Salbenstreifen (Braunovidon) = Medikamententräger

  • :d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage:

    Guten Morgen liebe Gemeinde,

    ist die kodierung des OPS 5-892.3c für die Installation eines Salbenstreifens (Braunovidon) bei folgender OP richtig ??

    Bei der Patientin besteht klinisch ein subkutan gelegener Schweißdrüsenabszess über dem Os pubis, Medianlinie.
    Die Patientin wurde aufgeklärt. Die Inzision soll erfolgen.

    Nach Abstreichen der Haut Eröffnung des spontan eröffneten Abszesses durch ovaläre Inzision der Haut. Es entleert sich mäßig viel Pus. Der Abszess scheint subkutan gelegen. Es erfolgt die Reinigung der Abszesshöhle mit verdünnter Braunollösung. Eine größere Blutung tritt nicht auf. Es wird ein Salbenstreifen (Braunovidon) eingelegt. Verband.

    Viele´n Dank für Eure rasche Hilfe :i_respekt:

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Guten morgen.

    Spiele ich mal den niemand :biggrin:

    Hätten Sie nur den Abszeß eröffnet, wäre dies mit dem Kode 5-892.0c andere Inzision an Haut und Unterhaut OHNE weitere Maßnahmen abgebildet worden.
    Es wurden aber weitere Maßnahmen durchgeführt. Und zwar einen Medikamententräger eingelegt.

    Wird wahrscheinlich auf eine Diskussion darüber, was denn ein Medikament eigentlich ist, hinauslaufen.
    :d_zwinker:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Morgen, Mc Sven,
    habe über Ihr Problem auch schon nachgedacht.
    Ein Salbenstreifen war mir eigentlich zu \"billig\" als Medikamententräger. Wollte erstmal schauen, was die anderen so sagen..... :d_pfeid:
    Aber papiertiger wird wohl recht behalten: ...man kann lange drüber diskutieren...
    Vielleicht teilen Sie uns mal mit, ob eine Rückfrage vom MDK kam.
    Schönen sonnigen Tag allen
    Anne

  • Hallo.

    Diskussionsbeistand:
    Ein Medikament (lateinisch medicamentum - das Heilmittel) ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient.
    Die europäische Definition des Arzneimittelbegriffes findet sich in Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/27/EG vom 31. März 2004. Danach sind Arzneimittel a) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind („Präsentationsarzneimittel“), oder b) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen („Funktionsarzneimittel“).

    Rechtlich vom Begriff Arzneimittel zu unterscheiden ist der Begriff des Fertigarzneimittels, der in § 4 Abs. 1 AMG definiert ist. Danach sind Fertigarzneimittel Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich hergestellt werden. Fertigarzneimittel sind nicht Zwischenprodukte, die für eine weitere Verarbeitung durch einen Hersteller bestimmt sind. Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln werden sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Apotheken hergestellt.

    Der Begriff Arzneimittel schließt also alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet. Abzugrenzen sind die Arzneimittel von den Medizinprodukten. (Quelle: Wikipedia, daher kein Anspruch auf Richtigkeit ;) )

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo papiertiger,

    wer hat denn da noch Fragen ? :i_respekt:

    Aber die angesprochene Diskussion mit dem MDK wird es vielleicht doch geben, man könnte versuchen sich auf ihren Beitrag zu berufen!!!

    Nochmals :i_respekt:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo.

    Aachen1:
    Dass es eine Diskussion geben wird ist sehr wahrscheinlich. Nur die Berufung auf meinen Beitrag könnte ich nicht nachvollziehen.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo, alle zusammmen,

    was bringt denn die ganze Diskussion. Der salbenstreifen gehört hier doch zum Verband. Der Abszeß ist ausgeräumt, die Höhle wird gespült und schließlich tamponiert und weil es der Operateur besonders gut meint, schmiert er auch noch PVJ in die Wunde. Mal ehrlich, was bringt das den DRG-mässig? Das gehört schlicht zur OP, genauso, wie die Hautnaht und das Pflaster bei aseptischen Operationen.

    Schöne Grüße

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Halloschnippler2,

    in unserem Fall bringt das ca. 550 EURO !
    Ich glaube da kann man schon mal diskutieren , oder ????

    Viele Grüße an ALLE die das lesen ;o)

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]