Idee, Sie haben die freie Entscheidung und dürfen selbst entscheiden!


    Mit den besten Wünschen
    an die liebe Oma Krause

    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hi all,
    Die da, die alte Frau auf dem Sofa, da, das ist die Oma Krause. Die Oma Krause ist schon 79. Aber doof ist sie noch lange nicht. Die Oma Krause fragt nämlich immer nach, wenn sie was nicht versteht. Na ja, manchmal hört sie halt einfach nicht mehr so gut. Dann muss man's eben nochmal und etwas lauter sagen. Das ist zwar anstrengend, lohnt sich aber. Die Oma Krause interessiert sich nämlich sehr für Gesundheitspolitik. Was das ist, erkläre ich euch in der nächsten Sendung. Jetzt aber wieder schnell zurück zur Oma Krause:
    Oma Krause - so sagte Sie mir - will sich zukünftig möglicherweise regelmässig zu Wort melden. Dafür müssen wir ihr dankbar sein, denn sie will das DRG-System und andere gesundheitspolitische Entwicklungen aus ihrer Sicht und derer - von den zu erwartenden Änderungen Betroffenen - kommentierend begleiten. Ganz schön kompliziert, was Oma Krause da von sich gibt. Ganz schön mutig auch, meint sie selbst. Aber ganz blöde sind wir ja nun auch nicht. Dabei - so ihre telefonische Mitteilung - soll es nämlich um ganz schön kritische Beurteilungen gehen, die insbesondere Leistungskürzungen der Krankenkassen, Sozialstaat-Abbau, ggf. auch schlechte medizinische Betreuung, halt aktuelle Fragen in der Gesundheitsgesetzgebung aufgreifen... So ist sie eben, die Oma Krause. Und beim leckeren Kaffee sagt sie noch: Jung, (sagt sie - naja so ist sie eben) sieh endlich zu, dass ich eine Homepage in diesem komischen Internet kriege ! Ja,ja, denke ich, möglicherweise kann man das arrangieren. Unter http://www.oma-krause.de sollen daher bald Patienteninteressen und mögliche -ansichten (Datenschutz, etc.) abrufbar sein. "Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn ihr myDRG-Leute mich unterstützt" - sagt Oma Krause... Und damit - liebe Leser - damit hat sie wohl recht.

    Schönes WE
    - und in Erwartung des 80. Geburtstages von Oma Krause am 17.12. -
    sendet

    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Was noch fehlt, ist die Rechenformel, aber die kommt erst später...

    Wer mitgedacht hat, kann sich die Formel auch selbst zurechtlegen. Eigentlich ist es mehr eine Umbuchung:

    Die "anonymisierten" §21-KHEntgG-Datensätze enthalten doch alle nötigen Angaben, um

    Zitat


    Fallbezogene Daten
    Medizinische Daten des Behandlungsfalls
    Datei: Fall
    IK;KH-internes-Kennzeichen;IK-der-Krankenkasse;


    Krankenhaus und Krankenkasse, sowie

    Zitat


    Fallbezogene DRG-Fallpauschale
    Datei: Entgelt-DRG
    IK;KH-internes-Kennzeichen;DRG-Fallpauschale;Entgelt-DRG-Fallpauschale ;Gesamtentgelt-GVD


    die Höhe des zunächst erhaltenen Entgeltes zu rekonstruieren.

    Im Falldatensatz liegen außerdem alle gruppierungsrelevanten Angaben vor, mit denen man den betreffenden Fall nach Fertigstellung des mit allen Falldaten erstellten neuen Groupers nachträglich noch einmal gruppieren kann.

    Durch Division des bewilligten Gesamtbudgets durch die jetzt bekannte Ist-Gesamt-DRG-Fallzahl wird der "richtige" BFW bestimmt.

    Durch Multiplikation dieses "richtigen" BFW mit dem für jeden Falldatensatz "neu" ermittelte RG ergibt sich das "richtige" (periodenbereinigte) Engelt. Dieses wird mit dem zunächst ausgezahlten Entgelt saldiert.

