Hallo Forum,
habe folgendes Problem. Wir haben einen 17 Jahre alten jungen Mann aufgrund einer massiven Gynäkomastie operiert. In der Vorgeschichte gab der Patient an diese Gynäkomastie aufgrund einer Hormonbehandlung in der Kindheit entwickelt zu haben. Wir sahen daher die eindeutige medizinische Indikation zur operativen Entfernung und taten dies ohne den MDK zu fragen.
Die Kasse lehnt nun die Kostenübernahme ab mit der Begründung es hätte sich um eine Pubertätsgynäkomastie gehandelt und der Eingriff hätte genehmigt werden müßen da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt ... :t_teufelboese:
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen und Tipps zur Argumentation ?!?
es bedankt sich
mare