Traumatische periprothetische Fraktur

  • Hallo riol,

    dies ist auch unserer Argumentationsaufhänger:

    Unsere Argumentation war, dass die Fraktur auf Grund z.B. eines Sturzes maßgeblich bedingt durch die Endoprothese ist. Somit ist die Kombination aus S als HD für die traumatische Genese und M96.6 zur näheren Lokalisationsbeschreibung und Verdeutlichung der Komplexität gerechtfertigt


    Was den vermehrten Aufwand angeht. Längere OP-Zeit, Erstimplantat ausbauen. Wir haben beispielsweise keine Langschaftprothesen auf "Halde", viele Patienten erhalten deshalb eine Tibiakopfdtrahtextension bis die entsprechende Prothese da ist, da ist schon allein ein vermehrter Pflegeaufwand vorhanden. Falls doch das Erstimplantat drin bleibt und stattdessen mit Platten und ggf. Cerclagen versorgt wird ist die Nachsorge ebenfalls pflegerisch aufwendiger, da ja meist die Versorgung nicht belastungsstabil ist. Also ich denke vom Mehraufwand sollte sich da schon was finden lassen, was die Konstellation einer periprothetischen Fraktur von einer "normalen" unterscheidet.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    ich bin begeistert und werde es natürlich mal versuchen, nur wie argumentiere ich gegen das Exklusivum unter M00-M99 Kapitel XIII ! ?(

    M00-M99
    Kapitel XIII
    Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes


    Exkl.:
    Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
    (
    Q00-Q99)
    Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (
    A00-B99)
    Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (
    K07.6)
    Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
    (
    P00-P96)
    Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (
    E00-E90)
    Kompartmentsyndrom (
    T79.6)
    Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes
    (
    O00-O99)
    Neubildungen (
    C00-D48)
    Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts
    nicht klassifiziert sind (
    R00-R99)
    Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer
    Ursachen (
    S00-T98)


    Da würde mir eine "spontane" Erwiderung fehlen. :huh:

    Vielen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,


    ich habe gehofft, dass Sie sich helfend einschalten :rolleyes:


    Vielen Dank für den Hinweis auf diese threads zu dem Thema. Nur wenn man dort nachschaut, findet man sich oft in den Jahren 2003-2008 wieder und man bekommt das Gefühl einer diffusen Zeitschleife, folgt man den vielen Hinweisen :whistling:

    Auch das es offenbar immer wieder diskutiert wird, zeigt einen Klärungsbedarf, oder?!

    Kaum kommt eine Kodierfachkraft von einem Seminar, geht das Problem von vorne los und ich frage mich dann, ob sich etwas geändert hat oder der Seminarleiter nur irgendwelche Erlöstricks zeigen wollte, die aber nicht funktionieren.

    Gestatten Sie mir daher meinen aktuellen Kenntnisstand in dieser "M96.6-Sache" mit einem kappen Statement von Ihnen erbeten ;)

    Die M96.6 ist auf die Knochenfraktur im kurzfristigen (intra-/postop bemerkt) Zusammenhang einer Endoprothesenimplantation als ND zur S-Diagnose zur verwenden (entsprechend einer DIMDI-Ausssage schon von ca. 2006).

    Eine periprothetische Fraktur als Folge eines Sturzes und ohne Zusammenhang mit einer kürzlich vorgenommen Prothesenimplantation wird mit einem S-Kode für die Frakturlokalisation und einem Z-Kode für das Vorhandensein einer Endoprothese kodiert. Der Kode M96.6 würde hier unter das Exklusivum für das M-Kapitel fallen und wäre nicht zu verwenden.

    Ist das so stimmig?

    Vielen Dank :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    so ist es stimmig ! ;) Für Sie, einige andere, für mich und auch dem DIMDI :thumbup:. Das der MDK es immer wieder versucht, dürfte klar sein, aber einen wirklichen Klärungsbedarf dürfte es hier eigentlich nicht mehr geben!

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Einzige was klar ist, ist, dass es weiterhin strittig gestellt wird. Sehen Sie z.B.die SEG4-Empfehlung im Anhang.

