Haupt- oder Nebendiagnose

  • Hallo zusammen,
    Nach DKR D 002f ist die Hauptdiagnose: „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€
    ......, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war.\"
    Für die Veranlassung dieses stationären Aufenthaltes ist doch wohl der Hämatothorax als ursächlich anzusehen. Die iatrogene Auslösung wird in der Nebendiagnose T81.0 abgebildet.
    Viel Spaß noch und ein schönes Wochenende,
    Gruß
    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • [quote]
    Original von friebe:

    Ursache war eine ambulant erfolgte Katheterfehlanlage, die ebenso korrigiert wurde.


    :a_augenruppel:
    Hallo Forum ,
    ich melde mich nochmals zu Wort.
    Da haben wir doch etwas überlesen :a_augenruppel: .
    Hauptdiagnose: Die Diagnose die nach Analyse am Ende des Aufenthaltes,hauptsächliche Veranlassung für den KH-aufenthalt war.
    Warum entstand der Hämatothorax? :d_gutefrage:
    Fehllage des zuvor Ambulant gelegten Katheters? oder Spontan :d_pfeid:
    Bei einer Komplikation nach einem chirurgischen Eingriff dann T81.0 dies war mein Vorschlag.
    Herr Wackert danke

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR D002 sagt, dass bei Komplikationen nach med. Maßnahmen spezifisch bezüglich der Erkrankung (nicht Ursache!! und beachte die Exklusiva der ICD) kodiert werden soll. Hier also der Hämatothorax. Da dieser eine traumatische Ursache hatte (ein Nadelstich ist ein Trauma), ist es dann nicht der J-Kode, sondern S27.1 (siehe auch Exklusiva unter J94). Der T-Kode als ergänzende Information ist hier kodierrichtlinienkonform. So hat es die Selbstverwaltung bestätigt und verweise auf den schon öfters erwähnten Artikel aus das KH, 11/2005.

    Zu:
    Zitat:

    Original von Dr.B.Wacket:
    die J94.2 wird beschrieben als hämatothorax-hämatopneumothorax...
    ein pneu lag ja nicht vor, daher HD T 81.0-bzw T82.4 (bei dialyse-kath.),J94.2 (Zahlendreher von mir korrigiert) als ND ...denn die ursache bleibt die einlage des katheters.


    J94.2 beschreibt den Hämatothorax und auch den Hämatopneumothorax. Ein Pneu ist hier nicht gefordert. Warum dies dann den T-Kode als HD fordern soll, ist mir völlig unklar (zumal dieser Kode eh falsch ist, S27.1 ist hier korrekt). Und wenn dann der fehlende Pneu ein Ausschlusskriterium darstellen sollte (was nicht so ist), würde es auch für die ND gelten und wäre dann auch hier nicht zu kodieren.
    Dass die Ursache bei der Kodierung der Erkrankung (Resultat der Ursache) untergeordnet wird, habe ich oben beschrieben (siehe DKR und die Beispiele).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • hallo,herr selter,
    in der D002F steht \"erkrankung bzw störung nach medizinischen maßnahmen\"...das wort komplikation wird dort elegant umgangen.sollte uns das zu denken geben?
    gibt es eine rechtsprechung,dass ein nadelstich ein trauma darstellt im sinne der s-klassifikation?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Wacket,

    Zitat


    Original von Dr.B.Wacket:
    in der D002F steht \"erkrankung bzw störung nach medizinischen maßnahmen\"...das wort komplikation wird dort elegant umgangen.sollte uns das zu denken geben?

    Nein, warum? Der Hämaththorax ist bei der beschriebenen Ursache eine Störung/Krankheit nach medizinischer Maßnahme.

    Zitat


    Original von Dr.B.Wacket: gibt es eine rechtsprechung,dass ein nadelstich ein trauma darstellt im sinne der s-klassifikation?

    Warum brauchen Sie ein Gerichtsurteil, um eine Nadelstichverletzung als Trauma (= Verletzung) anzusehen?

  • hallo,herr selter,
    zu 1. ist bei juristen der unterschied \"störung/komplikation\" wirklich so minimal,noch dazu ,wenn die störung iatrogen,also als echte komplikation ausgelöst wurde?
    zu 2. im vorspann zu kapitel XIX steht bei verletzung von blutgefäßen nichts von stichverletzung... dazu handelt es sich doch hier um eine nicht beabsichtigte stichverletzung...

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Wacket,

    wir haben es ja telefonisch geklärt. Nur noch schnell zu 2.:

    In den Einleitungen der Kapitel sind grundsätzlich nicht alle Möglichkeiten aufgeführt. Abgesehen davon wollen Sie keine Verletzung eines Blutgefäßes kodieren, sondern den H.thorax. So finden Sie dann im gleichen Vorspann dann auch etwas weiter unten unter \"Verletzung innere Organe\" das Inkl. \"Stichverletzung\".