Hallo Forum,
heute erhielt ich von der BKK Dräger einen Brief, indem wir aufgefordert wurden, eine Schwangere ohne Einweisung, die in der Nacht um 4 Uhr aufgenommen wurde, weil sie meinte das Baby käme, die aber ohne Kind um 12 Uhr des gleichen Tages noch immer schwanger wieder ging, nach §115a abzurechnen.
Nun hatte die PAt. keine Einweisung, was wiederum eine Vorausetzung für diese Abrechnungsart darstellt, zumindest nach Gesetzestext.
Die Kasse sagt, dass Schwangere zur Entbindung keine Einweisung bräuchten und daher im Analogieschluß auch nach §115a abgerechnet werden könne. Dabei bezog sie sich auf die RVO (gilt die noch irgendwo?).
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die gewünschte Abrechnungsform, aber wer hat recht und wo kann ich das nachlesen?
Ist ein evtl. sogar ein MDK -Mitglied im Forum, welches Auskunft von MDK-Seite geben könnte ?
Gruß
A.Chandra