geriatrische Frühreha und Tagesklinik

  • Hallo Herr Holm,

    Herr Lindenau hat ja bereits darauf hingewiesen, dass Ihre Argumentation hinsichtlich des Hinweises bei OPS 8-55 ins Leere läuft.

    Ich möchte ergänzend auf § 6 Abs. 2 der FPV aufmerksam machen, in dem es heißt: \"Die teilstationären Prozeduren sind nicht bei der Gruppierung der zuvor abgerechneten Fallpauschale zu berücksichtigen\". Das bedeutet doch, dass Leistungen, die während einer teilstationären Behandlung erbracht werden, nicht zur DRG-Ermittlung einer vorausgehenden vollstationären Behandlung verwendet werden dürfen. Und damit entfällt auch die Grundlage für die Anrechnung von Maßnahmen im Zusammenhang mit geriatrischer Früh-Reha.


    Zitat

    Vielmehr hat der Gesetzgeber auf eine solche exakte Definition bewusst verzichtet und sich auf Mindestvoraussetzungen der Leistungsinhalte beschränkt.

    Das DIMDI ist zwar eine Behörde, dennoch habe ich erhebliche Zweifel daran, dass man die Gestaltung des OPS als \"Willen des Gesetzgebers\" bezeichnen kann! Schließlich werden die Kodes nicht in einem leeren Raum generiert, sondern auf Anforderung und in Zusammenarbeit (u. a.) mit dem InEK - und das ist bekanntlich ein Institut der Selbstverwaltung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Dirk,

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo ToDo,

    wobei mir nicht klar ist, wie Du Wuppi irgendeinem KH zuordnen kannst, da weder ein Hinweis in den bisher von Wuppi verfassten Beiträgen zu finden ist, noch die Emailadresse oder sonstiges veröffentlicht ist....


    Ich habe in der Tat keinen Beleg. Die Herleitung aus den bekannten Daten (die für mich aber absolut schlüssig ist) lässt nur den Schluss auf ein Haus zu. Dies hier weiter darzulegen würde das Haus nur noch mehr \"identifizieren\", deshalb verzichte ich darauf und sende dir meine Vermutung per PM.


    @ all

    Wenn jede Andeutung einer Institution (in der Vergangenheit eben häufig gezielte Umschreibung von Kasse \"die große grüne KK\", \"eine kleine BKK aus...\" ect.) in der Vergangenheit so konsequent verurteilt worden wäre (oder meine Hinweise hinsichtlich des Datenschutzes und der verletzten Forenregeln seinerzeit auch nur etwas Beachtung gefunden hätten) wäre ich froh gewesen.

    Meine Muskeln lasse ich übrigens vorzugsweise beim Sport spielen. Da ist der Einsatz auch wesentlich besser geeignet, um den Ärger des Arbeitstages abzulegen. :d_zwinker:

    Weil das Entgegenkommen und Einlenken zuweilen eine Einbahnstraße ist, ich mich an diesem Selbstverständnis aber nicht mehr störe, habe ich meinen Hinweis im o.g. Post editiert!

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr Schulz,

    nochmal extra für Sie:

    Zitat


    Original von Aachen1:
    Was die Umschreibung der Krankenkassen angeht, gut dann sollte man in Zukunft diese auch nennen.
    Ich habe kein Problem die AOK, BEK, DAK, BKK, Tk zu nennen.

    Warum AUCH???

    Das AUCH würde implizieren, dass Krankenhäuser beim Namen genannt worden wären. Dies ist weder im hier diskutierten noch in irgendeinem anderen mir bekannten Fall hier im Forum geschehen.

    Dass andererseits ausgerechnet Sie den Datenbeschützer (von nicht offenbarten Daten) spielen, mutet schon etwas seltsam an, da Sie wegen Ihrer persönlichen Angriffe auf meine Anonymität und meine berufliche Qualifikation an anderer Stelle bereits Bekanntschaft mit Admins gemacht habe.

    Kopfschüttelnd und lachend darf ich mich aus dieser Diskussion verabschieden, die durch diesen Nebenschauplatz eine hervorragende Ablenkung von der durchaus diskussionswürdigen Sachebene erfährt...

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    auch die Bekannschaft mit Admins war eine Erfahrung. Das auch setzt nicht voraus das Krankenhaüser genannt werden oder worden sind.
    Aber so einfach mal ins Blaue schießen und dann einfach :i_baeh: darüber kann ich nur Kopfschütteln und mich ebenfalls lächelnd aus dieser Diskussion verabschieden, bis zum nächsten Schauplatz auf Sachebene.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo ToDo,

    so gaaaanz stimmt das ja nicht, abgesehen davon daß kein Name genannt wurde.


    Zitat

    Warum AUCH???

    Das AUCH würde implizieren, dass Krankenhäuser beim Namen genannt worden wären. Dies ist weder im hier diskutierten noch in irgendeinem anderen mir bekannten Fall hier im Forum geschehen.


