Hallo liebes Forum,
eine Kasse fordert von uns für einen Fall aus dem Jahr 2005 einen größeren Betrag zurück mit der Begründung, dass sich die OPS 8-390 bei Beatmung und Inkubatorbehandlung zum Beatmungsregime dazugehöre. Es handelt sich um ein ehemaliges Frühgeborenes mit jetzt 6 Wochen und einem Aufnahmegewicht von 2800g, Beatmungsdauer 193h.
<<Zitat OPS-Systematik 2005:
OPS 8-390 Lagerungsbehandlung
Hinw.: Dieser Kode ist für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Spezialbett) zu verwenden. Er ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben
Zitat Ende >>
Die DRG ändert sich dadurch von A13D nach A13E.
Meines Erachtens ist jedoch die OPS 8-390 als Kodierung für ein Spezialbett mit entsprechendem Aufwand (hier Inkubator) gerechtfertigt.
Mich würde nun interessieren, wie andere neonatologische Abteilungen bei Inkubatorbehandlung verfahren (ab 2006 gibt es ja die neue OPS
8-390.0 Lagerung im Spezialbett
die im Vorjahr schon im inoffiziellen Teil angeführt war) und wie andere Kassen den Kode 8-390 (2005) bzw. 8-390.0 (2006) behandeln.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
W. Brunner
Neuburg/Donau