Doku für Neurologische Komplexbehandlung

  • Sehr geehrtes Forum!

    Wie muss man für den MDK das 24-Stunden-Monitoring bei der Neurologischen Komplexbehandlung dokumentieren?

    Ich wäre für eine Antwort dankbar.

    MfG

    Klara

    :sterne:

  • Hallo Klara,
    ja, das muss man. Wir hatten bereits schon zwei Mal den MDK im Haus um genau die Strukturvoraussetzungen und die medizinische Dokumentation zu überprüfen. Wir haben daraus gelernt und dokumentieren die Zeiten genau auf die Minute. Eine neurologische Intensivstation ist als Struktur Voraussetzung.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • sehr geehrter Herr Fischer,
    auch wir hatten den MdK im Hause : Bei seiner Prüfung hält er sich einfach an den offiziellen OPS - indem keine Rede von Intensivstation ist ( Orginaltext \"spezialisierten Einheit\" )- und prüft ab, ob die geforderten Kriterien erfüllt sind. Man tut gut daran, den Katalog zu erfüllten und dies - für Einzelfallprüfungen - gut zu dokumentieren.
    Hessen im Altweibersommer
    Eckardt

  • Wertes Forum,
    noch ein kleiner Nachtrag : Der MdK beruft sich gerne auf einen von den Spitzenverbänden und dem DIMDI vorgelegten Interpretationstext, um die Anforderungen über den OPS-Text zu \"erhöhen\". Dieser wurde jedoch auf Intervention eines Spitzenverbandes revidiert mit dem Verweis, daß er nicht rechtlich bindend ist. Was bleibt ist nur der OPS-Text von 2006.
    Hessen, sommerlich mit 22 Grad
    Eckardt

  • Hallo Herr Eckert,
    bitte um Entschuldigung, dass ich die Begriffe so lax verwende. Sie haben natürlich Recht. Es genügt \"spezialisierte Einheit\" und eine Intensivstation ist nicht nötig. Ich hatte das intern so unscharf bezeichnet. Der MDK prüft aber akribisch die Zeiten des Monitorings.
    Gruß
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Es gibt weitere Probleme:

    Es reicht nicht mehr, die Strukturvoraussetzungen zu erfüllen. Es reicht auch der OPS-Code nicht. Es reicht auch die Dokumentation von Untersuchungen nicht. :d_niemals:

    Wie sollen etwa 6 der im OPS-Code angegeben Maßnahmen über 24 Stunden lückenlos dokumentiert werden. Dies wird in der Praxis bereits angezweifelt. Die Argumentation dreht sich dann nicht selten um die Temperaturmessung.
    Zweiter Zankapfel ist die 6-stündige Dokumentation.
    Weiterer Zankapfel ist der unmittelbare Beginn der Einzelposten der Supportivtehrapie. Dies mag ja für die Krankengymnastik noch gehen, aber wie gewährleistet man den unmittelbaren Beginn der Ergotherapie und Logopädie bei einem Schlaganfall am Freitag abend?

    Mit etwas schlechtem Willen kann man diesen Code also in jedem Falle lange strittig stellen.

    Gruß

    merguet

  • Sehr geehrter Herr Merguet,
    ich schließe mich Ihrer kritischen Anmerkung an. Aber was versteht man unter einem Monitoring ? Nirgens findet sich im Orginaltext, daß ein elektronisches Monitoring verlangt wird. Also bedeutet Schlaganfall nicht gleich Rectalsonde. Der zweite Zankapfel erscheint berechtigt, da er im Orginaltext verlangt wird, immerhin wird die Leistung auch besser vergütet, sodaß die Personalkosten sich doch \"rechnen\" sollten. Aber was ist \"außer nachts\" ? Nehmen wir hier die Arbeitszeitdefinitionen ? Oder greifen wir auf die Definition des Talmut zurück ( \"Nacht ist es, wenn es dunkel ist und drei Sterne am Himmel gesehen werden\"). Bezüglich Ihres letzten Punktes wurde das Problem in dem Interpretationstext des DIMDI erkannt, aber der hat -wie das DIMDI selbst sagt- keine rechtlich bindende Gültigkeit, so das derzeit nur der Orginaltext bleibt. Falls ein Haus nicht am Wochenende diese Therapien stellen kann und sie notwendig sind, können diese Tage nicht in die Verschlüsselung einfließen. Im Gegenschluß kann aber nicht gefolgert werden, daß, wenn dieses Haus diese Therapien am Wochenende nicht anbieten kann, daß dieses Haus die Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllt. ( Polemik am Rande : Auch ich bezahle mein warmes Mittagessen am Sonntag in dem Gasthaus mit \"durchgehend warme Küche, Montag Ruhetag\" ). Im konkreten Fall kodieren wir nur die Tage, an dem der Katalog vollständig erfüllt wurde und hoffen weiterhin auf eine Klärung durch das DIMDI.
    Hessen im Spätsommer
    Eckardt

  • Guten Tag,
    in dem Zusammenhang hätte ich noch eine Frage.
    Hat irgendjemand von den hier im Forum Versammelten Erfahrungen mit teleradiologischen und telemedizinischen Schlaganfallprojekten?
    Ist da auch bei der DRG B70E Schluss?

    Danke für Rückmeldungen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Allerseits,
    in unserem KH streuben sich die Neurologen (noch) einen standardisierten Dokumentationsbogen zu führen.
    Hat jemand einen Dokumentationsbogen, mit dem ich die Ärzte überzeugen könnte, und kann er/sie Ihn uns zur Verfügung stellen ?

    Vielen Dank und sonnige Grüße

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo Forum,

    in einem gesonderten Thread hat Neuromartin die Diskussion um die Dokumentationserfordernisse noch einmal aufgemacht.

    Es zeigt sich, daß es offenabr so etwas wie einen generellen Angriff auf die Komplexbehandlungen gibt.

    Die lückenlose Dokumentation dürfte in der Regel nicht zu leisten sein. klar ist doch, daß bei einem Patienten am Monitor auch die Atmung überwacht wird (ich glaube kaum, daß es noch Monitore gibt, die dies nicht automatisch mit auswerfen.

    Der ferner geforderte Nachweis über die Struktur kann nur ein für alle Male erstellt werden. Ich sehe es kommen, der MDK wird die Bereiche begehen. Möglicherweise hilft in diesem Zusammenhang die Zertifizierung derartiger Bereiche, um die Strukturvoraussetzungen von unabhängigen Dritten bestätigen zu lassen.

    By the way, hat jemand KEIN Problem mit der neurol. Komplexbehandlung?

    Gruß

    merguet