Hallo,
zur Fallzusammenlegung wegen Komplikation ab 2008: Wir lassen derzeit juristisch prüfen, ob eine solche unter der o.a. Formulierung ein \"Schuldeingeständnis\" ist. Dann käme ggf. noch weitere unangenehme Konsequenzen auf das KH zu. Bevor das nicht geklärt ist, würde/werde ich keinen Fall wegen Komplikation zusammenlegen...
Gruß, J.Helling