    Durch Summenbildung der Entgeltabweichungen einmal KH-IK-bezogen und einmal KK-IK-bezogen resultiert für jedes Institut (KH bzw. KK) als Saldo dann genau eine Rückzahlung oder Nachzahlung, welche über ein einziges Ausgleichskonto, welches z. B. vom InEK geführt wird, abgewickelt werden kann.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Durch Summenbildung der Entgeltabweichungen einmal KH-IK-bezogen und einmal KK-IK-bezogen resultiert für jedes Institut (KH bzw. KK) als Saldo dann genau eine Rückzahlung oder Nachzahlung, welche über ein einziges Ausgleichskonto, welches z. B. vom InEK geführt wird, abgewickelt werden kann.

    Das Gleiche noch einmal als Excel-Tabelle:
    DRG-Ausgleiche (Dr. B. Scholz)
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Jaschik,

    wollte die ganze Zeit schon auf Ihren Beitrag antworten.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Eine selbstbestimmte Konsumentenentscheidung wäre die Wahl des Arztes/Krankenhauses (Ausnahme Notfälle)

    Völlig o. k., haben wir ja auch zur Zeit so (freie Arztwahl), soll allerdings aus zweifelhaften Gründen (s. Lauterbach & Co.) abgeschafft werden, z. B. Einkaufsmodelle, HMO. Diese Vorschläge lösen m. E. für den einzelnen Patienten das Problem nicht. Es ist allerdings ein Druckmittel auf die Leistungserbringer. Es eignet sich, eine reale Überversorgung abzubauen (haben wir die wirklich?).

    Die freie Wahl des Arztes/Krankenhauses verträgt sich doch sehr gut mit DRGs und wird unterstützt durch Qualitätsberichte, z. B. KTQ.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    ... Krankenkassen könnten für Ihre Mitglieder Verträge mit ausgesuchten Krankenhäusern abschliessen.

    Hierin sehe ich keinen Sinn (s. o.). Wenn die Krankenkasse entscheidet, kann doch der Patient nicht mehr wählen.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    ... Ebenso könnten Hausärzte (Gatekeeper) in der integrierten Versorgung die Auswahl der Krankenhäuser beeinflussen.

    Das Hausärzte die Krankenhauswahl bestimmen, ist völlig normal, dafür muss man Sie nicht Gatekeeper nennen (nicht Ihre Erfindung, Herr Jaschik, ich weiß :) ).

    Eine integrierte Versorgung werden wir vielleicht durch DRGs bekommen, wenn diese sektorenübergreifend gelten. Vorher sicher nicht, sonst hätten wir sie schon.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    ... Je nach Konzept stünden den Krankenhäusern unterschiedlich viele Nachfrager gegenüber und das hätte (Marktkonformen) Einfluß auf die Preisfindung.

    Wie meinen Sie das? Soll ein KH, welches sich (ich nehme an, weil es einen guten Ruf hat) einer großen Nachfrage gegenübersieht, einen höheren Preis festsetzen dürfen? Werden die Krankenkassen das zulassen?

    Zitat


    Original von Jaschik:
    ... Da durch ein mehr an Fällen die Durchschnittskosten sinken (können) haben natürlich dann größere spezialisiertere Krankenhäuser Preisvorteile. Also warum nicht dann nur zwei drei z.B. Herzzentren in Deutschland einrichten und damit den gesamten Bedarf abdecken?

    "Sinkende Kosten bei steigenden Stückzahlen" ist mir zu materiell gedacht. Das funktioniert gut in der Industrie, aber im Krankenhaus nur sehr eingeschränkt, soll sicherlich durch Prozessoptimierung erreicht werden, keine Frage. Aber man sollte dann m. E. nicht von Preisvorteil, sondern von Kostenvorteil sprechen. Dass deswegen ein einzelnes KH bereit ist, DRGs zu einem niedrigeren Entgelt anzubieten, halte ich für eine Illusion. Warum sollte es das tun? Dann bleibt ihm ja nichts übrig von seinem Erfolg (Investitionsquote, s. u.).

    Herrn Rembs lass ich hier mal stehen:
    (Rembs)Warum Festpreise, muß das wirklich sein?
    Durchschnittspreise sind administrative Preise, mit allen Nachteilen.
    Warum nicht Regelung über den Preis und die selbstbestimmte Konsumentenentscheidung? Warum sollen niedrigere "Produktionskosten" = Fallkosten nicht über den Preis am Markt ausgetragen werden?
    Schlechte Qualität wird sich am Markt nicht durchsetzen.

