Fristsetzung durch Krankenkasse

  • Hallo,
    mir liegt gerade ein Schreiben einer KK vor, die einen Fall aus 11/2005 dem MDK vorgelegt hat. Unsere Unterlagen wurden im Feb. an den MDK geschickt, dieser erstellte sein Gutachten im Mai, 14 Tage später liegt nun das Ergebnis bei mir (dass der MDK ein andere Sicht hat, aber auch die Kodierung nicht stimmt, sei mal dahingestellt).

    Im letzten Satz des KK-Briefes steht nun:
    \"...Teilen Sie uns Ihre Einwände bis spätestens zum 9.7.2006 mit. Liegt bis zum genannten Zeitpunkt kein Einwand vor, fordern wir den von uns zuviel bezahlten Betrag zurück...\"
    Auf welcher Grundlage bekommen wir da eine Frist gesetzt??

    Da bin ich etwas verwundert...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    was ist denn da verwunderlich? Das macht man im \"normalen\" Geschäftsleben doch genauso, schlicht um eine Frist gesetzt zu haben. Versäumt man das, läßt man der \"Gegenseite\" potentiell Spielraum, um das Ganze weiter hinaus zu zögern.
    Um ggf. ein Mahnverfahren anstoßen zu können (gilt aber genauso für andere Dinge, um die man sich juristisch streiten kann), müssen Sie u.a. erstmal Fristen setzen - sozusagen als juristische Eskalationskaskade. Damit haben Sie feste zeitliche Ankerpunkte auf denen Sie aufbauen können.

    Im Übrigen mache ich das umgekehrt mit Kassen genauso.

    Paradebeispiel für eine (wenn auch nicht feste) Frist ist ja auch die Tatsache, daß das BSG urteilte, daß Überprüfungen Zeitnah nach Rechnungsstellung zu erfolgen haben. Wir lehnen Anfragen, die deutlich länger als drei Wochen nach Rechnungsstellung eintrudeln (eine Kasse hat es gerade wieder mit einem Fall aus dem Jahr 20003 versucht :laugh: ) unter Berufung auf dieses Urteil (resp. die dort gesetzte Frist) schlicht ab.

    Kurz: Ohne Fristsetzung kein Mahnverfahren - und ein gut organisiertes Mahnwesen ist im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Zitat


    Original von N.:

    Paradebeispiel für eine (wenn auch nicht feste) Frist ist ja auch die Tatsache, daß das BSG urteilte, daß Überprüfungen Zeitnah nach Rechnungsstellung zu erfolgen haben. Wir lehnen Anfragen, die deutlich länger als drei Wochen nach Rechnungsstellung eintrudeln (eine Kasse hat es gerade wieder mit einem Fall aus dem Jahr 20003 versucht :laugh: ) unter Berufung auf dieses Urteil (resp. die dort gesetzte Frist) schlicht ab.


    Herzlichen Gruß,

    N.


    Tach zusammen! Gibt es wohl einen Link zu dem Urteil? Bei uns fragen die KK auch noch Fälle aus 03/04 an.

    :roll: Schönen Tag noch :d_zwinker:

  • Hallo.

    Oder hier: BSG Urteile

    Unter Entscheidungstexte ist alles seit 2002 zu finden. Wenn das AZ oder das Datum vorliegt ;)

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo zusammen,

    um zur eigentlichen Frage zurück zu kommen--> ich bin kein Jurist, aber ist eine Rückforderung/ Einbehalt nicht nach dem BGB \"einredebehaftet\"?
    Dies hätte doch zur Konsequenz, dass solange das KH keine Gutschrift übermittelt oder dem Einbehalt statt gibt, die KK den Betrag nicht in Abzug bringen darf!?! (kommt natürlich darauf an, wie die KK den Satz ...fordern wir zurück... gemeint hat. Mir schwirrte jetzt eher der Satz: ...bringen wir in Abzug..., im Kopf herum)
    Ich persönlich fände es nur gerecht, wenn die KKn solche Fälle einklagen müssten ;)

    ...gelitten wird auf beiden Seiten...

    Grüße !

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo hallo,
    könnte sich bitte ein Jurist äussern? Mich würde das brennend interessieren.
    Nehmen wir mal den leider authentischen Fall:
    Fallprüfung eines Falles von 2004 durch den MDK. (bez. korrekter Kodierung)
    Ergebnis kommt dann je nach Kasse so 2006 - 2020 :biggrin:
    -->Wir sind der Meinung HD müsste so-und-so sein, daraus ergibt sich DRG so-und-so,
    sollten wir bis zum Tag X nichts von Ihnen hören, bringen wir den Diff.- Betrag beim nächsten Pat. in Abzug.........

    Gesetz des Falles die Entscheidung wäre nicht nachvollziehbar und wir reagierten nicht - wäre dann ein Abzug bei der nächsten Abrechnung legitim???

    m.E. nicht und bisher ist der Fall auch noch nie so eingetreten.

    Ich hoffe, die Thematik wurde noch nicht behandelt...

    Alles auf Sieg heute !!! Viel Spaß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"