Hallo miteinander,
stimmt es, dass Sozialhilfeempfänger außerhalb des Klinikbudgets abgerechnet werden können??
Gruß
Simone
Hallo miteinander,
stimmt es, dass Sozialhilfeempfänger außerhalb des Klinikbudgets abgerechnet werden können??
Gruß
Simone
Hallo Simone,
nein, das stimmt nicht.
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Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf
Hallo,
man hört immer wieder Aussagen wie
"sogar Sozialhilfeempfänger werden inzwischen besser behandelt als gesetzlich Versicherte, weil für die die Budgetierung nicht gilt"
Das ist auch nicht zu 100% falsch (z.B. Medikamentenbudget ambulant), hat aber mit dem Budget, das eine Klinik verhandelt hat, nix zu tun, da sind auch die Sozialhilfeempfänger drin.
Je nach Lage einer Klinik sind ja bis zu zweistellige Prozentzahlen der Patienten beim Sozi versichert, wenn die extrabudgetär wären, wüssten wir das alle!
Freundliche Grüße
Christian Jacobs
Hallo,
bei ambulanter Behandlung ergibt sich bei Sozialhilfeempfängern insoweit ein kleiner Vorteil, als die Vergütungen nicht aus dem KV-Topf finanziert werden und damit nicht dem Punktwerte-Verfall ausgesetzt sind.
Herzliche Grüße
Gabriele Gumbrich
Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf
Nachtrag: vielleicht bezog sich Simone's Frage auf ausländische Patienten, siehe § 3 Abs. 4 BPflV. Diese können "auf Verlangen" außerhalb sein.
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Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Es ging tatsächlich um Sozialhilfeempfänger, nicht um ausländische Patienten.
Ich konnte mir das auch nicht vorstellen, dass die außerhalb des Budgets laufen. Aber wenn der oberste Medizinmann des Hauses das sagt, muss man es ja wenigstens mal nachprüfen... ;D :p
Gruß
Simone :x
Guten Morgen Forum!
Ich möchte an dieser Stelle noch ein Problem mit den Sozialämtern anfragen.
Immer wieder erreichen uns Anfragen des Sozialamtes, in denen der Entlassungsbericht angefordert wird zwecks Prüfung der Zuständigkeit. Dabei wird sich auf §100 Abs.1 SGB X berufen. Das Amt unserer Stadt meint also, es sei erforderlich einen E-Brief anzufordern. Wir haben bisher die Herausgabe auch unter Berufung der Schweigepflicht verweigert. Eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht liefert das Amt grundsätzlich nicht. Dennoch gibt es zunehmend "böse" Post vom Amt. Gibt es in anderen Gemeinden ähnliche Probleme und wie geht Ihr mit " ... Auskunft zu erteilen, soweit es für die Durchführung von dessen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch erforderlich ...." um.
Wieviel ist den nun nötig ?
MfG
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Jörg Gust
(Med. Controller Marien-Hospital Witten)
Hallo Herr Gust,
das Problem kenne ich aus meiner aktiven MC-Zeit aus Berlin zur Genüge. Ich habe das auch sehr rigide gehandhabt. Ohne Schweigepflichtsentbindung gab's keine Unterlagen. Nach meiner Rechtsauffassung ist alles andere ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht und damit Thema des Strafgesetzbuches.
Nachteil des Vorgehens: Evtl. zalt der Kostenträger - hier das Sozialamt nicht. Das gibt dann evtl. Konfliktpotential mit dem Leistungsaerbringe sprich Ihrem Arbeitgeber. Aber bei einem "pragmatischen Handeln" sind SIe relativ ungeschützt. Ausführende Person ist (im Sinne des StGB "Täter")immer die / derjenige, die / der die Unterlagen herausgibt. Da hilft Ihnen im Zweifelsfall auch die Anweoisung des AG nichts.
Es bleibt also nur die Klage des Krankenhauses gegen den Kostenträger.
Hoffe, es hilft etwas weiter.
Freundliche Grüße
--
Hermann Scheffer
Berlin
Hallo Herr Gust,
ich kann mich meinem Vor"poster" Herrn Scheffer nur anschließen. Einen Kommentar hierzu gibt`s unter anderem bei http://www.dkgev.de/1_jur/jur_117.htm
Schönen Gruß aus Köln
Tobias Degenhardt