Prüfung des OPS neurol. Komplexbehand. Schlaganfall

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben bzgl. der Kodierung des OPS 8-981 Stellungnahmen des MDK erhalten, in denen die zeitliche neurolog. Komplexbehandlung auf unserer Stroke unit in Frage gestellt wird. Als Gründe werden z.B. angeführt, daß der Patient nur eine flüchtige Symptomatik aufwies oder die neurologischen Defizite eher gering waren und die Diagnostik bereits nach kurzer Zeit schon abgeschlossen war, so daß statt 8-981.1 (>72 Stunden)nur der Kode 8-981.0 (max. 72 Stunden) zur Anwendung kommen dürfte.
    Diese Art Indikationsprüfung hatten wir noch nie. Im OPS-Katalog ist als Voraussetzung für die Kodierung das Vorhandensein von Mindestmerkmalen für die Behandlung auf einer Stroke unit erforderlich. Schwerpunkt ist wohl hier die Dauer der notwendigen Behandlung und nicht die Abstufung oder Differenzierung nach der Intensität der Symptome oder zeitlichen Abschluß der Diagnostik.
    Solange der Patient auf der Stroke unit liegt, wird er ja zwangsläufig auch behandelt. Treffen die Mindestmerkmale für eine neurologische Komplexbehandlung zu, dann dürfte der Kode dann eigentlich berechtigt sein. Gibt es zu dieser Problematik Erfahrungen ?
    Über Antworten würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    kd

  • Hallo kd,
    Sie müssen schon belegen können, daß die Merkmale des OPS eingehalten wurden, also eine entsprechend lange Versorgung des Pat. erfolgte. Die Vorhaltung aller Merkmale allein reicht nicht. Ist wie schon so oft eine Frage der Dokumentation in Ihrer Akte, beispielsweise bezüglich der neurologischen Befunddokumentation, wann waren Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beim Patienten etc.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo kd,

    in den Mindestmerkmalen heißt es u.a.

    \"Unmittelbarer Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie, Neuropsychologie...mit mind. einer Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem Bereich BEI VORLIEGEN EINES ENTSPRECHENDEN DEFIZITS\".

    Des weiteren handelt es sich um eine spezialisierte Einheit mit einem professionellen Team zur sofortigen, intensivierten Behandlung des Schlaganfalles (...Sie wissen es ja).

    So wie ich Ihre Aussage interpretiere, hat der MDK erkannt, dass die Behandlung auf der Stroke Unit aufgrund der Zustandsverbesserung nicht mehr notwendig war, so dass er vermutlich die Verlegung auf eine Neurologische Station oder gar Entlassung nach Hause für ausreichend erachtet hat. Die Mindestmerkmale sind als Mindesvoraussetzung zur verstehen, so dass alle Kriterien in den Hinweisen des OPS von den Leistungserbringern zu erfüllen sind. Erst wenn dies der Fall ist, darf die Leistung vereinbart, kodiert und abgerechnet werden. Vermutlich hat der MDK dies in den Akten nicht nachvollziehen können oder die Voraussetzungen des Kodes konnte ihrerseits nicht erfüllt werden oder es liegt einfach mal wieder eine differente Auffassung/ Interpretation der Beteiligten vor...

    Mich würde interessieren, ob sich jemand mit der Zertifizierung von Stroke Units auskennt. Wer gibt die Zertifizierung in Auftrag? Wer darf zertifizieren? Welche Kriterien/ Standards werden überprüft (Mindestmerkmale im OPS)

    Danke, Grüße und erfrischenden Tag.

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo Forum,

    hier werden mehrere Ebenen angesprochen:

    Zunächst wird zunehmend die Richtigkeit der Kodierung von Komplexbehandlungen angezweifelt.

    Nun sollte einem der Nachweis der Strukturvoraussetzungen ja noch gelingen, die muß man dann aber gegenüber den verschiedenen MDK, SMD oder privaten med. Berater immer wieder tun, sicher unbefriedigend.

    Der zweite Aspekt ist dann der Beweis, daß nun diese Struktur auch dem konkreten Patienten zur Verfügung stand und genutzt wurde.
    DIes dürfte schwieriger sein, zumal die Ärzte und Pflegekräfte davon ausgehen, daß bei vorliegen der Strukturvorasusetzungen nicht noch jeder Schritt einzeln dokumentiert werden muß. Weit gefehlt. Nun müssen eben Besprechungsprotokolle, Einsatzzeichen bestimter Therapeuten u.ä. nachgewiesen werden.

    Die dritte Ebene betrifft nun die inhaltliche Diskussion, inwieweit die Maßnahme ggbr. dem konkreten Patienten auch angemessen (i.S. von ausreichend und zweckmäßig\") gewesen ist.

    Ich habe keine Phantasie, wie dieses Problem ohne einen abermaligen Zuwachs an Dokumentatinspflichten zu lösen ist. :i_pc:

    Gruß

    merguet

  • Hallo liebes Forum,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Ich denke, daß wir in unserer Stellungnahme die Behandlungsnotwendigkeit begründen konnten. Ich hoffe, daß uns das Beibringen der umfassenden Dokumentation als Nachweis so erspart bleibt. Aber es ist schon etwas schockierend, daß die Behandlung eines Schlaganfalls auf der Stroke unit innerhalb von 72 Stunden beendet sein soll, zumindest in unseren angesprochenen Fällen. Vielmehr konnte durch die Früherkennung einer Rezidivsymptomatik und Befundveränderungen sowie durch eine symptomorientierte frühzeitige Physiotherapie in einem auf die Schlaganfallbehandlung eingespielten Team über 72 Stunden hinweg auf einen positiven Verlauf der Krankheit bestimmend Einfluß genommen werden.

    Hallo myrules, über die Zertifizierung einer Schlaganfallstation kann ich leider keine Info geben. Ich denke aber, daß Sie vielleicht über die Deutsche Schlaganfallgesellschaft die nötigen Infos bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    kd

  • Hallo kd,

    ich denke, dass normalerweise der MDK Probleme damit haben wird, einzelne Tage des Stroke-Unit-Aufenthaltes gerechtfertigt zu streichen. Denn: Ziel einer \"Neurologischen Komplexbehandlung\" ist ja nun gerade die Therapie und Überwachung (!) des Schlaganfallpat. Selbst bei einer fehlenden Symptomatik - also TIA-Pat. mit schon bei Aufnahme rückläufiger Symptomatik - ist die Überwachung auf einer Stroke Unit dringend indiziert, da bekannterweise diese Pat. ein deutlich erhöhtes Risiko eines folgenden Apoplexes aufweisen. Wenn so ein TIA-Pat. mit den entsprechenden kardiovaskulären Risikofaktoren aufgenommen wird, dann ist es sicherlich auch zu rechtfertigen, diesen ein bis drei Tage auf der Stroke Unit zu überwachen. Die Grenzen zur Verlegungs-/Entlassfähigkeit sind fließend, jedoch sollte man auch daran denken, was der MDK sagen würde, wenn nach einer zu raschen Entlassung der Apoplex am zweiten Tag auftreten würde (Fahrlässigkeit etc.) Das sollte man dann auch geflissentlich in seine Argumentation miteinfließen lassen. Aus der ex-post-Perspektive beurteilen leider viel zu viele GutachterInnen des MDK und fordern leichthin retrospektiv frühere Entlassungen, die sie vermutlich selber nicht verantworten möchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]