    Es betraf zufällig mich :d_zwinker:


    Gruß

    merguet

  • @ merguet

    Ach, Siiieeee waren das.... :d_pfeid:

    Aber ein hervorragendes Beispiel dafür, dass so etwas auch Einstieg in einen angenehmen und konstruktiven Dialog sein kann...

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Mahlzeit,

    nachdem ich ja maßgeblicher Grund dafür war, dass dieser Fred 8) abgedriftet ist, will ich versuchen, den Bogen zur Sache zurück zu schlagen:

    Es wurde mir vorgeworfen, \"Abrechnungsgepflogenheiten\" eines Krankenhauses zu offenbaren. Das ist mir etwas zu negativ belegt. Ich ziehe überhaupt nicht in Zweifel, dass die Abrechnungen korrekt erstellt sind und die Voraussetzungen des OPS zur Kodierung des 8-550.1 erfüllt sind. (deshalb verstehe ich die Aufregung auch immer noch nicht)

    Deshalb möchte ich folgende Aussagen von Dr. Holm nochmal kritisch hervorheben und zur Diskussion stellen:

    Zitat


    Solange die stationäre Rehabilitation nicht ohne Verluste abgerechnet werden kann, werden die Unternehmen bemüht sein, jede Behandlung, die die gesetzlichen Kriterien erfüllt, als Frührehabilitation abzurechnen.

    Heißt das, dass ich die Form der Behandlung passend mache für einen ausreichenden Erlös? (also aus einer notwendigen Rehabilitation, die NICHT der besonderen Mittel des Akutkrankenhauses bedarf eine Frühreha in Ausprägung einer Krankenhausbehandlung). Die Fälle, die bei medizinisch notwendiger Versorgung die Kriterien erfüllen, müssen wir hier doch gar nicht diskutieren. Es geht um den Wegfall \"normaler\" geriatrischer Fälle, die aus der eigentlichen Akutversorgung (nach Apoplex oder TEP) ausscheiden, aber noch nicht ausreichend mobilisiert sind, um nach Hause zu können. Die Fälle, die bis vor nicht allzu langer Zeit Verweildauern von 6 bis 12 Tagen ausmachten und dann entweder nach Hause konnten oder in die geriatrische Reha verlegt wurden. Die erfahren jetzt - brav nach pathways - die Standrad-Rundum-Versorgung, damit sie die Kriterien zur lukrativeren Vergütung erfüllen.

    Zitat


    Eine sinnvolle stationäre Rehabilitation mit entsprechend hoher Anzahl von Therapieeinheiten ist über die Vergütung einer \"normalen\" (sprich: akutmedizinisch kalkulierten) DRG nicht wirtschaftlich zu erbringen.

    erfüllt denn eine \"sinnvolle geriatrische Rehabilitation\" IMMER die Voraussetzungen des OPS (8-55...) UND des SGB V (§ 39) ? Gibt es eigentlich noch ganz normale Rehabilitationseinrichtung der Fachrichtung Geriatrie, die eine dreiwöchige (bei Bedarf auch länger) Rehabilitation erbringen - mir gefällt hier ihre Vermischung der Sektoren nicht wirklich gut!

    Zitat


    Eine qualitativ hochwertige medizinisch notwendige Versorgung kostet Geld, und wenn dieses Geld fliesst, dann wird die Versorgung auch angeboten. Ansonsten wird sich kaum ein Leistungserbringer finden.

    Aha, da nähern wir uns doch der eigentlichen Problematik. Sie lassen als zugelassener Arzt bzw. Arzt in einem zugelassenen Krankenhaus den Patienten nicht die medizinisch notwendige und zweckmäßige und WIRTSCHAFTLICHE Versorgung zukommen, wenn der Erlös nicht stimmt???
    Nicht böse werden, aber Ihre selbst gewählte Reihenfolge besagt, dass wenn das Geld fließt, die Versorgung angeboten wird - das halte ich für eine bedenkliche Entwicklung (wenn dies verbreitet so gesehen wird)

    Zitat


    Da es in den wenigsten Fällen dabei zu einer Budgeterhöhung der betreffenden Einrichtung kommt, ist diese Entwicklung für die Gesetzliche Krankenversicherung völlig kostenneutral.

    Was als Behauptung hier jetzt mal so steht, aber im Einzelfall zu belegen wäre. Durch die Verschiebungen von Leistung zwischen unterschiedlichen Sektoren und Budgets ist Ihre Sichtweise ein bisschen - nennen wir es - schlicht...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo, ebenfalls Mahlzeit,

    :i_respekt: Danke für diese Auskunft.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    danke an ToDo den \"Fred\" wieder auf Kurs zu bringen.

    Aber wie stehen wir jetzt.

    Nach dem o.g. Äußerungen insb. auch der Hinweis auf § 6 II FPV (Vielen Dank für den Hinweis, hatte ich bisher immer überlesen!) denke ich, dass die stationäre geriatrische Komplexbehandlung 8-550.* nur dann abgerechnet werden darf, wenn die Voraussetzungen gem. OPS sowie die stationäre Behandlung gewährleistet sind.

    Spricht noch was dagegen?

    Gruß

    Sven Lindenau