Hypokaliämie als Nebendiagnose - Codierung ja oder nein

  • Schönen guten Tag Herr Deffi,
    es ist schön zu hören, dass in Ihrer Praxis sicherlich nur gut aufgeklärte, über jeden Punkt auf der Rechnung informierte Privatpatienten zu finden sind. Denn es können doch nur Privatpatienten sein, die Abrechnung der Anderen erfolgt doch wohl auch über pauschalisierte Beträge...

    Viele Grüße

    G.Grimm

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag deffi,

    es tut mir leid, aber verfolgen Sie eigentlich die Diskussionen um Arbeitszeiten usw.? Wollen Sie ernsthaft vorschlagen, dass jede Therapie mit den Patienten bezüglich der Kosten besprochen werden soll???
    1. Die Brausetabletten kosten vielleicht 3 € (unabhängig von einer evtl. Erlössteigerung über CCL). Soll ich das mit einem Patienten besprechen und mir ggf. dann schriftlich ein Einverständnis einholen?
    2. Was sollen die Ärzte dann noch alles mit sich rumtragen? Hier dann wohl die komplette Liste aus der Materialwirtschaft, wo dann auch alle im Haus verfügbaren Implantate/Medikamente/Nahtmaterialien verzeichnet sind und dann der Patient mitentscheidet, ob es dann ein billigeres sein darf.
    3. Mir würden noch viele weiter Beispiele einfallen....

    Kostenreduktion ist Thema in jeder Klinik (und nicht nur da). Muss es sein, aber nicht an der Stelle Arzt/Patient aufgehängt mit Themen: „Darf ich Ihnen eine Brausetablette zu 1 € anbieten“ oder „Blutabnahme mit Kanüle oder Butterfly?“. Kostentransparenz ist ebenfalls wünschenswert, keiner hier wird sich dagegen verwehren wollen. Aber Ihr Weg ist einfach in dieser Konsequenz nicht praktikabel.

  • Schönen guten Herr Deffi,

    Zitat

    Original von deffi:
    Ist der letzte Beitrag von Herrn Schaffert so zu verstehen, dass eine gewisse Ungerechtigkeit bei der Berechnung von Krankenhausleistungen, die zu Mehreinnahmen führen, damit gerechtfertigt werden soll, dass Sie zumindest unter marktwirtschaftlichen Aspekten (Arbeitslosigkeit, Reinvestition, etc.) sinnvoll sei?

    Nein!

    Das habe ich nicht geschrieben und das ist auch nicht hineinzuinterpretieren.

    Im Übrigen würden Sie mit dem Hinweis auf die Aufklärungspflicht bezüglich Kostenfolgen von Therapien für den Selbstzahler vor Gericht wohl Erfolg haben, da der BGH die Ansprüche daran relativ hoch hängt. Selbstzahler ordnungsgemäß über die durch das DRG-System für sie entstehenden Kosten aufzuklären, dürfte einem mehrstündigem Vortrag gleichkommen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaeffert,
    zu Ihrem Motto: \"Wer früher stirbt, lebt länger ewig!\"
    --> vorrausgesetzt er hat wirtschaftlich gehandelt und gedacht!

    Und jetzt mal zu der Hypokaliämie:
    Das Verständnis für deffi ist schon vorhanden, alle wissen hier sicherlich auch was er meint: das wirtschaftliche Missverhältnis zwischen der Gabe einer Brausetabl. u. der Abrechnung.
    So verrückt ist nun mal das System.
    Das zwingt sozusagen die Kassen in die Knie, da ihre Ausgaben dadurch steigen.
    Ungerechtigkeit bestraft nun mal nur die eine seite.
    Deshalb sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, um dieses zu beheben
    (ohne dabei eins auf die Rübe zu geben).
    Wir sitzen alle in einem Boot, nur hat der eine das Ruder in der Hand!
    Mit Freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo Hr. Selter

    Zitat

    Wollen Sie ernsthaft vorschlagen, dass jede Therapie mit den Patienten bezüglich der Kosten besprochen werden soll???

