I67.3 oder F02.1 als HD

  • Sehr geehrtes Forum,

    jetzt ist es schon so heiß und nun das. Bei der Binswanger Krankheit I67.3 steht als Exklusivum die F02.1. Was kodiere ich denn als HD. Unsere Ärzte haben die I67.3 gefolgt von der F02.1 kodiert. Da bin ich überfragt. Bin kein Neurologe. Kann mir jemand mit guten Argumenten weiterhelfen.

    Wer vor dem Fußballspiel noch Zeit hat mir zu antworten, der und dem bin ich sehr dankbar.

    Gruß Klara

    :sterne:

  • Hallo Klara,

    die Kodierung des M. Binswanger ist aus meiner Sicht nicht ausreichend geregelt. Ich hatte hier http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=34713 eine ähnliche Frage gestellt und leider keine Antwort bekommen. Einerseits gibt es das o.g. Exklusivum, andererseits ist jeder Binswanger-Patient dement. Ich tendiere daher zu F01.2 ohne G67.3.

    Viele Grüße,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Dr. Leonhardt,

    ein Exklusivum bedeutet eben nicht, dass man nicht die beiden erwähnten Diagnosen gleichzeitig kodieren darf, sondern nur dass sich ihre Codes abgrenzen:

    O-Ton DIMDI:
    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?
    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159481.html

    Selbstverständlich können daher beim Vorliegen beider Diagnosen (und Einhaltung der Kodierregeln) beide Schlüssel gleichzeitig kodiert werden.

    Viele sonnige Grüße

    Jannis

  • Hallo Jannis,
    das DIMDI-Zitat kommt hier nicht zur Anwendung. Bei Binswanger / Demenz handelt es sich nicht um eine \"sowohl als auch\"-Situation und nicht um eine Erkrankung \"anderer Genese\".

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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  • Hallo Dr. Leonhardt,

    bin kein Neurologe, aber dann ist doch das Exklusivum sowieso egal, wenn es keine \"sowohl als auch\" Situation ist?

    Die \"andere Genese\" ist sowieso kein Kriterium für ein Exklusivum:
    Bsp: akuter Vorderwandinfarkt mit Hämoperikard als Komplikation des Myokardinfarktes (Exkl: Akuter Myokardinfarkt)

    Es dürfen I21.0 + I23.0 gleichzeitig kodiert werden, da das Exklusivum nur darauf hinweist, dass ein Myokardinfarkt mit der Kodierung von I23.- nicht schon verschlüsselt ist, d.h. er ist bei Relevanz ganz normal zu verschlüsseln, auch wenn beide Diagnosen prinzipiell die gleiche Genese haben.

    Viele Grüße

    Jannis