Liebes Forum der DRG-Fachkundigen,
hier gab es eine rege Diskussion in unserem kleinen Controlling und MDA-Kreis. Die Fragestellung eignet sich gut als Wochenendquiz!
Folgendes Problem, natürlich konstruiert:
Ein Pat. leidet an einer Leistenhernie rechts, keine Einklemmungszeichen, ein elektiver Eingriff wäre möglich. Kat. 1 des Kataloges nach § 115, also in der Regel ambulant zu erbringen.
Nun hat der Pat aber schwere Begleiterkrankungen. Für unseren Fall genügt eine einzige, z.B. Herzinsuff. NYHA III. Wir sind servicefreundlich und holen uns zuvor eine Kostenübernahme der entsprechenden KK, was hier problemlos gelingt.
Der Pat. wird nun stationär operiert und dann glücklich und zufrieden entlassen.
Nun zum Quiz:
was ist denn jetzt eigentlich die Hauptdiagnose? Die Leistenhernie ist ja eigentlich nicht, die wird ja in der Regel ambulant operiert.
Dann müsste es ja dann die Herzinsuffizienz sein, denn eigentlich ist sie ja der Grund, der dazu führt, dass der Pat. stat. aufgenommen wird. Sie wird auch behandelt, indem die häusliche Medikation fortgesetzt wird und zur Kontrolle eine Lungenaufnahme durchgeführt.
In diesem Beispiel ist das kein Problem, denn die abzurechnende DRG bleibt ja.
So, liebe Mitstreiter und Spezialisten, Butter bei die Fische. Was ist denn nun korrekt und warum, was sagen die Regeln und die Gesetze?
Viel Spass und
Schönes Wochenende nach einer stürmischen Woche!