Lagerungsbehandlung (8-390) bei Neugeborenen - Inkubator

  • Hallo liebes Forum,

    eine Kasse fordert von uns für einen Fall aus dem Jahr 2005 einen größeren Betrag zurück mit der Begründung, dass sich die OPS 8-390 bei Beatmung und Inkubatorbehandlung zum Beatmungsregime dazugehöre. Es handelt sich um ein ehemaliges Frühgeborenes mit jetzt 6 Wochen und einem Aufnahmegewicht von 2800g, Beatmungsdauer 193h.
    <<Zitat OPS-Systematik 2005:
    OPS 8-390 Lagerungsbehandlung
    Hinw.: Dieser Kode ist für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Spezialbett) zu verwenden. Er ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben
    Zitat Ende >>

    Die DRG ändert sich dadurch von A13D nach A13E.
    Meines Erachtens ist jedoch die OPS 8-390 als Kodierung für ein Spezialbett mit entsprechendem Aufwand (hier Inkubator) gerechtfertigt.

    Mich würde nun interessieren, wie andere neonatologische Abteilungen bei Inkubatorbehandlung verfahren (ab 2006 gibt es ja die neue OPS
    8-390.0 Lagerung im Spezialbett
    die im Vorjahr schon im inoffiziellen Teil angeführt war) und wie andere Kassen den Kode 8-390 (2005) bzw. 8-390.0 (2006) behandeln.

    Im Voraus vielen Dank für die Antworten.

    W. Brunner
    Neuburg/Donau

  • Hallo gnow,

    etwas spät, aber da ja noch keiner geantwortet hat...

    Der Inkubator kann m.E. nicht als Spezialbett im Sinne dieses OPS verstanden werden. Gehört ein Inkubator nicht zur Standardaustattung einer Neonatologie? Wo soll denn hier ein Aufwand sein? Auch personell oder zeitlich fällt hier m.E. kein Mehraufwand im Sinne des OPS an.

    Bin aber gespannt, ob es noch andere Meinungen dazu gibt.

    Freundliche Grüße

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo gnow,

    hier möchte ich myrules widersprechen. Jedes normal und gesunde Neugeborene bekommt ein normales (Glas)Bett.
    Bisher haben wir Inkubatorpflege immer mir Spezialbett abgerechnet und haben damit auch nie Probleme (bis jetzt!) bekommen. Auch das Monitoring, welches ja bekanntlich ITS/IMC vorbehalten ist, wird bei Inkubatorpflege anerkannt.
    Beathmungspflichtige Neugeborene werden allerdings aus unserem Haus in spezialisierte Kinderkliniken weiterverlegt.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"der\" MDK sieht das wohl als klärungsbedürftig (SEG4):

    Kodierempfehlung Nr. 93 (Mehrheitsvotum) Schlagworte: Lagerungsbehandlung Stand: 28.06.2006
    Problem/Erläuterung: Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z.B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten „Spezialmatratze“ nach kardio-chirurgischem Eingriff? Kodierempfehlung Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungsbehandlungskodes (z.B. Therapeutisch- funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Basis, Lagerung im Schlingentisch) kann der OPS 8-390 nur auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung abzielen. Standardmäßige Dekubitusprophylaxen oder postoperative Standardbehandlungen etc. sind nicht hierüber zu kodieren (z.B. nachbeatmete Patienten mit Lagerung auf der Intensivstation, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.). Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen gemeint sind, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode im OPS 2006 gestützt.

    Hier dürfte dann der Inkubator wohl in Ungnade fallen....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    unabhängig der Frage nach dem Inkubator.

    Was bedeutet den Mehrheitsvotum?
    Gibt es noch Hoffnung
    Oder ist dies der kleinste gemeinsame Nenner auf den sich der MDK einigen konnte?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat


    Original von Selter:

    \"der\" MDK sieht das wohl als klärungsbedürftig ...
    ...
    Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen gemeint sind, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode im OPS 2006 gestützt.

    Guten Morgen,

    die ergänzenden Hinweise sind leider in der Diskussion keine wirkliche Hilfe. Eindeutige Abgrenzungen fehlen hier, so daß die Empfehlungen \"des\" MDK vielleicht eher eine eigene Auslegung darstellen oder auch einem Wunsch der Autoren entsprechen. Die Auseinandersetzung führt gerade in diesem Punkt an vielen Stellen überhaupt nicht weiter.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,

    ich habe das DIMDI erst kürzlich zur Lagerungsbehandlung befragt. Die Antwort war ähnlich, wie in der MDK Kodierempfehlung dargestellt.

    Es sind tatsächlich nur die aufwändigen Lagerungen mit Ressourcenaufwand gemeint und nicht die standardisierte Versorgung. Zum Beispiel sind es nicht die Fälle mit Weichlagerung auf Schaumstoffmatratze oder im Luftkissenbett bei bestehender BewegungsEINSCHRÄNKUNG, auch nicht in JEDEM Falle die Intensivmedizinische Behandlung, auch nicht die vorübergehende Bettruhe nach LHK, auch nicht die Orthopädische Schiene im Bett...

    Schön wäre halt eine Darstellung per FAQ auf den Seiten des DIMDI.

    [schild]myrules[/schild]