Hallo Forum,
folgender Fall ist aufgetreten.
Ein Patient kommt mit allergischer Reaktion und Atemnot ins Krhs. Nach Cortison und antiallergischer Behandlung kann er noch am gleichen Tag entlassen werden. Symptome sind abgeklungen. Auslöser war vermutlich so ein synthetisches Getränk, das er zum esrten Mal zu sich genommen hatte.
Kodiert wurde T78.0 (anaphylaktischer Schock durch Nahrungsmittelunverträglichkeit) und 8-930 (Monitoring)was in die DRG X60Z führt.
Am nächsten Tag wiederholt sich das Spielchen nach Genuss von italienischem Eis. Diesmal wird von einem anderen Kollegen L50.0 (Urtikaria)als HD und T62.9 (Toxische Wirkung: Schädliche Substanz, die mit der Nahrung aufgenommen wurde)als ND sowie T78.4 (Allergie) als ND kodiert. Dies führt in die DRG J68Z.
Der MDK-Kollege zweifelt nicht etwa die Kodierung an, sondern schreibt:
\"Aus gutachterlicher Sicht ist der stationäre Krankenhausaufenthalt in beiden Fällen als medizinisch notwendig zu beurteilen. Es ist jedoch aus gutachterlicher Sicht davon auszugehen, dass hier eine Zunahme des exanthems im Rahmen der Erstmanifestation vorgelegen hat. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der vermuteten Einnehme einer italienischen Speise ist hier nicht eindeutig belegt. Am ehesten ist von einer Verschlechterung der klinischen Symptomatik auszugehen. Insofern ist hier ein Komplikationszusammenhang erkennbar.\"
Ich finde die Argumentation reichlich an den Haaren herbeigezogen. Oder??
An der HD herumzumäkeln und beide Male die gleiche HD zu verlangen wäre stilvoller gewesen. Dann hätte man die Fälle ja zusammenführen können. Aber so reizt mich doch der Widerspruch. :t_teufelboese: