Definition Nebendiagnose

  • :augenroll: Hallo Forum,

    habe eine Frage zur Interpretation der DKR. Zum einen gilt als Nebendiagnose eine Begleiterkrankung, die aktuell während des stationären Aufenthaltes einen Aufwand verursacht hat, d. h. z. B. einen diagnostischen Aufwand. Gleichzeitig gilt aber, dass die alleinige Erhebung eines pathologischen Befundes nicht ausreicht, um eine Nebendiagnose zu kodieren. Hierauf beruft sich grundsätzlich der MDK. Ich empfinde diese beiden Richtlinien als widersprüchlich. Wenn z. B. in der Echokardiographie oder im CT eine Diagnose gestellt wurde, war schließlich ein Aufwand erforderlich, auch wenn keine spezifische Therapie eingeleitet wird. Ein minimal erforderlicher Aufwand ist ja auch nicht definiert.
    Welche Richtlinie ist nun maßgebend?

    Für alle Hinweise herzlichen Dank und einen schönen Abend :i_drink:

    Dobby 8)

  • Hallo Dobby,

    Zufallsbefunde sind nicht zu kodieren. Kontrolluntersuchungen gelten jedoch im Allgemeinen als Aufwand und begründen daher eine Nebendiagnose.
    Also:
    Kommt ein kardiol. unauffälliger Patient und Sie entdecken im Echo nebenbefundlich eine Mitralklappeninsuffizienz, dürfen Sie diese nicht kodieren.
    Kommt ein Patient mit bekannter Klappeninsuffizienz und Sie machen ein Kontrolecho, dann dürfen Sie die MI kodieren.

    Gruß aus Mannheim
    TW

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von twalter:
    Kontrolluntersuchungen gelten jedoch im Allgemeinen als Aufwand und begründen daher eine Nebendiagnose.

    Guten Morgen,

    genau das eben nicht. Reine Kontrollen reichen nicht aus, um eine Nebendiagnose im Sinne DKR zu kodieren.
    Abnorme Befunde:
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Die Diskussion um \"weiterführende Diagnostik\" ist dann eine andere.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag Herr Selter,

    was Laborkontrollen angeht, stimme ich mit Ihnen überein. Aber das von mir gewählte Beispiel ist ebenso wie die US-Kontrolle eines bekannten Oligohydramnion noch in jedem Fall vom MDK als Aufwand akzeptiert worden. Ich will mal hoffen, dass es dabei bleibt.

    Mit freundlichem Gruß
    TW

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Walter,

    Zitat


    Original von twalter:
    was Laborkontrollen angeht, stimme ich mit Ihnen überein.

    Es geht um alle Kontrollen, nicht nur um die Laborkontrollen.
    \"Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde...\".
    Die DKR beschreibt nur die Tatsache der Kontrolle, nicht die hierfür eingesetzten Mittel (keine Einschränkung!). Einzig \"weiterführende Diagnostik\" ist dann zu diskutieren: Was ist das im Einzelfall....

  • Guten Tag Herr Selter,

    also da muss ich twalter Recht geben, auch der MDK Rheinl.-Pfalz akzeptiert ausdrücklich eine ND, wenn z.B. ein Kontroll-Sono bzgl. dieser Erkrankung statt gefunden hat.

    Gruß
    H.Fey

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Fey,

    was auch immer der MDK akzeptiert (oder besser: meist nicht akzeptiert) muss ja nun mal gar nichts mit den DKR zu tun haben. Wenn Sie also dem MDK hier dieses Vertrauen entgegenbringen, müssen Sie ja dann auch die Kürzungen unreflektiert akzeptieren. Das werden Sie aber natürlich nicht machen, da Sie selbstverständlich eine positive Bewertung locker akzeptieren, bei einer negativen aber die entsprechenden DKR zitieren wollen.
    Wenn eine Sono-Kontrolle zur Kodierung ausreichen soll, dann nur, wenn dies als weiterführende Diagnostik gewertet wird (diesen Diskussionspunkt habe ich ja bereits erwähnt), bzw. muss man sowieso den ganzen Fall betrachten (was ist primäre Diagnostik, was Kontrolle, was weiterführende Diagnostik). Pauschal zu sagen \"Sono-Kontrolle berechtigt zur Kodierung\" ist falsch. Wäre dem so, wäre dies auf alle Kontrollarten zu übertragen und diese Regel wäre ohne Funktion.

  • Hallo Herr Selter,

    da gebe ich Ihnen natürlich Recht. Sicherlich muss man immer jeden Fall für sich sehen. Aber was sich in der Theorie oftmals so klar anhört; bei einer Prüfung - wie wir alle wissen - kann es schon mal wie auf einem \"Bazar\" zu gehen. :sterne:

    MfG

    H. Fey