Hallo Forum,
wir haben hier eine Frage.
I.
Wir verlegen einen Pat. aus unserem KH A in KH B.
KH B führt die Behandlung stationär weiter.
-> ggfs. Verlegungsabschlag für KH A bei Unterschreitung der MVD!!
II.
Wir verlegen einen Pat. aus unserem KH A in KH B.
KH B führt die Behandlung aber ambulant weiter.
-> ggfs. Verlegungsabschlag für KH A bei Unterschreitung der MVD????
Gilt der Verlegungsabschlag immer? Auch wenn das weiterbehandlende KH nicht stationär weiterbehandelt?
Vielen dank für hoffentlich klärende Antworten.
Freundliche Grüße
S. Lindenau