Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Kodierung eines Dekubitus. Der Fall stellt sich wie folgt dar:
Ein Patient, geboren 1929, wurde nach einem Sturz (Fall aus dem Jahr 2004) aufgrund einer Schenkelhalsfraktur mit einer DHS versorgt. Am ersten postoperativen Tag wurde im Pflegeverlaufsbericht eine Rötung des Gesäßes sowie beider Fersen beschrieben. Eine Einreibung mit Esemtan Lotion ist erfolgt.
Wir haben daraufhin einen Dekubitus ersten Grades kodiert.
Laut MDK-Gutachter wird dieses jedoch nicht \"genehmigt\". Zitat \"Grundsätzlich ist es med. richtig, dass sich ein so genannter Dekubitus 1. Grades durch eine Rötung zeigt. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies nicht nur vorübergehend vorhanden ist. Rötungen an Druck ausgesetzten Liegestellen kennt jeder aus eigener Anschauung. Sie sind verursacht durch eine vorübergehende vermehrte Blutfülle nach der Entlastung (reaktive Hyperämie). Eine derartige, auch physiologisch auftretende Erscheinung kann nach hiesiger Auffassung nicht über den ICD-Schlüssel L89.1- abgebildet werden.\"
Der Aufwand ist laut MDK-Gutachter unstrittig, seiner Meinung nach ist nur nicht nachvollziehbar, dass es sich um einen Dekubitus und nicht um eine reaktive Hyperämie gehandelt hat.
Zu unserer Schande muß ich gestehen, dass leider kein Lagerungsplan geführt wurde und auch keine \"strukturierte Erhebung eines Dekubitus-Risikos\" in der Akte geführt wurde.
Weiß jemand einen Rat?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!