Hallo Forum,
mich beschäftigt immer noch ein Fall aus der Prä-DRG-Zeit.
Zwei Wochen nach Schrittmacherimplantation Wiederaufnahme mit Präkollaps, ausgepr. Bradyarrhythmie usw. Zunächst passagerer Schrittmacher, bei Dysfunktion der Ventrikelsonde wird diese am Folgetag ersetzt.
Der MDK schreibt nun (zum zweijährigen Jubiläum der Behandlung) wahrheitsgemäß, dass es sich um eine Wiederaufnahme wegen machanischer Komplikationen handelte.
Die Krankenkasse interpretiert das wie folgt: \"Es handelt sich somit um einen Garantiefall des Herzschrittmachers. Wir bitten Sie die entstandenen stationären Kosten direkt mit dem Hersteller abzurechnen ... den Rechnungsbetrag ... bitten wir unserem Konto ... wieder gutzuschreiben\".
Jetzt meine Frage: hä ? Gab es im BPflV-Bereich eine \"Garantiefallregelung\" entsprechend der Wiederaufnahmeregel in der FPV ? Ist die Krankenkasse nicht nach § 39 SGB V zur Zahlung verpflichtet, da zweifelsfrei aufgrund der Symptomatik die Indikation zur stationären Behandlung bestand ? Steh ich auf dem Schlauch ?
Vielen Dank für Antworten!