Geschätztes Forum,
mir stellt sich folgende Frage, zu der ich die gesetzlichen Grundlagen suche:
Komplikationen bei der Geburt führen zu verlängertem Aufenthalt der Mutter. Das Neugeborene ist ebenso erkrankt, muss bedauerlicherweise in ein anderes Krankenhaus verlegt werden.
Das Neugeborene erhält weiter Muttermilch.
Frage: Wer trägt die Transportkosten und wo ist das geregelt?
Für mögliche Antworten vielen Dank im Voraus!
Simon
P.S.: Sollte das Thema nach Adminmeinung in der falschen Rubrik sein, kann dies gerne verschoben werden, ich war mich unsicher.