    Senden Sie doch dem DIMDI mal die alte Stellungnahme zu und fragen, ob dies heute weiterhin gilt.

  • Hallo Herr Selter,

    ne mache ich nicht. Empfehlung ist Empfehlung (Seg 4) und solange ich diese Antwort vom DIMDI habe, reicht sie mir völlig aus. Auf ein Eigentor kann ich liebend gerne verzichten ;) .

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo atilla,

    ich hatte damit riol angesprochen, da er die Frage an mich gestellt hat. Es bleibt Ihnen völlig frei, wie Sie damit umgehen.

    Dass die SEG-4 nur empfehlen kann, ist klar. Klar ist aber auch, dass leider einige der MDK-Vertreter DIMDI-Stellungnahmen als irrelevant bezeichnen, weil keine Rechtsverbindlichkeit besteht.

  • Hallo zusammen, hallo Herr Selter,

    danke für Ihre "persönliche" Antwort ;)

    Zum Verständnis: Die SEG-4 Punkt 254 behandelt m. E. das Faktum der Endoprothesenimplantation mit intraoperativem bzw. perioperativem Frakturgeschehen. Hier ist unsere hausinterne Strategie klar: S-Kode + M96.6 als ND. Nur diese ICD-Kombination beschreibt kodiertechnisch die Situation u. E. präzise: Was und Wo? Der vom MDK vorgeschlagene Y-Kode sagt ja nur, dass überhaupt etwas passiert ist. Natürlich landet es meist im Dissens. Gerichtsverfahren dazu stehen an :evil:

    Für die Situation: Pat. hat seit Jahren eine Endoprothese, stürzt und zieht sich eine Fraktur zu, gibt es m. W. keine SEG-4 Kodierempfehlung, oder!? Die Frage ist, ob in so einem Fall neben dem S-Kode (HD) auch die M96.6 als ND zulässig ist?!

    Ich hatte mich bisher nicht getraut, die M96.6 zu verwenden aufgrund des Exklusivums am Anfang des M-Kapitels! Aber wie gesagt: Nach den typischen Jahresauffrischungsseminaren, wie "Neues zum DRG 2013" kommt immer jemand und sagt: " Hier kann man mit der M96.6 erreichen, dass ....!"

    Zum diesem Fall gibt es wohl auch keine Aussage des DIMDI, oder?! Da der MDK deren Aussagen ja ebenfalls nicht akzeptiert, erspare ich mir den Schreibkram ^^ und verwende die M96.6 in diesen Fällen auch nicht, da mir die passenden Argumente fehlen :wacko:

    Schönes Wochenende 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Miteinander,

    "Schützenhilfe" könnte m.E. die Stellungnahme der Bundesärztekammer bieten (hängt als Datei an). Auf Seite 14 steht geschrieben: " Wie richtig erwähnt wird, müsste für periprothetische Frakturen im direkten Zusammenhang mit dem Eingriff die ND M96.6 kodiert werden."

    Handelt es sich um eine Sturzfolge, kommt dieser Kode für mich nicht in Betracht.

    Gruß
    Fayence

  • Servus miteinander,

    aus dem "AQUA-QS-HüftTEP-Kommentar" ist ersichtlich, dass zusätzlich eine Stellungnahme vom DIMDI von 2010 aussteht mit der Frage, ob die M96.6 nicht auch bei periproth. Frakturen zu verwenden sei, wenn die Endoprothesen schon länger implantiert waren also kein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Implantation besteht. Eine Aussage gibt es dazu wohl bisher nicht.

    Im übrigen schließt das Exkl. unter dem M-Kapitel die gleichzeitige Verwendung der M96.6 zu einem S- Kode nicht aus (s. DIMDI-FAQ)!

    Eine SEG-4 Empfehlung gibt bekanntlich zu der Situation auch nicht, oder?!

    Also warum nicht S-Kode als HD und M96.6 als ND bei einer periprothetischen Fraktur, die vor Jahren implantiert wurde :?:

    Ergo:

    Wir werden es in Zukunft versuchen und die Gegenargumente unserer "Gesprächspartner" mal anhören X(

    Schönen Feierabend ^^

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg