Hallo Forum,
leider habe ich unter der Suchfunktion nichts gefunden, was mir bei meiner Fragestellung helfen würde, deshalb möchte ich meine Frage hier einmal posten.
In letzter Zeit bekommen wir zunehmend Kostenzusageerklärungen durch eine Krankenkasse mitgeteilt mit folgendem Inhalt:
\"...auf der Grundlage der an uns übermittelten Daten erteilen wir Ihnen hiermit die Genehmigung zur Abrechnung folgender DRG: XXXC
Sofern Sie eine höhere Fallschwere innerhalb der vorgenannten DRG oder aber eine andere und höher bewertete DRG als die oben genannte geltend machen, erfolgt eine umfassende Überprüfung unter Einschaltung des MDKs im Rahmen der Rechnungsbearbeitung.\"
Die Patienten befindet sich jedesmal noch in stationärer Behandlung. Die Kasse groupt also im Vorfeld die übermittelte Aufnahmediagnose und erteilt daraufhin eine Kostenzusage, ohne Berücksichtigung auf den weiteren Behandlungsverlauf, für eine fiktive DRG.
Ich finde diese Vorgehensweise absolut inakzeptabel und ärgere mich jedesmal über derartige Schreiben. Des Weiteren finde ich, dass Einzelfallprüfungen durch den Kostenträger doch nicht durch eine solche Vorgehensweise begründet sind. Ein Behandlungsfall kann schließlich erst unter Betrachtung aller vorliegenden Diagnosen und Prozeduren abschließend bewertet werden.
Mich würde interessieren, wie das Forum mit solchen Kostenzusagen umgehen würde und ob es gesetzliche Regelungen gibt, die eine derarte Vorgehensweise untersagt.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.
MCO