Hallo Kollegen,
hier eine schöne Idee des MDK:
Ein Patient kommt in die Urologie und bekommt (als Erstbefund) seinen Blasentumor reseziert. Dann geht er nach Hause, besprochen ist -so er sich dazu entscheiden kann- die radikale Zystektomie für die nahe Zukunft.
Dann wird er nach einiger Zeit erneut aufgenommen zur Entfernung der Harnblase, da er sich mit dieser Therapie anfreunden konnte.
Die Idee des MDK: Da die weitere Behandlung des Patienten bereits während des ersten Aufenthaltes besprochen wurde, war die Behandlung bei der Entlassung nicht abgeschlossen. Daher ist die Zeit zu Hause nur als Beurlaubung zu sehen und beide Fälle seien nur ein langer Fall, der somit über nur eine DRG abzurechnen sei. (Die 3 mir bekannten Wiederaufnahmeregeln greifen nämlich nicht).
Gibt es für diese Sicht des MDK eine Grundlage oder soll das ein Versuch sein, eine 4. Wiederkehrerregel einzuführen?
Ich bin auf die Meinungen gespannt.
Gruß aus Dortmund