Dialysepfl. Nierenversagen bei Diab.m.. - aber fehlende Kausalität?

  • Hallo liebes Forum,

    die Diabeteskodierung ist mir ja eigentlich klar aber bei diesem Fall habe ich doch meine Probleme und kann auch aus den bisherigen Beiträgen keine passende Aufklärung finden.

    Ein Pat. mit bek. diab. Nephropathie wird jetzt aufgrund zunehmender Demenz (Amtsgericht hat Betreuer eingesetzt) und inadäquater medikamentöser Versorgung stationär aufgenommen. Eine BZ-Entgleisung lag nicht vor. Im Verlauf zeigt sich relativ kurzfristig ein dialysepflichtiges Nierenversagen sowie auch eine dekomp. Herzinsuffizienz. Die Pat. wird mehrfach dialysiert. Aufgrund der Verwirrtheit unter erschwerten Bedingungen. Unter der Dialysebehandlung wurde die Patientin deutlich wacher.

    Nun ist mir nicht ganz klar ob hier lt. DKR 0401d Bsp. 8 wirklich die HD E10-E14 mit \"2\" an vierter Stelle zu kodieren ist. (die Kasse bittet um diese Kodierung)

    STeht nicht hier das Nierenversagen im Vordergrund und wird damit auch zur HD? Aufnahmegrund war zwar eigentlich die Demenz aber im Verlauf stellte sich heraus, dass hier keine zunehmende Demenz vorlag, sondern eine zunehmende Verwirrung durch die Urämie. Also Aufnahmegrund Nierenversagen, da die angenommene zunehmende Demenz eher ein Symptom der Urämie war.
    Und was ist mit dem kausalen Zusammenhang, der ja auch als Bedingung für die HD-Kodierung in der DKR 0401d gefordert wird. Im Prinzip war der Diabetes nebensächlich.

    Sehen Sie das auch so?
    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Willm,
    den Diabetes als Nebendiagnose absolut ok. aber wie Sie schon schrieben, das Nierenversagen stand im Vordergrund der Behandlung und damit auch als HD zu kodieren. Dies wäre mein vorgehen. Aber warum will die KK die E-11.20 haben als HD?
    Gruß aus Aachen

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Schulz,

    danke für Ihre Antwort. Mir war die Sache eigentlich klar. Ich wollte nur noch mal eine Bestätigung haben.

    Zu Ihrer Frage: Warum E11.20 als HD?
    Die KK will die E11.20 analog zum bereits zitierten Beispiel 8 aus den DKR 0401d. Der Aufenthalt würde ex ante durch die Behandlung der terminalen Niereninsuff. bei bekannter diabet. Nephropathie begründet sein.

    MfG Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Willm,
    die E-11.20 erfüllt die ND Definition in Ihrem Fall aber es geht ja um den hauptsächlichen Grund der Stationären Behandlung und dies ist nun mal das Nierenversagen. Würde mich interessieren was aus dem Fall noch wird?
    Gruß aus Aachen

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Willm,

    aber wie schon geschrieben wird der Pat. mit bekannter diabetischer Nephropathie aufgenommen.

    Ich würde folgendermaßen kodieren:
    Hauptdiagnose:
    E11.20+ (Diab. mell. Typ 2 mit Nierenkomplikation, nicht entgleist)
    N08.3*
    Nebendiagnose:
    N18.0 (terminale Niereninsuffizienz)
    I50.14 (Herzinsuff. mit Beschwerden in Ruhe).

    Außer die Ursache für das Nierenversagen ist eine andere, wie z. B.
    kontrastmittelinduziertes Nierenversagen oder nach einer OP oder nach medizinischer Behandlung: N99.0.

    Meiner Meinung nach behält die Kasse Recht.

    MfG
    ag

  • Hallo zusammen,

    noch gibt es keine Einigung, um Ihre Frage (@ c.Lang) aufzugreifen.

    Aber die HD bleibt für mich klar das Nierenversagen. Nicht die zugrunde liegende Erkrankung (Diab. Nephropathie) sondern die akute Form der Erkrankung - nämlich das Nierenversagen - steht im Vordergrund (Analog zu den DKR D006e) und bleibt der Grund für die stationäre Aufnahme. (D002d)

    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo ag,
    der Pat. hat einen Diab. mit nephropathie, aber dieser wird nicht behandelt. Daher nicht E-11.20 als HD. Hier ist das terminale Nierenversagen vordergründiger. Aber mich würde vielmehr interessieren wie sie an die Herzinsuff. mit Beschwerden in Ruhe gekommen sind?

    :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Morgen,
    wenn der Patient wegen einer terminalen Niereninsuffizienz auf Grund einer diabetischen Nephropathie behandelt wurde, dann ist die Verschlüsselung mit E11.20 N08.3 N18.0 richtig. Da es sich aber, wenn ich es richtig verstanden habe, um ein akutes Nierenversagen handelte, ist die Kodierung mit N17.. oder N99 und E11.20 N08.3 + vorliegender chronischer NI Grad x korrekt.

    Viele Grüße
    G.Grimm

  • Guten Morgen, Forum,
    ich habe folgende Konstellation.
    Pat. hat DM mit Nierenkomplikation ( chronische Niereninsuffizenz)
    Jetzt Aufnahme mit dek. Herzinsuffizienz, Stauungspneumonie und akutem Nierenversagen und renale Anämie.
    Zunächst kardiale Therapie, anschließend Konsil beim Nephrologen, der Pat. wird dialysepflichtig.
    Meine Frage nach der HD:
    Kann ich nach KDR D002f (mehrere HD) kodieren?
    Steht die dialysepflichtige Niereninsuffizienz in Kausalität zum DM???
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    Steht die dialysepflichtige Niereninsuffizienz in Kausalität zum DM???

    Das kann ihnen nur ein Arzt vor Ort beantworten. Nur weil eine Niereninsuffizienz gleichzeitig zum DM besteht, muss noch kein grundlegener kausaler Zusammenhang bestehen; das liegt dann z.B. bei der diabetischen Nephropathie vor.

    Kann ich nach KDR D002f (mehrere HD) kodieren?

    Wenn das auch so im Arztbrief dokumentiert ist und das ANV nicht erst im st. Aufenthalt festgestellt wurde, sehe ich keinen Grund der gegen D002f spricht. Es hängt ja davon ab, was die st. Behandlung veranlasst hat. Von der Indikation würde es mit Dekompensation und ANV hinkommen, nun muss aber auch noch der zeitliche Ablauf stimmen.

    Viele Grüße

    Jannis