    Wenn das gezahlte bundeseinheitliche Entgelt der Höhe der bundesdurchschnittlichen Kosten entspricht, haben wir doch genau den Marktpreis ermittelt, der auch kostendeckend ist, wenn man davon ausgeht, dass wir keine Überversorgung haben.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    ... und jedes Krankenhaus könnte anhand der eigenen Kostenstruktur DRG´s anbieten.

    Das funktioniert so wieder nur in der Industrie, im Gesundheitswesen haben wir das Problem der flächendeckenden Versorgung und des Leistungsanspruchs der Versicherten...

    Zitat


    Original von Jaschik:
    (Um da die Chancengleichheit der Krankenhäuser zu gewährleisten, müßte allerdings die Finanzierung der Investitionen innerhalb der DRG´s erfolgen.)

    Das sehe ich auch so, s. a. Investitionsstau in den Ländern.

    Zitat


    Original von Jaschik:

    Eine Frage hätte ich zu der Investitionsquote?

    Wieso hat der Gewinn Auswirkungen auf die Investitionsquote (je Krankenhaus/ im Krankenhaussektor) und welche Investitionen sind darin enthalten (Monistik gilt doch noch nicht, oder?)

    Vielleicht habe ich hier einen Begriff falsch verwendet. Mit "Investitionsquote" meine ich die m. E. legitimste Art der Gewinnverwendung in einem gemeinnützigen Unternehmen. Man sollte die Summe der Deckungsbeiträge m. E. in das Unternehmen Krankenhaus stecken, z. B. Stellenpläne, Ersatzinvestitionen, Finanzierung des medizinischen Fortschritts usw.. Man könnte es natürlich auch abschöpfen (für die Unternehmensleitung oder die Kapitalgeber...). Ihr Hinweis auf die Monistik ist richtig, aber auch im jetzigen dualen System muss das Krankenhaus mit dem Deckungsbeitrag (wenn er denn positiv ist), etwas anfangen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Rembs:
    Warum Festpreise, muß das wirklich sein?


    Solange es ein festes Budget für alle gibt, muß es auch Festpreise geben. DRGs pur, um Herrn Scholz zu zitieren. IMHO hat er absolut recht. Denn die Politik wird Ihre Forderung nach Beitragsatzstabilität nicht aufgeben. Und wenn wir nicht gleich einverstanden sein wollen, daß die Einnahmen der Krankenhäuser ständig sinken (denn der Deckel bleibt drauf, DRGs hin oder her), müssen wir darauf bestehen, daß das zur Verfügung stehende Budget auch vollständig verteilt wird. Und das geht gerecht tatsächlich nur im "Nachtarock".

    mfg
    T. Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von T_Buettner:


    Solange es ein festes Budget für alle gibt, muß es auch Festpreise geben. Und das geht gerecht tatsächlich nur im "Nachtarock".

    mfg
    T. Büttner


    Hallo,
    1) ist es gerecht, wenn begrenzt durch die Budgetierung, das Geld nicht in die Händer der effektivsten Menschen kommt?


    Gruß
    Eberhard Rembs
    Bochum

  • Hallo Herr Scholz,

    mit meinen Aussagen wollte ich nur Alternativen aufzeigen, ohne auf deren Vorzüge oder Nachteile einzugehen, die ja nur anhand von Vorgaben über das System Geltung haben. Und die Diskussion ging ja zuletzt in Richtung einer Systemdiskussion. Ich sagte ja schon, daß auch auf der Patientenseite Anreize gesschaffen werden müssen, um die vorhanden Ressourcen effizienter einzusetzen. Dazu müßte das System der Krankenversicherung anders geregelt werden. Es müßte sich für den Versicherten positiv auswirken, sich Systemkonform zu verhalten. Bisher ist es ein Trittbrettfahrersystem. Es gibt keinen (zu wenig) Anreize um sich Systemkonform zu verhalten, egal ob ich mich z.B. daran halte zu jedem Facharzt eine Überweisung mitzunehmen oder nicht, oder wie oft ich einen Arzt aufsuche, es hat für den Einzelnen keine Auswirkungen für die Solidargemeinschaft schon.

