Hallo liebes Forum,
die Diabeteskodierung ist mir ja eigentlich klar aber bei diesem Fall habe ich doch meine Probleme und kann auch aus den bisherigen Beiträgen keine passende Aufklärung finden.
Ein Pat. mit bek. diab. Nephropathie wird jetzt aufgrund zunehmender Demenz (Amtsgericht hat Betreuer eingesetzt) und inadäquater medikamentöser Versorgung stationär aufgenommen. Eine BZ-Entgleisung lag nicht vor. Im Verlauf zeigt sich relativ kurzfristig ein dialysepflichtiges Nierenversagen sowie auch eine dekomp. Herzinsuffizienz. Die Pat. wird mehrfach dialysiert. Aufgrund der Verwirrtheit unter erschwerten Bedingungen. Unter der Dialysebehandlung wurde die Patientin deutlich wacher.
Nun ist mir nicht ganz klar ob hier lt. DKR 0401d Bsp. 8 wirklich die HD E10-E14 mit \"2\" an vierter Stelle zu kodieren ist. (die Kasse bittet um diese Kodierung)
STeht nicht hier das Nierenversagen im Vordergrund und wird damit auch zur HD? Aufnahmegrund war zwar eigentlich die Demenz aber im Verlauf stellte sich heraus, dass hier keine zunehmende Demenz vorlag, sondern eine zunehmende Verwirrung durch die Urämie. Also Aufnahmegrund Nierenversagen, da die angenommene zunehmende Demenz eher ein Symptom der Urämie war.
Und was ist mit dem kausalen Zusammenhang, der ja auch als Bedingung für die HD-Kodierung in der DKR 0401d gefordert wird. Im Prinzip war der Diabetes nebensächlich.
Sehen Sie das auch so?
MfG Willm