Hallo zusammen,
dürfen Krankenkassen eigentlich die Namen der Gutachter in MDK-Gutachten schwärzen? Eine Kasse praktiziert diese seit längerem so, neuerdings schwärzt sie auch die komplette MDK-Adresse.
Da dies in unserem Gebiet nur eine Kasse macht, sind wir uns mittlerweile nicht mehr so sicher, ob das korrekt ist. Zumal wir so auch nie wissen, welchen Facharztstatus der Gutachter hat.
Über Antworten würden wir uns freuen.
Herzlichen Dank!
Geschwärzter Gutachtername
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cube -
4. Oktober 2006 um 15:50 -
Erledigt
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Hallo,
ich kenne diese Verfahren aus Sachsen.
Wir haben den KK mitgeteilt, dass wir derartige Gutachten nicht anerkennen. Nach einigem Hin und Her sind die Gutachten nicht mehr geschwärzt. -
Hallo Cube,
Offensichtlich fürchtet da jemand, daß MDK un Leistungserbringer miteinander reden. Das wäre ja auch noch schöner.... :d_zwinker:
Gruß
merguet
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Guten Morgen zusammen,
als ich mal eine größere Kasse darauf ansprach, bekam ich die Auskunft, dass die Mitarbeiter des MDK befürchten, telefonisch (oder schlimmer) angefeindet zu werden, es also zum Schutz der Gutachter geschieht. Soviel zum Vertrauen in die eigene Arbeit.
Gruß
ben-ch
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Hallo merguet,
ich fürchte da liegen Sie falsch. Bei uns ist es so, dass einige Gutachter nicht namentlich genannt werden möchten. Wir sollen dann aus den Gutachten die Absätze mit der Überschrift \"Zur Weitergabe an den Leistungserbringer\" kopieren und weiterleiten. Mir persönlich und auch meinen Kollegen wäre es wesentlich lieber, wenn MDK und behandelnde Ärzte direkt kommunizieren würden.
Gruß -
Hallo Forum,
Zitat
Original von Claudia Maas:
Bei uns ist es so, dass einige Gutachter nicht namentlich genannt werden möchten.war ein GEMEINSAMES Besprechen der Fälle nicht mal die Grundidee des §275 gewesen? Beim Besprechen sehe ich dem Gegenüber auch gerne mal in die Augen!! Außer er ist von \"der dunklen Seiter der Macht\" gesteuert! Ein Schelm wer dabei an die Kostenträger denkt.
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Habe meinen Beitrag gelöscht, da ich nach erneutem Durchlesen zu der Überzeugung gekommen bin, dass er hier nicht hingehört.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo Forum, Hallo Frau Mass,
Ich wüßte gern, wie hier die rechtliche Seite aussieht.
Ein Gutachter wird als Sachverständiger gehört. Er ist für seine Ergebnsse verantwortlich und z.B. bei medicolegalen Auseinandersetzungen sogar haftbar.Ich halte ein Gutachten ohne Namensangabe für schlicht ungültig.
Etwas anders sieht das bei den medizinischen Beratern der PKV aus. Diese geben nicht vor, ein Gutachten auf der Grundlage des 275 zu erstellen (Das macht die Diskussion keineswegs einfacher).
Gruß
merguet
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
das Thema wurde schon mal hier angesprochen:
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…chrift%20MDK#11