Hallo liebes Forum,
kann mir jemand sagen, was genau unter \"Sozialdaten\" zu verstehen ist?
Von Berufsgenossenschaften werden immer wieder Entlassbriefe und OP-Berichte zur Überprüfung der Kodierung angefordert unter der Begründung, dass der BG diese \"Sozial\"-Daten nach §119 SGB VII in Verbindung mit einem Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz zustünden.
Nach meiner Meinung sind Sozialdaten jedoch die \"§301-Daten\" und nicht weitergehende Behandlungsdaten des Patienten.
Ich bedanke mich im Voraus bei allen und bin gespannt auf eine rege Diskussion.
Gruß
W. Brunner