Hallo Herr Holm,
Herr Lindenau hat ja bereits darauf hingewiesen, dass Ihre Argumentation hinsichtlich des Hinweises bei OPS 8-55 ins Leere läuft.
Ich möchte ergänzend auf § 6 Abs. 2 der FPV aufmerksam machen, in dem es heißt: \"Die teilstationären Prozeduren sind nicht bei der Gruppierung der zuvor abgerechneten Fallpauschale zu berücksichtigen\". Das bedeutet doch, dass Leistungen, die während einer teilstationären Behandlung erbracht werden, nicht zur DRG-Ermittlung einer vorausgehenden vollstationären Behandlung verwendet werden dürfen. Und damit entfällt auch die Grundlage für die Anrechnung von Maßnahmen im Zusammenhang mit geriatrischer Früh-Reha.
ZitatVielmehr hat der Gesetzgeber auf eine solche exakte Definition bewusst verzichtet und sich auf Mindestvoraussetzungen der Leistungsinhalte beschränkt.
Das DIMDI ist zwar eine Behörde, dennoch habe ich erhebliche Zweifel daran, dass man die Gestaltung des OPS als \"Willen des Gesetzgebers\" bezeichnen kann! Schließlich werden die Kodes nicht in einem leeren Raum generiert, sondern auf Anforderung und in Zusammenarbeit (u. a.) mit dem InEK - und das ist bekanntlich ein Institut der Selbstverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach