Wiederaufnahme bei Salamitechnik

  • Guten Tag,

    ich ärgere mich mal wieder über die Aufforderung zwei Fälle zusammenzulegen und würde mich dafür interessieren, wie andere Kliniken mit dem Problem umgehen.

    Wir operieren eine Amputation bei schwerer AVK nach der \"Salami-Technik\". D.h. wir amputieren im Grenzbereich, in der Hoffnung möglichst viel Bein für den Patienten zu erhalten, u.a. um eine bessere Versorgung mittels Prothese möglich zu machen. Häufig wird eine nochmalige Amputation notwendig.

    Die Kostenträger möchten nun die Fälle mit Verweis auf §2, Absatz 3, FPK, \"Wiederaufnahme wg. Komplikation\" zusammenführen.

    Eigentlich ist das keine Komplikation, sondern ein medizinisch sinnvolles Vorgehen. Meiner Meinung nach greift Absatz 3 nicht.

    Hat jemand einen solchen Streit durchgefochten?

    Bin gespannt auf die Antworten.

    J.

  • Hallo.

    Bringe dieses Thema mal wieder nach vorne, da wir gerade ein ähnliches Problem haben.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo
    noname
    durchgefochten (gerichtlich)habe ich solch eine Fall auch noch nicht.
    Nur durch die konsequenten Forderung, das es sich dabei um ein fortschreiten der Erkrankung handelt, wurden diese Fälle zu unseren Gunsten abgeschlossen.

    Von daher hilft nur das festhalten an Ihrer (richtigen) Auffassung.

    Im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten sie hätten medizinisch nicht korrekt gehandelt (wo sind dann die Schadensersatzansprüche der Versicherten?) )
    MDK auffordern seine Argumentation wissenschaftliche zu untermauern.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    MiChu: Nur mal grundsätzlich: Eine Wiederaufnahme wg. Komplikation oder auch nur Komplikation muss keinesfalls (!!!!) bedeuten, dass Fehler begangen wurden (\"...medizinisch nicht korrekt...\"). Dies ist ein Trugschluß, der - verständlicherweise - häufig vom Leidtragendem, aber auch oft von Leuten, die es besser wissen sollten, gezogen wird.
    Mal ein paar Beispiele:
    -Stent-Thrombose trotz Plavix/ASS-Therapie
    -postoperative Infekte müssen nicht durch Chirurgenhände verursacht sein - endogene Infekte sind sicher im hohen Prozentbereich
    -Anastomoseninsuffizienzen sind sicher häufig multifaktorielle Geschehen
    -Bruch von Osteosynthesematerial (auch z.B. durch draufstehen des Pat.)
    -Pneumonie bei Beatmung
    usw. usw.

    Zum Thema: Wenn man der Ansicht ist, dass keine Komplikation vorliegt, sondern ein Fortschreiten/Bestehen der Erkrankung, dann würde ich auch dies so darlegen. Wie soll der MDK das Gegenteil beweisen? Hier kommt wieder das Problem? Warum soll der MDK immer Recht haben?

    Grüße
    P. Dietz

  • Hallo noname,

    ob Salamitaktik oder nicht ist für die Tatsache, dass die Wunde nicht heilt - mithin eine Komplikation aufgetreten ist - gleichgültig.

    Die Frage, ob man diese Komplikation durch primär höheres Amputieren vermeiden soll, oder zugunsten eines längeren Stumpfes eine höhere Komplikationsrate einkalkuliert, ist hier sekundär. Diese Entscheidungen machen den ärztlichen Beruf aus. Was passiert, tue ich etwas oder was passiert tue ich es nicht. Ein optimaler Stumpf ist einem zu kurzen vorzuziehen, daher mag es korrekt sein so knapp wie möglich zu amputieren. Andere sehen dies anders.

    Das gleiche haben wir beim M. Dupuytren auch, die eine Hälfte lässt die Wunde offen wartet also auf die Sekundärheilung, die andere Hälfte näht zu, und die Sekundärheilung gibt es nur in den Fällen, in denen die Wunde wieder aufgeht. Im ersten gibt es keine Komplikation aber es wird behandelt als ob es die K. gegeben hätte. Im anderen Fall hat der Patient die Chance einer Primärheilung. Kommt es zur Wundheilungsstörung also zu der Komplikation wird offen weiterbehandelt. Mithin haben einige Patienten aber die Chance besser wegzukommen. Eine Wundheilungsstörung ist aber eine Kompliaktion.

    Hier haben Sie also leider schlechte Karten, wenn die Wiederaufnahme noch in die zeitlich vorgegebenen Grenzen der Fallzusammenführung fallen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen,
    Ich sehe weiterhin diesen Fall nicht als Komplikation im Sinne das damit die Fälle zusammengeführt werden müssen. Für mich ist es ein schicksalhaftes fortschreiten der Erkrankung.
    Anders sieht es natürlich aus wenn der Pat. nicht dem medizinischen Standart behandelt worden ist. Hierzu muss sich der MDK positionieren (ist mit bis heuten noch nicht bekannt geworden).

    Die Diskussion was ist Komplikation, wann führt diese zur Fallzusammenführung ist genauso alt wie die entsprechenden Regelungen.
    Es gibt keine klaren Regelungen dafür.

    Nach meinen Erfahrungen ist eine klare Position im Hause von großem Vorteil für die Diskussionen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)