Liebes Forum,
es kommt leider wiederholt vor, dass der MDK im Folgegutachten nicht auf alle Argumente unseres Widerspruches eingeht, sondern im Wesentlichen, seinen Standpunkt wiederholt. Meine Vorstellung ist die, dass wir im Widerspruch jedes Argument des MDK widerlegen und ggf. weitere Argumente aufführen. Der MDK könnte dann im Falle der Ablehung des Widerspruches seinerseits, jedes unserer Argumente widerlegen oder darlegen, weshalb es irrelevant für die Beurteilung des Falles ist.
Nun habe ich aber einen Fall, im dem ich bereits zwei Widersprüche geschrieben habe und den Gutachter gebeten habe, auch durchgehend auf unsere Begründungen einzugehen. In seiner letzten Ablehnung geht er aber auf mehrere Punkte unseres Folgewiderspruches nicht ein und bleibt bei seiner Gesamtbeurteilung. So werden wir nie fertig! :boese:
Was würden Sie empfehlen? Noch einmal Widerspruch einlegen? Direkt an den Leiter des MDK oder der Krankenkasse wenden? Oder ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Klage zu erheben? Vielleicht haben Sie ja eine noch viel bessere Idee....
Danke für jede Antwort
H. Bürgstein
Brühl