Hallo.
Folgender Fall.
Pat wird nach ambulanter 6fach Prostatastanze stationär aufgenommen wegen Nachblutung. Tamponade und Beobachtung.
Von uns kodiert als HD: T81.0 Blutung nach Eingriff.
Gutachter sagt:
\"Die Aufnahme wurde veranlasst durch die Blutung aus dem Rektum. Diese Diagnose ist am spezifischsten mit K62.5 zu kodieren [Hämorrhagie Anus und Rektum].[...] T81.0 [...] ist nicht anzuwenden, da der Ort der o.g. Diagnose wesentlich präziser gefasst ist. [...) DRG die G73C.\" anstelle der X63Z Folgen einer medizinischen Behandlung [da passt sogar mal der Text der DRG ].
Wenn der vom Gutachter vorgeschlagene Kode den Zusatz \"nach medizinischen Maßnahmen\" tragen würde, wäre ich ja bereit darüber nachzudenken, aber so behaupte ich jetzt mal, dass der Vorschlag des Gutachters in die Ablage P gehört.
Würde gerne weitere Meinungen hören, bevor ich das hübsch einpacke und der KK schreibe ;-).