- Offizieller Beitrag
Gegendarstellung und Richtigstellung
Sehr geehrtes Forum,
Nach Telefonaten mit Herrn Tuschen (BMG) und Herrn Dr. Heimig (InEK) möchte ich folgende Sachverhalte zur Klärung beisteuern.
1. Man ist zunächst sehr verwundert und betroffen über die formulierten Anschuldigungen, die im Forum grundlos erhoben werden.
Hintergrund: Das australische Commonwealth hat der Bundesrepublik Deutschland eine Lizenz zur Nutzung des Groupers überlassen, nicht ohne sichergestellt haben zu wollen, dass die entsprechenden Unterlagen nicht in falsche Hände zu gelangen haben. Es ist Aufgabe des BMG und des InEK dies sicherzustellen und missbräuchliche Nutzung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu unterbinden. Dies wird dadurch erreicht, dass ein Lizenzvertrag mit InEK zu schließen ist. Darüberhinaus wird - zur Absicherung bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Lizenznehmer - eine hohe Vertragsstrafe vereinbart. Diese muss, z.B. über eine juristische Person abgesichert sein.
2. Man hält mein initiales Posting für tendenziös und damit nicht seriös verfasst.
Meine Absicht stelle ich wie folgt dar: Mir war nicht klar, warum man als Privatperson nicht auch ohne Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug in dieses Verfahren treten können soll. Herr Tuschen und Herr Heimig weisen darauf hin, dass es nur einen Anruf gekostet hätte, dies erklärt zu bekommen (s.o.). Beide stellen ausdrücklich klar, dass jeder, der einen Grouper zertifizieren lassen möchte, dies - unter den unter 1. genannten Voraussetzungen - auch tun kann. Beide verwehren sich gegen anderslautende Äußerungen im Forum. Herr Dr. Heimig weist insbesondere auch auf das große Engagement und den Einsatz seiner Mitarbeiter bei der Abwicklung des Verfahrens hin. In diesem Gespräch wurden Aussagen bezgl. des Ausschlusses von Privatpersonen getroffen. Es ist in der von mir verfassten verkürzten Darstellung nicht deutlich geworden, dass Frau Schindler mir angeboten hat, Herrn Dr. Heimig persönlich zu kontaktieren. Es wurde seitens Herrn Tuschen und Herrn Dr. Heimig klargestellt, dass man zunächst den Lizenzantrag stellen müsse und seine berechtigten Interessen darlegen solle. Wenn man dies - so wie ich - nicht tue, könne man von seiten InEK auch nichts verweigern. Insofern sind Lizenzantrag und Begleitschreiben als separat zu sehen und meine dahingehende Äußerung im Forum als falsch zu bezeichnen. Darüberhinaus sei bereits eine Privatperson, die einen Lizenzantrag gestellt habe, nach Darlegung ihrer berechtigten Interessen - im Verfahren.
3. Verwaltungsgebühr
Die EUR 500 Verwaltungsgebühr werden erhoben, weil dem InEK durch das Lizensierungsprocedere Kosten entstehen. Exemplarisch seien genannt z.B. die Kosten für die Übersetzungen der Korrespondenz auch ins Finnische und Englische.
Die Verwaltungsgebühr wird als solche erhoben, gerade weil auch die eben genannten Kosten nicht die GKV belasten dürfen.
4. Unbegründete Anschuldigungen im Forum
Herr Tuschen und Herr Dr. Heimig zeigen sich entsetzt über einige der Reaktionen im Forum, die z.T. strafrechtliche Relevanz hätten. Hier ist klarzustellen, dass keinerlei Lobbyismus oder Vorteilsnahme durch das BMG oder InEK und deren Mitarbeiter betrieben werden.
Ich bedauere, dass mein Posting so verfasst war, dass diese unselige Diskussion entstanden ist und ich das Lizensierungsprocedere dahingehend falsch interpretiert habe, dass ich den Lizenzantrag nur zusammen mit dem initial genannten Nachweis stellen dürfe. Es kann also keine Rede davon sein, dass man ausgeschlossen werde. Daher bitte ich Herrn Tuschen und Herrn Dr. Heimig sowie die Mitarbeiter der InEK gGmbH für meine persönlichen Äußerungen, insbesondere aber auch für die dadurch entstandene Diskussion um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Sommerhäuser