    Hierin sehe ich keinen Sinn (s. o.). Wenn die Krankenkasse entscheidet, kann doch der Patient nicht mehr wählen.

    Doch, allerdings wählt er in diesem Modell indirekt. Durch die Wahl der Krankenkasse entscheidet er sich anhand seiner Präferenzen, dh. über Höhe des Beitragssatzes - Ausgestaltung seiner Krankenversicherung (z.B. Versicherungsausschlüsse, Selbstbehalte, akzeptieren bestimmter Behandlungsabläufe/-wege (HMO oder Vorgabe bestimmter Ärzte oder Krankenhäuser die über die Versicherung gedeckt sind (bei anderen z.B. müßten Mehrkosten selbst getragen werden).
    Dadurch ändert sich aber die Marktbeziehung zwischen Krankenhaus und Versicherten. Nun steht dem Krankenhaus nicht mehr der einzelne Patient sondern eine Patientengemeinschaft in einer Krankenversicherung gegenüber. (Unterschiedlich starke Verhandlungspositionen)

    Eine integrierte Versorgung werden wir vielleicht durch DRGs bekommen, wenn diese sektorenübergreifend gelten. Vorher sicher nicht, sonst hätten wir sie schon.

    Ist denn das einzige Hinderniss zur intergrierten Versorgung die Form der Entlohnung?

    Wie meinen Sie das? Soll ein KH, welches sich (ich nehme an, weil es einen guten Ruf hat) einer großen Nachfrage gegenübersieht, einen höheren Preis festsetzen dürfen? Werden die Krankenkassen das zulassen?

    Ob es einen höhern Preis festsetzen kann oder nicht ist doch zweitrangig, wenn der Ruf eines Krankenhauses bestimmt, ob Verträge (durch Krankenkassen) mit diesem abgeschlossen werden oder nicht. (Ich weiß, so ist es in Deutschland zur Zeit nicht umsetzbar und (eventuell) auch nicht gewollt)

    Vielleicht habe ich hier einen Begriff falsch verwendet. Mit "Investitionsquote" meine ich die m. E. legitimste Art der Gewinnverwendung in einem gemeinnützigen Unternehmen. Man sollte die Summe der Deckungsbeiträge m. E. in das Unternehmen Krankenhaus stecken, z. B. Stellenpläne, Ersatzinvestitionen, Finanzierung des medizinischen Fortschritts usw.. Man könnte es natürlich auch abschöpfen (für die Unternehmensleitung oder die Kapitalgeber...). Ihr Hinweis auf die Monistik ist richtig, aber auch im jetzigen dualen System muss das Krankenhaus mit dem Deckungsbeitrag (wenn er denn positiv ist), etwas anfangen.

    Der Deckungsbeitrag (Teilkostenrechnung) ist doch definiert als Erlöse minus variable Kosten und ist ein Beitrag zur Deckung der Fixkosten. Das ganze ist eine Möglichkeit Abläufe bei Kapazitätsengpässen zu optimieren. Das was Sie meinen ist schlicht und einfach die Gewinnverwendung (wenn ich es richtig verstanden habe). Der Gewinn ergibt sich aber erst nach Abzug aller Kosten (auch der fixen).

    soll allerdings aus zweifelhaften Gründen (s. Lauterbach & Co.) abgeschafft werden, z. B. Einkaufsmodelle, HMO.

    Was meinen Sie mit Lauterbach & Co.?


    Aber noch mal zurück zu Ihrem Ausgangsbeitrag.

    Mir ist nicht ganz klar, warum 2003 in der budgetneutralen Phase die Minder-/Mehrerlösausgleiche ein so großes Problem darstellen. Das Budget für 2003 und 2004 wird doch noch auf herkömmlichen Wege ermittelt und der Mindererlösausgleich in 2003 beträgt 95 Prozent. Ist denn dadurch nicht vorgegeben, das sich das jeweilige Krankenhausbudget innerhalb von 95 und 100 Prozent bewegt. Können denn die Mindererlöse nicht ausschließlich aufgrund der Abweichung zwischen vereinbarter und tatsächlicher Fallzahl bzw in der Struktur der Fallzahlen zustande kommen? Ist dadurch nicht eine große Budgetsicherheit gegeben? (Oder sehe ich das zu einfach (Mangels besseren Wissen)?)

