T81.0 oder K62.5 ?

  • Hallo.

    Folgender Fall.

    Pat wird nach ambulanter 6fach Prostatastanze stationär aufgenommen wegen Nachblutung. Tamponade und Beobachtung.

    Von uns kodiert als HD: T81.0 Blutung nach Eingriff.

    Gutachter sagt:
    \"Die Aufnahme wurde veranlasst durch die Blutung aus dem Rektum. Diese Diagnose ist am spezifischsten mit K62.5 zu kodieren [Hämorrhagie Anus und Rektum].[...] T81.0 [...] ist nicht anzuwenden, da der Ort der o.g. Diagnose wesentlich präziser gefasst ist. [...) DRG die G73C.\" anstelle der X63Z Folgen einer medizinischen Behandlung [da passt sogar mal der Text der DRG ;) ].

    Wenn der vom Gutachter vorgeschlagene Kode den Zusatz \"nach medizinischen Maßnahmen\" tragen würde, wäre ich ja bereit darüber nachzudenken, aber so behaupte ich jetzt mal, dass der Vorschlag des Gutachters in die Ablage P gehört.

    Würde gerne weitere Meinungen hören, bevor ich das hübsch einpacke und der KK schreibe ;-).

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    wenn sie die Stanzen im Rahmen des ambulanten Operierens gemacht haben, wird die Prostatadiagnose zur HD. Ich halte sonst den Komplikationscode für die richtige HD.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    um es zu differenzieren:

    - Wenn die Stanzen als AOP nach §115b im eigenen Haus gemacht wurden, ist die Prostataerkrankung HD, das geht aus dem (weitergeltenden) Vertrag nach §115b eindeutig hervor.

    - Wenn die Stanzen im eigenen Haus \"anders\" ambulant, z.B. im Rahmen einer Ermächtigung gemacht wurden, halte ich diesen Sachverhalt für nicht eindeutig geregelt. Argumente wären für mich z.B. ein dauerhafter Aufenthalt im Haus vs. zwischenzeitlich zuhause u.ä.

    - Wenn die Stanzen \"auswärts\" erfolgten, wird die Komplikation/Blutung zur HD. Diese wäre dann entsprechend DKR D002d so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln: In K91.- (Krankheiten des Verdauungssystemes nach medizinischen Maßnahmen) findet sich kein passender Kode. K62.5 beschreibt eindeutig eine Blutung des Rektum, unabhängig von der Ursache. Dieser Kode ist spezifischer und daher einem T-Kode vorzuziehen. Zur vollständigen Darstellung wären dann aber beide Kodes erforderlich.

    Viel Spaß weiterhin, J. Helling

  • Hallo Kollegen,

    der Versuch, Komplikationen adäquat darzustellen, führt immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen, gefolgt von unfruchtbaren Diskussionen mit dem MDK, wenn das Gruppierungsergebnis zugunsten des KH ausfällt.

    Die wunderbare Neuregelung des Jahres 2005, wonach die Darstellung der Manifestation einer Komplikation zu einer leistungsgerechteren Eingruppierung führen soll, ist nur in Einzelfällen passend, solange allein die T-Codes pauschal zu einer Schweregradsteigerung führen. Also ist hier nur eine Verschiebung des Problems, aber keine durchgreifende Lösung zu sehen

    Wie im Vorschlagswesen für 2007 angedacht, wäre eine Zuweisung der T-Codes als Sekundärdiagnose mit entsprechender Schweregradsteigerung wohl eine gute Möglichkeit, beide Aspekte (Art der Komplikation und Lokalisation) gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Solange dies nicht verwirklicht wird, werden wir uns weiterhin an den Hinweisen in der ICD-GM entlanghangeln und ziemlich nutzlose Diskussionen führen müssen - hurra auf geile Diskussionen und bürokratische Spitzfindigkeit!

    Warum bei AOPs und überhaupt im ambulanten Bereich abweichende Kriterien für die Diagnosen angewendet werden sollen, ist sowieso gar nicht mehr zu verstehen. Wie passt dies zur Entwicklung von Fallpauschalen für die ambulante Medizin und zur integrierten Versorgung?

    Gruß murx

    • Offizieller Beitrag

    Hallo murx,

    die Komplikationskodierung ist deutlich klärungsbedürftig. Ich habe da aber nicht wirklich große Hoffnung für 2007.....

