Hallo Forum,
mal eine grundsätzliche Frage die bereits für Einzelfälle diskutiert wurde.
Patient wird ambulant operiert, bei der Abrechnung fällt aber auf das die angegebene Prozedur nicht im EBM Katalog enthalten ist. Also ist keine Abrechnug einer amb. OP möglich sondern nur über die Ermächtigung des Chefarztes (wenn vorhanden)- der Erlös ist dabei natürlich nie kostendeckend !!!
Wie wird das denn im weiten Forumsland geregelt ?
Soll ich jetzt als Arzt in der Ambulanz mir erst überlegen ok von der Ausdehnung der OP her kann ich das ambulant operieren, bevor ich aber einen OP Termin vergebe suche ich zunächst die OPS die ich für diese OP kodieren würde, schlage im EBM Katalog nach ob diese auch vorhanden ist und entscheide dann was zu tun ist.
1. OPS ist enhalten -> supi Patient bekommt OP Termin
2. OPS ist nicht enthalten -> ich mache es stationär, den Einspruch der Kasse inklusive
3. Ich sage dem Patienten suchen Sie sich bitte jemanden der es Ihnen operiert, denn den Berag den ich mit der Kasse abrechnen kann ist leider nicht ausreichend sie bei uns zu operieren ?!? -> der reißerische Artikel in der Bild Zeitung kann ich mir schon vorstellen !!!
Freue mich über Hinweise, vielleicht auch von mitlesenden Vertretern der KK ???
vlg
mare