Sozialdaten

  • Hallo liebes Forum,

    kann mir jemand sagen, was genau unter \"Sozialdaten\" zu verstehen ist?
    Von Berufsgenossenschaften werden immer wieder Entlassbriefe und OP-Berichte zur Überprüfung der Kodierung angefordert unter der Begründung, dass der BG diese \"Sozial\"-Daten nach §119 SGB VII in Verbindung mit einem Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz zustünden.
    Nach meiner Meinung sind Sozialdaten jedoch die \"§301-Daten\" und nicht weitergehende Behandlungsdaten des Patienten.

    Ich bedanke mich im Voraus bei allen und bin gespannt auf eine rege Diskussion.

    Gruß
    W. Brunner

  • Hallo Gnow,

    hihi, das passt ja wie die Faust aufs Auge zur heutigen Schweigepflichts-Diskussion :d_zwinker:

    Ihre Definition von \"Sozialdaten\" ist allerdings nicht zutreffend (mal ganz abgesehen davon, dass SGB V eh irrelevant ist, wenn´s um BG-Verfahren geht). Definiert ist der Begriff in §67(1) SGB X:

    \"Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.\"

    Die Anforderung von E-Briefen durch die BG ist tatsächlich rechtens, siehe §201 SGB VII:

    (1) Ärzte und Zahnärzte, die an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind, erheben, speichern und übermitteln an die Unfallversicherungsträger Daten über die Behandlung und den Zustand des Versicherten sowie andere personenbezogene Daten, soweit dies für Zwecke der Heilbehandlung und die Erbringung sonstiger Leistungen erforderlich ist. Ferner erheben, speichern und übermitteln sie die Daten, die für ihre Entscheidung, eine Heilbehandlung nach § 34 durchzuführen, maßgeblich waren.

    Ich finde es allerdings ebenso wie Sie erstaunlich, dass der Leistungsträger \"BG\" so viel weitergehende Befugnisse hat als der Leistungsträger \"Krankenkasse\" - aber nach Logik sucht man im SGB ja häufig vergebens...
    :a_augenruppel:
    ToDo: Wollen Sie nicht bei einer BG anheuern? Da kriegen sie alle Daten die sie wollen (und noch viel mehr), können tolle Kliniken in reizvoller Landschaft verwalten und sich täglich mit Hernn Selter Boxkämpfe liefern :k_biggrin:

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat

    Original von MDK-Opfer:
    ToDo: Wollen Sie nicht bei einer BG anheuern? Da kriegen sie alle Daten die sie wollen (und noch viel mehr), können tolle Kliniken in reizvoller Landschaft verwalten und sich täglich mit Hernn Selter Boxkämpfe liefern

    Es gäbe keinen Grund für Boxkämpfe, da ich DRG-Prüfarzt für die BGen bin. Wir selber rechnen ja sowieso noch nicht nach DRGs ab und selbst wenn wir es dann mal tun, nicht die BGlich Versicherten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,


    Es gäbe keinen Grund für Boxkämpfe, da ich DRG-Prüfarzt für die BGen bin. Wir selber rechnen ja sowieso noch nicht nach DRGs ab und selbst wenn wir es dann mal tun, nicht die BGlich Versicherten.


    Naja, obwohl.... ich würde mit den Beratungsärzten der BG dann bestimmt ebenso hart ins Gericht gehen wie jetzt mit den MDK-Ärzten. :d_pfeid:

    Aber ich glaube, im Extremfall würde unsere (sportliche) Neigung uns zum Showdown nicht in Zwietracht in den Ring, sondern eher in \"Eintracht\" (Achtung: Wortwitz) auf den grünen Rasen führen. Und ob wir es in unserem Alter und bei unseren Qualitäten dort in ein Finale schaffen, darf man getrost bezweifeln. :d_zwinker:

    Sonnige Grüße aus dem bergischen Land


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Boxer,
    die Bayerische Krankenhausgesellschaft hat eindeutig Stellung genommen: Entlassungsberichte etc. sind keine Sozialdaten. Nur die §301 Daten sind es.
    Gong zur Runde 6
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Fischer,
    interessant - haben Sie eine Quelle dazu? Würde mich in diesem fall wirklich mal interessieren, wie die das begründen (der Gesetzestext liest sich doch deutlich anders).

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer