MDK ignoriert Argumente

  • Liebes Forum,

    es kommt leider wiederholt vor, dass der MDK im Folgegutachten nicht auf alle Argumente unseres Widerspruches eingeht, sondern im Wesentlichen, seinen Standpunkt wiederholt. Meine Vorstellung ist die, dass wir im Widerspruch jedes Argument des MDK widerlegen und ggf. weitere Argumente aufführen. Der MDK könnte dann im Falle der Ablehung des Widerspruches seinerseits, jedes unserer Argumente widerlegen oder darlegen, weshalb es irrelevant für die Beurteilung des Falles ist.

    Nun habe ich aber einen Fall, im dem ich bereits zwei Widersprüche geschrieben habe und den Gutachter gebeten habe, auch durchgehend auf unsere Begründungen einzugehen. In seiner letzten Ablehnung geht er aber auf mehrere Punkte unseres Folgewiderspruches nicht ein und bleibt bei seiner Gesamtbeurteilung. So werden wir nie fertig! :boese:

    Was würden Sie empfehlen? Noch einmal Widerspruch einlegen? Direkt an den Leiter des MDK oder der Krankenkasse wenden? Oder ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Klage zu erheben? Vielleicht haben Sie ja eine noch viel bessere Idee....

    Danke für jede Antwort

    H. Bürgstein
    Brühl

  • Halo Froum, Tag Herr Bürgstein,

    \"Es kommt der Tag, da will die Säge sägen\" (Atze Katlewski alias Delle Quand im Film von Adolf WInkelmann \"Jede Menge Kohle\").
    Vesuch des Gespräches mit der Kasse (vorgesetzter Sachbearbeiter) kann manchmal sinnvoll sein, ansonsten, wenn man stichfeste Argumente hat, Fristsetzung und Klageweg beschreiten, wäre zumindest meine Empfehlung.
    Haben Sie den MDK-Arzt :d_niemals: schon mal persönlich gesprochen? Man ist ja oft erstaunt, wie schnell da das Eis bricht.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Bürgstein,
    ich kann Ihre Erfahrung hier in Bayern nur bestätigen. Die sogenannten MDK-Gutachten auf der Basis eines teilautomatisierten Entlassbriefes bestehen häufig nur noch aus einer Zeile, in der ohne rechte Begründung eine andere (immer kostengünstigere) Kodierung des Falles favorisiert wird.
    Ich verstehe, dass der MDK, der von einigen Kassen geradezu mit Anfragen überschwemmt wird, mit der Flut nicht mehr fertig wird.
    In Hamburg erzählte der MDK-Prinzeps neulich, dass pro begutachtetem Fall die Kasse durchschnittlich 500€ einspart.
    Die Aussage verführt natürlich zu einem entsprechenden Verhalten bestimmter Kassen.
    Da der MDK auch bei uns bei Widersprüchen ähnlich verfährt wie von Ihnen geschildert, bleibt eigentlich nur der Klageweg.
    Das wäre dann allerdings, wenn es konsequent gemacht würde, nur eine Verlagerung der Flut von dem MDK auf die Gerichte.
    Eine Alternative sehe ich nur darin, dass die Landes-Krankenhausgesellschaften verstärkt animiert werden, sich mit Kassen und MDK auseinanderzusetzen, dass die Sitten hier nicht immer mehr verrohen.

    Lieber Herr Merguet,
    im Einzelfall mögen Sie recht haben, aber ich bin gegen das \"kungeln\", was nicht heißen soll, dass ich nicht für ein kollegiales und gutes Verhältnis zu den Kollegen zum MDK bin. Einzelabsprachen, wenn es um prinzipielle Auslegung von Kodierregeln geht, halte ich nicht für förderlich.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    In Hamburg erzählte der MDK-Prinzeps neulich, dass pro begutachtetem Fall die Kasse durchschnittlich 500€ einspart.