    Ob die Zeitspanne 2003/2004 ausreicht um alle Effekte abzufangen und für die Krankenhäuser verlässliche Schätzungen der Fallzahlen durchzuführen weiß ich nicht.

    An Ihrem Vorschlag, die 2003 Abrechnung in 2005 mit den Zahlen von 2003 durchzuführen mißfällt mir (so korrekt die Zahlen dann wären), das die Zeitspanne bis die korrekten Ergebnisse feststehen zu groß ist. Wenn ein Krankenhaus 2003 glaubt einen Überschuß zu erwirtschaften, es aber 2003 nicht erwirtschaftet hat (was ja erst 2005 feststeht) kann auch 2004 nicht darauf reagiert werden bzw. nicht in dem erforderlichen Ausmaß und es wird gegebenenfalls auch dieses Jahr mit einem Defizit abgeschlossen werden(was dann ja erst 2006 bekannt würde). Ich denke aufgrund der zeitlichen Diskrepanz ist ein etwas ungenaues Relativgewicht, das für das Jahr aber bestand hat, weniger Problematisch als wenn die Impulse zur Steuerung des Krankenhauses zu spät kommen.

    Auch könnte man später (verlässlichere Zahlen vorausgesetzt) das (erhöhte) Budget (trotz der Beitragsstabilität) nicht vollständig verteilen und einen gewissen Prozentsatz zum Ausgleich entstehender Mehrerlöse zurückhalten (mit einer Degression bis zu einem bestimmten Limit). Durch jährliche Anpassung der Relativgewichte und der Fallzahlen müßte doch weitestgehend ein best. Budget eingehalten werden können und trotzdem eine einigermaßen gerechte Verteilung des Budgets erfolgen. Oder sehe ich das zu naiv?

    Und gibt es nicht auch schon im alten Budgetsystem eine Ausgleichsfuntkion?

    Mit feundlichen Grüßen

    Heiko Jaschik

  • Hallo Herr Jaschik,

    danke für die Reaktion, von mir heute nur eine Teilantwort, mehr vielleicht am Wochenende:

    Zitat

    Original von Jaschik:
    ... es hat für den Einzelnen keine Auswirkungen für die Solidargemeinschaft schon.


    Auch ich bevorzuge den Blick auf das Ganze. Wenn es allerdings gelingt, die Einzelinteressen so zu lenken, dass diese positiv für die Solidargemeinschaft wirken, hätten wir den Idealfall.

    Zitat

    Original von Scholz:
    Hierin sehe ich keinen Sinn (s. o.). Wenn die Krankenkasse entscheidet, kann doch der Patient nicht mehr wählen.

    Zitat

    Original von Jaschik:
    Doch, allerdings wählt er in diesem Modell indirekt. Durch die Wahl der Krankenkasse entscheidet er sich anhand seiner Präferenzen, dh. über Höhe des Beitragssatzes - Ausgestaltung seiner Krankenversicherung (z.B. Versicherungsausschlüsse, Selbstbehalte, akzeptieren bestimmter Behandlungsabläufe/-wege (HMO oder Vorgabe bestimmter Ärzte oder Krankenhäuser die über die Versicherung gedeckt sind (bei anderen z.B. müßten Mehrkosten selbst getragen werden).
    Dadurch ändert sich aber die Marktbeziehung zwischen Krankenhaus und Versicherten. Nun steht dem Krankenhaus nicht mehr der einzelne Patient sondern eine Patientengemeinschaft in einer Krankenversicherung gegenüber. (Unterschiedlich starke Verhandlungspositionen)


    Das Problem, dass ich hier sehe, liegt darin, dass man als Gesunder einfach nicht weiß, welche Versorgung man im Krankheitsfall benötigt. Natürlich gibt es zum Beispiel grundsätzliche Unterschiede in der Art der Medizin, die jemand bevorzugt, z. B. der Trend zu "alternativen Heilverfahren". Aber eine Festlegung im Voraus mit ausschließender Wirkung? Was würde denn dagegen sprechen, wenn ich mich als Patient erst im Krankheitsfall entscheiden dürfte, welche Art der Behandlung ich wünsche, also z. B. "Schulmedizin" und/oder "alternative Verfahren"?