    Es geht hier nicht um jede Therapie, sondern um im Routinelabor nebenbefundlich festgestellte Befunde, die in Ihrer Auswirkung auf die Hauptdiagnose nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen. Für diese Fälle ist die Antworteindeutig : \"ja\"

    Zitat

    1. Die Brausetabletten kosten vielleicht 3 € (unabhängig von einer evtl. Erlössteigerung über CCL). Soll ich das mit einem Patienten besprechen und mir ggf. dann schriftlich ein Einverständnis einholen?

    Auch hier lautet die Antwort : \"ja\". Ich wäre mal auf die Antwort eines Patienten gespannt, wenn Sie ihn vor die Frage stellen würden, ihm eine oder auch mehrere Brausetabletten im Wert von 3€ für Behandlungsmehrkosten von ca. 1000 € zu verabreichen (ist in in vielen Fällen über CCL Erlössteigerung der Fall).

    Es geht aber nicht unbedingt um die Frage, ob Sie eine solche Tablette verabreichen oder nicht, sondern darum, ob diese Medikation auch in die Codierung einfließt oder nicht. Gewisse Grundversorgungen gehören zu einer stationären Versorgung und hierzu gehören auch Medikamnete, die finanziell nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Schließlich löst auch die Verabreichung von preislich in etwa vergleichbaren Analgetika nicht einen entsprechenden Zuschlag aus. Sowas muss in der \"Vollpension\" einfach inbegriffen sein. Da allerdings kein Fall wie der andere ist, wäre hier - wie bereits zu Beginn der Diskussion gesagt - ein gewisses Fingerspitzengefühl angebracht. Schließlich gibt es genau dafür den noch recht jungen Berufstand des Controllers, der auch dafür bezahlt wird.

    mfg
    deffi

  • Und noch einmal schönen guten Tag allerseits,

    es löst zwar nicht das aktuelle Problem von Herrn deffi mit der diesjährigen Rechnung, aber wenn ich die Informationen von Herrn Heimig und aus dem InEK richtig verstehe, wurde für 2007 ja die Überarbeitung der CCL-Matrix in Angriff genommen.

    Nun, dann wird sich vielleicht herausstellen, ob die Nebendiagnose Hypokaliämie signifikant höhere Behandlungskosten verursacht und den entsprechenden CCL behält oder ihr dasein als CCL-relevante Nebendiagnose aushaucht.

    Dies wäre dann, wie bereits in meinem ersten Beitrag festgestellt, die Systemkonforme und nachhaltige Lösung des Problems, ohne dass man Kodierregeln nach so objektiven Kriterien wie dem \"Augenmaß\" oder \"Fingerspitzengefühl\" außer Kraft setzen muss.

    Hat sich schon jemand mit der Anpassung der CCL-Matrix 2007 und der Hypokaliämie beschäftigt?

    @Herr Deffi: Wo wollen Sie den objektiv die Grenze ziehen, zwischen der Grundversorgung und den \"gewissen\" Grundleistungen?
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag deffi,

    Ihre Vorstellungen können nur aus einer sehr oberflächlichen Einsicht im DRG-System und den DKR resultieren.
    1. Es wurde schon lange geklärt, dass es keinen definierten Mindestaufwand gibt, erst gar keinen, der sich an einem €-Betrag festmacht.
    2. Die Hypokaliämie macht keinen Fall teuer, sondern der resultierende PCCL aus allen ND. Dies kann auch mal die Hypokaliämie alleine sein. Das ist dann ein kalkulatorisches Problem (wenn es eines ist) und keines, was von der Kodierung abhängt. Dieses Thema haben wir hier schon oft besprochen und ist auch alles in den „Hypokaliämie-Diskussionen“ zu finden.
    3. Ein Fallpauschalensystem ist genau das was Sie fordern, eine Art Vollpension. Aber natürlich nur für den Bereich, den Sie auch gebucht haben. Da sind dann eben gewisse Leistungen nicht inkludiert, bzw. über eine andere Pauschale vergütet (Rundflüge, Wellness und Reitausflüge laufen da auch nebenbei, bzw. führen zu einem Preisaufschlag).
    4. Es gibt keine Einzelfallgerechtigkeit in einem Fallpauschalensystem. Sie werden auch nach 2 Wochen All-inclusive nicht dem Reiseveranstalter klar machen können, dass Sie gerne 200 € weniger bezahlen wollen, weil Sie viel weniger die Pool-Bar frequentiert haben, als die anderen Gäste, bzw. Ihre Getränke ja nur Wasser und Kaffee waren, während andere da die Cocktails haben laufen lassen. Auch in diesem Bereich läuft es auf die gesamte Kalkulation heraus.
    5. Alle möglichen DRGs werden gar nicht über den PCCL getriggert und Sie wissen zu gewissen Zeitpunkten noch gar nicht, in welcher DRG der Fall landet. Dann führen Sie ggf. mit dem Patienten eine überflüssige Diskussion (keine Relevanz der ND) oder haben Sie gar nicht geführt (abschließende DRG doch davon abhängig). Wie wollen Sie dann nachholen?
    Abgesehen davon haben die CCLs eine Spanne von 0-... . So kann dann die ND auf 0 gesetzt werden, wenn gewisse Kriterien dies vorgeben (siehe Beschreibung der CCL/PCCL-Berechnung im Def.-Manual). So haben Sie dann ggf. wieder eine Diskussion zuviel oder zu wenig gemacht, wie auch immer.
    6. Auch hier könnte ich noch weiter, allein die Zeit fehlt mir...