    Zitat

    Original von murx:
    Die wunderbare Neuregelung des Jahres 2005, wonach die Darstellung der Manifestation einer Komplikation zu einer leistungsgerechteren Eingruppierung führen soll, ist nur in Einzelfällen passend, solange allein die T-Codes pauschal zu einer Schweregradsteigerung führen.

    Wieso sollen alleine die T-Kodes pauschal zu einer Schweregradsteigerung führen (was meinen Sie damit)? Problematisch ist hier ja vor allem die Frage der HD-Zuordnung und der daraus resultierenden DRG-Zuordnung. Hier kann man mit den T-Kodes gewinnen und verlieren. Die nächste wichtige Frage ist, ob die Kombination von mehreren Kodes zulässig ist (z.B. \"Osteomyelitis\" und \"Infekt durch Osteosynthese\"). Da ist man sich bei der Selbstverwaltung immer noch nicht einig (InEK-Info an mich von gestern)....

    Zitat

    Original von murx:Wie im Vorschlagswesen für 2007 angedacht, wäre eine Zuweisung der T-Codes als Sekundärdiagnose mit entsprechender Schweregradsteigerung wohl eine gute Möglichkeit, beide Aspekte (Art der Komplikation und Lokalisation) gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Klappt dann, wenn man die Komplikation auch neben den T-Kodes in einem anderen Kapitel findet. Wird z. B. bei Schraubendislokation schwierig und mit was soll man dann den T-Kode verbinden? Mit der unspezifischeren M96.8? Wenn sich die Selbstverwaltung doch noch darauf einigen kann, dass mehrere beschreibende Kodes zulässig sind (die prinzipielle Einigkeit besteht hier ja bekanntlich, deswegen verstehe ich nicht, warum hier eine Ausnahme gemacht werden sollte), ist die unnötige Verkomplizierung durch Primär-/Sekundärdiagnose obsolet.

  • Hallo Herr Selter,

    ich fände es wirklich schade, wenn sich auf diesem Gebiet nicht bald etwas bewegt.

    Sie haben natürlich recht, dass im Einzelfall mal der Manifestationscode und mal der T-Code eine Schweregradsteigerung bewirkt - dies mag je nach Fachgebiet unterschiedlich vorkommen, vielleicht ist da mein Blickwinkel eingeschränkt.

    Allerdings habe ich bemerkt, dass sehr selten die ICD-Hinweise in alle Verästelungen befolgt werden, von Leuten, die vorzugsweise an Kodierprogramme \"glauben\", weil sie es sich damit bequem machen, sowieso nicht. Selbst bei größter Sorgfalt ist aber oft die Entscheidung nicht trivial, wie Ihr Beispiel mit den Schrauben zeigt.

    Frustane Diskussionen mit dem MDK, die natürlich nicht von der Lust an der richtigen Kodierung, sondern von der Lust der Kassen auf Erlösminimierung geprägt sind, sind allerdings sehr häufig, und ich habe den Eindruck, dass die Systemänderung- die jetzt ja schon nicht mehr neu ist - auf beiden Seiten (KH und MDK) nicht wirklich sofort verstanden und detailliert umgesetzt wurde.

    In der Einordnung eines Codes als Sekundärdiagnose kann ich dagegen keine \"Verkomplizierung\", sondern eine Klarstellung sehen, welche Manifestation und Ätiologie zusammengehören.

    Gruß murx

    • Offizieller Beitrag

    Hallo murx,

    Zitat

    Original von murx:
    In der Einordnung eines Codes als Sekundärdiagnose kann ich dagegen keine \"Verkomplizierung\", sondern eine Klarstellung sehen, welche Manifestation und Ätiologie zusammengehören.

    Die Verkomplizierung entsteht, wenn z. B. zum Sekundärkode eigentlich kein adäquater Primärkode existiert. Da man aber Verknüpfungen erstellen muss (KIS), ist das dann ein inhaltliches Problem, dazu kommt der \"Mehraufwand\" bei der Datenpflege. Da Ätiologie- und Manifestationsdifferenzierung ja eigentlich nur im +/*-System kodiertechnisch existiert, stellen wir schon immer die meisten Fälle ohne diese Differenzierung dar. Der Trend geht auch nicht wirklich in die Richtung, dieses System zu erweitern, es wird eher abgeschafft.