    Das würde aber für mich für eine qualitativ sehr gute Auswahl der zu begutachteten Fälle sprechen.
    Die Kassen, die den MDK überschwemmen dürften nicht zu einem solchen Ergebnis gelangen

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Die Aussage verführt natürlich zu einem entsprechenden Verhalten bestimmter Kassen.

    Daher kann ich hier Ihrer Argumentation nicht folgen.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Forum, lieber Herr Heller,

    hier geht es nicht um das \"Kungeln\", sondern um die Erörterung unstrittiger Sachverhalte, oder etwa das Auffinden bestimmter Diagnosen und Prozeduren in bereits gelieferten Unterlagen.

    Wo immer keine inhaltliche Übereinstimmung mit dem MDK besteht, ist unser Ansprechpartner die Kasse. Auch die Kassenvertreter sind trotz MDK-Gutachten in bestimmten Fällen zum EInlenken bereit.

    Gruß

    merguet

  • Liebe Antwortenden,

    vielen Dank für die Statements. Mich hätte ja auch noch interessiert, was Mr. Freundlich aus Kassensicht zu meiner Anfrage sagt.

    Dass Erstgutachten häufig sehr dürftig ausfallen, kann ich ebenfalls in gewisser Weise verstehen. Bei der Bearbeitung von Widersprüchen hält sich mein Verständnis für eine flüchtige Antwort aber in Grenzen, erst recht, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

    Ich werde also erst einmal Kontakt aufnehmen und dann weitersehen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Brühl

    H. Bürgstein

  • Hallo Forum,
    Hallo Herr Bürgstein,

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    Mich hätte ja auch noch interessiert, was Mr. Freundlich aus Kassensicht zu meiner Anfrage sagt.

    Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass sich das Folgegutachten schon auf die Argumente des Widerspruches beziehen sollte.

    Ich sehe hier aber ein ganz anderes Problem. Wurden die Daten denn auch der Kasse zur Verfügung gestellt oder nur dem MDK?
    Falls nur der MDK die Unterlagen erhalten hat, was soll dann eine Kontaktaufnahme mit der Kasse bringen?
    Das ist halt der Nachteil, wenn die Kasse keine Unterlagen erhält.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,
    die Kasse kann und darf per Gesetz nicht wesentlich mehr Informationen über den Patienten erhalten als die § 301 Daten hergeben. Sonst hätte man den MDK nicht schaffen müssen und hätte den Beratungsärzten der KK alle Informationen geben können. Das ist vom Gesetzgeber aber nicht so gewollt.
    Es sollte eine \"unabhängige\" medizinische Institution geschaffen werden. Ich finde es auch nicht richtig, dass einzelne KK dieses Prinzip immer wieder aufzuweichen versuchen.
    Ich glaube einfach, dass mittlerweile die Erfahrung lehrt, dass es nicht funktioniert, eine \"unabhängige\" Institution zu schaffen, die von seinem Auftraggeber bezahlt wird.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Morgen Forum,
    Guten Morgen Herr Heller,

    die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf Datenschutz etc. sind mir schon klar. Ich wollte eigentlich nur mal auf eine Problematik hinweisen, die immer wieder im Alltag auftaucht.

    Da werden wir von Krankenhäusern angerufen und sollen Stellung zu Problemen nehmen, von denen wir leider (auf Grund des Datenschutzes) nur die Hälfte wissen. Und wenn dann das Problem nicht auf telefonischem Weg gelöst werden kann, dann sollen wir der Buhmann sein ??? :noo: :noo: :noo:

    Auch ich bin selbstverständlich für einen kontruktiven Dialog zwischen den Vertragspartnern, aber bitte verweisen sie nicht auf der einen Seite auf den Datenschutz und \"verlangen\" dann auf der anderen Seite möglichst schnelle und unbürokratische Entscheidungen, für die man die vollständigen Unterlagen kennen muss.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Guten Morgen,


    Zitat


    Original von Thomas_Heller:

    Ich glaube einfach, dass mittlerweile die Erfahrung lehrt, dass es nicht funktioniert, eine \"unabhängige\" Institution zu schaffen, die von seinem Auftraggeber bezahlt wird.