    Deffi, keiner will Sie hier vergraulen. Ihre Ansichten sind aber so weit weg von unserer Realität, dass es wundert, wie Sie dies auch nach den Informationen die Sie in diesem Thread bekommen haben, weiter vertreten wollen. Vielleicht sollten Sie einfach mal etwas länger sich im allgemeinen über das System informieren und dann schauen, ob Sie dann immer noch ernsthaft solche Vorschläge machen wollen.
    Auch Ihre Ansichten über „Controller“ und für was sie anscheinend da sind, wären diskussionsfähig.

  • Hallo deffi, Hallo Forum,

    Das DRG System ist nicht gerecht und wird es auch nie sein. Jeder sucht seinen Vorteil und wenn die Hypokaliämie in diesem Jahr besser bewertet ist freuen sich die Kassen nicht, aber dafür gibt es andere Baustellen deren Erlös nicht das deckt was Klinik investieren muß. Ob man dem Patienten die Wahl zwischen der Classic oder Premium Variante der Behandlung lassen soll. Das darf sich im Bereich Wahlarzt oder Zimmer bewegen aber nicht im Bereich von Therapie oder Diagnostik und nun sollte dies durch sein.
    Oder wenden Sie sich an das InEk oder an Frau Ulla Schmidt selber, die ja bekanntlich aus der Stadt stammt aus der ich schreibe.

    Schöne Grüße und noch einen angenehmen Tag. :i_drink:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Hat sich schon jemand mit der Anpassung der CCL-Matrix 2007 und der Hypokaliämie beschäftigt?

    Hallo Reinhard,

    alles beim alten. Warum aber auch im Übergangs-Def.Manual die med. CCL-Bewertung nun eine 4 hat, bekomme ich noch vom InEK erklärt. In der 05-Version gab es schon mal das gleiche Problem. Wurde damals als \"Schreibfehler\" dargestallt.

  • Hallo Dirk,

    Ich habe inzwischen auch im def. Manual nachgesehen. Allerdings sagt die Tabelle im Anhang C ja nur, welchen CCL eine Diagnose annehmen kann. Ein Bezug zur jeweiligen Basis-DRG ist dabei ja noch nicht dargestellt (auch wenn ich ebenfalls vermute, dass sich dabei nichts wesentliches ändert).

    Jetzt ist natürlich die große Frage, ob die fehlende Änderung darauf beruht, dass sich durch die Nebendiagnose eben doch ein statistisch signifikanter Anstieg der Behandlungskosten ergibt oder darauf, dass diese Diagnose noch nicht entprechenden Kalkulationen unterzogen wurde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reinhard,

    CCL von 4 kann bei den med. DRGs ja eben nicht erreicht werden, deswegen ist der Eintrag dort erstaunlich.

    Ich bekam eben telefonisch die Antwort vom InEK:

    Ist etwas komplizierter, aber bedeutet letztlich:
    Es handelt sich hierbei um einen Fehleintrag, der letztlich bei der automatischen Listenerstellung dann den Wert von 4 auch bei den med. CCLs ausweist, was eben nicht korrekt ist. Der \"Fehler\" wird berichtigt.