Hallo und einen guten morgen an alle,
ich bin beim Studium des Referentenentwurfs zur Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser über die GVD gestolpert..
Ist mir prinzipiell alles klar, 5-6% des Gesamtbudgets sollen für sogennante Zusatzentgelte verwendet werden, auch die vorgeschlagenen Regeln hierfür sind einigermaßen verständlich.
Nur §6 Abs. 3 finde ich nicht erklärlich, woher kommen der Faktor 0,60 (sprich 40% Abschlag!?) bei GVD-Überschreitungen, kann mir hier jemand eine mathematische Begründung geben oder ist dies eine politisch-ökonomische?
Bei den Kürzungen wegen Unterschreiung der GVD fehlt dieser 40% Abschlag (warum? [weil es Zugunsten der Krankenhäuser])...
Gruß aus dem sonnigen Fläming