    Da sind Sie aber ein wenig ungerecht gegenüber Ihren ärztlichen KollegInnen beim MDK!

    1. funktioniert es nicht, hier pauschal zu unterstellen, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag (UNABHÄNGIG zu begutachten) nicht ernst nehmen und

    2. sollten die Sozialgerichte dann konsequenterweise ihre Haltung zum aufnehmenden Krankenhausarzt überdenken. Immerhin wird diesem ja unterstellt, dass er nur seinem ärztlichen Gewissen unterworfen ist und daher für die Krankenkasse über die Notwendigkeit der Behandlung entscheiden kann/darf/soll. Da sollten dann gerade Sie nicht vergessen, dass diese Kolleginnen und Kollegen auch in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu einer der Vertragsparteien stehen.

    Und zu dem Rest Ihres Beitrags hat Mr. Freundlich Ihnen ja bereits die völlig richtige Antwort gegeben...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen,

    ich möchte mich mit einem Erfahrungsbericht melden.

    Wir haben Kassen mit denen wir gut \"können\" und Kassen mit denen es einfach nicht geht.

    Dies liegt meiner Erfahrung nach an menschlichen Komponenten. Wenn die Chemie zwischen den einzelnen Sachbearbeitern nicht stimmt, ist eine unbürokratische Arbeitsweise nur schwer möglich.

    Wir haben seit 2 Jahren gute Erfahrungen mit telefonischen Anfragen (nur bestimmte Kassen). Hier werden z.B. schweregradsteigernde ND oder Gründe für den stationären Aufenthalt geprüft. Da der E-Brief in der elektronischen Patientenakte abgelegt ist, wird der erforderliche Abschnitt vorgelesen und die Sache ist erledigt. Ansonsten wird die Akte angefordert und Teile der Akte vorgelesen.

    Wir haben uns vorher persönlich getroffen, da ich dies für wichtig erhalte um seinen Gegenüber richtig einschätzen zu können.

    Zum Teil arbeiten die Kassen auch mit den hier so verteufelten beratenden Medizinern. Unsere Kodierfachkräfte und Ärzte sind sehr zufrieden, da man diese auch mal telefonisch kontaktieren kann.

    Uns ist dabei bewußt, dass wir hier den Datenschutz ein wenig beugen. Bei den Gesprächen mit den Kassen war deshalb der Geschäftsführer und der ärtzliche Direktor anwesend.

    Unsere Zusagenquote spricht für sich. Zudem werden die Fälle in kürzester Zeit abgewickelt, wir bekommen die Fälle von Anfang an fristgerecht voll bezahlt. Sollten wir mit unserer Kodierung o.ä. nicht richtig liegen (Soll ja mal vorkommen) überweisen wir den strittigen Betrag unverzüglich zurück. Dies erwarten wir ja auch von der Kasse.

    Zudem haben wir immer noch den MDK im Hintergrund falls mal keine Einigung zwischen den Sachbearbeitern zustande kommt.

    Zudem haben wir mit einer großen Kasse einen Vertrag über die Abrechnung von Stundenfällen geschlossen. Immer mit einem Hintertürchen für Sonderfälle. Und bis jetzt sind alle damit im höchsten Mass zufrieden.

    Aus diesem Grunde halte ich eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kostenträgern für überaus wichtig. Zumal ich weiß wie es mit Klagen aussieht. Ich war letzten Monat wegen drei Fällen aus 2001!!!! vor Gericht wo man einen Vergleich geschlossen hat, bei dem beide Seite drauf gezahlt haben. Dies muss nun wirklich nicht sein. Im übrigen war der Richter sehr angetan von unserer Vorgehensweise.


    Im diesen Sinne

    Freundliche Grüße aus dem Münsterland

    S. Lindenau