    Und wie soll das einzelne Krankenhaus die von Ihnen vorgeschlagene Vertragsfreiheit mit dann je nach Vertrag bei bestimmten Diagnosen(?) oder Behandlungsverfahren(?) unterschiedlichen Leistungsansprüchen bzw. unterschiedlichem Selbstbehalt organisatorisch bewältigen und jeweils abgrenzen? Vorstellen könnte ich mir hier allenfalls einen pauschalen Selbstbehalt, wie ihn die meisten PKVn bereits jetzt schon anbieten, also z. B. bis 500 € im Quartal zahlt der Patient selbst und er hat deshalb geringere Beiträge. Wenn wir das im GKV-Bereich einführen wollen, brauchen wir als erstes Rechnungen an den Patienten (also Kostenerstattung statt Sachleistung), um zu wissen, wann die z. B. 500 € erreicht sind.
    Was ich nicht verstehe, ist der Gedanke, man könne mit Krankenkassen-Programmen Dinge erreichen, die im Wechselspiel Arzt/Patient nicht auch möglich sind. Also noch einmal mein Einwand: wenn die Kasse entscheidet, hat der Patient nichts mehr zu entscheiden. Ihr Hinweis, der Versicherte kann sich die Kasse aussuchen, überzeugt mich nicht, weil die Kassenwahl regelmäßig der Gesunde trifft. Wenn er bereits bei Vertragsabschluss krank ist (siehe Gesundheitsprüfung der PKV), wird es sowieso teuer (und unsolidarisch).

    Problematisch finde ich außerdem den Vorschlag, Kassen könnten Verträge nur mit bestimmten Häusern abschließen. Das geht vielleicht mit Rehakliniken, aber wie geht das in der Akutmedizin, wie funktioniert dann eine wohnortnahe Versorgung, sollen dann bestimmte Leistungsanbieter von der Vergütung ausgeschlossen werden, ist das dann ein Berufsverbot? Können wir uns das leisten, haben wir etwa eine derartige Überversorgung? Wer kontrolliert, wer Leistungen anbieten darf und wer nicht darf? Haben wir dafür nicht die Approbation und den Versorgungsauftrag?

    Zitat


    Original von Scholz:
    Eine integrierte Versorgung werden wir vielleicht durch DRGs bekommen, wenn diese sektorenübergreifend gelten. Vorher sicher nicht, sonst hätten wir sie schon.

    Zitat


    Original von Jaschik:
    Ist denn das einzige Hinderniss zur intergrierten Versorgung die Form der Entlohnung?


    Es sind die getrennten Budgets. DRGs würden die Möglichkeit bieten, diagnosebezogen bestimmte Fälle sektorenübergreifend zu definieren. Das geht z. B. für Akutfälle, z. B. Operationen, wenn Voruntersuchung und Nachbehandlung in der Pauschale enthalten wäre. Dann wäre es egal, ob Voruntersuchungen(1) und/oder Operation(2) und/oder Nachbehandlung(3) ambulant oder stationär erbracht würden, ein RG (Ges) wäre dann z. B. die Summe RG(1) + RG(2) + (RG(3) und könnte ggf. auch aufgeteilt werden. Bei chron. Krankheiten wäre eine zeitabhängige Vergütung sinnvoll, wobei die notwendige Pflege (ggf. auch in Reha-Einrichtungen, durch ambulante Pflege im häuslichen Bett, im Altenheim oder im Krankenhaus) einerseits, die Behandlung ohne besonderen Pflegeaufwand (nur Arztbesuch bzw. Visite) andererseits entsprechend gewichtet werden müsste, die Vergütung aber unabhängig von den derzeitigen Sektorengrenzen einheitlich erfolgen könnte.

    Auf diese Art wäre es jeweils egal, wer die Leistung erbringt, ob ambulant, Reha, Pflege, Krankenhaus - die Bezahlung würde durch den Patienten definiert (diagnosis related), nicht durch die Art der Leistungserbringer. Sektorale Budgest wären überflüssig.

    Soweit, später mehr. :sleep:
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]