Hallo Forum,
wir stehen in Diskussion mit einer Kasse bzw. dem MDK zu folgender Frage:
Ein 58-jähriger Mann mit bekannter chron. Hep. C wird eingewiesen zur Leberbiopsie. Diese wird im Rahmen einer Laparoskopie durchgeführt. Der Pat. verbleibt 2 Tage stationär.
Kodiert wird:
1-694 (Diagnost. Laparoskopie)
1-551.1 (Leberbiopsie durch Inzision: Nadelbiopsie)
HD: B18.2 (chron. Virsuhepatitis)
Abgerechnet wurde die DRG H12B.
Der von der Kasse beauftragte MDK lehnt die stat. Notwendigkeit mit der Begründung ab, daß die Laparoskopie als \"1-er Ziffer\" im Katalog nach §115 steht.
Die Leberbiopsie findet sich allerdings nicht im Katalog (wenn ich mich nicht verguckt habe). Wir stehen also auf dem Standpunkt, daß eine Leistung erbracht wurde, die nicht im Katalog zum AOP steht und demnach stationär erbracht werden kann/muß.
Vom ärztlichen Sachverstand her würde mir eine amb. durchgeführte Leberbiopsie auch reichlich risikobehaftet erscheinen.
Wer hat Recht?
Viele Grüße
NiR