Hallo Forum,
bisher wurde die Einlage einer Redon-Drainage überwiegend zur Begründung der stationären Durchführung einer AOP anerkannt. Nun haben wir mehrere Ablehnungen vom MDK erhalten mit der Begründung, dass keine \"kontinuierliche\" Überwachung der Drainage erforderlich war. Dies sei auch in einem Urteil des LSG Hamburg so entschieden worden (Az: L1 KR 95/05). Das Urteil habe ich bisher nicht im Internet gefunden. Allerdings frage ich mich, warum die Drainage dann überhaupt noch in den G-AEP-Kriterien aufgeführt ist, denn eine \"kontinuierliche\" Überwachung findet meines Wissens so gut wie nie statt. Das wäre ja auch übertrieben und sicherlich nicht nur in den Augen des MDK unwirtschaftlich, wenn sich ein Mitarbeiter 24 h am Tag zur Beobachtung neben die Drainage setzen würde.
Wer kennt vielleicht den genauen Wortlaut des LSG-Urteils?
Vielen Dank
Dobby :t_teufelboese: