Netzentfernung nach LH OP

  • Moin.

    Folgendes:

    Pat kommt zu uns mit Fistelung und Entzündung im Narbenbereich nach LH OP vor 8 Jahren. Es waren wohl schon mehrfach Revisions OPs gelaufen (zum Glück nicht bei uns ;) ).

    Mein Problem ist jetzt erstmal die HD.

    Was nehme Ich denn: T81.8 sonstige Komplikation nach Eingriff, oder T81.4 Infektion nach Eingriff??

    Dann kommt noch die OP dazu. Das damals einegelegte Netz wurde hier entfernt -> 5-892.2c Entfernung Fremdkörper?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    ich würde HD T814 wählen , auch die Fremdkörperentfernung haben wir in einem ähnlichen Fall kodiert, dazu noch eine Hernioplastik falls gemacht u/o VAC und reoperation.
    Gruß codeman.

  • Hallo Forum,

    habe gerade folgenden Fall:

    Eine Patientin vor 1 Jahr auswärts Netzimplantation Leiste bei Hernie, im Mai Abszeßspaltung Leiste mit Teilentfernung des Netzes, jetzt stationäre Aufnahme mit weiterhin sezernierender Fistel im Bereich der Leiste. Es erfolgt die Revision, Narbengewebe und entzündlich verändertes Gewebe werden excidiert, außerdem werden noch Anteile des Netzes entfernt.
    Als Hauptdiagnose kommt m. E. wie im obigen Fall die T85,78 (Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstiges Implantat) in Frage, eine spezifischere Kodierung finde ich nicht.
    - oder doch T81.8 (persistierende postoperative Fistel)??

    Hier wurde als OP die Ziffer 5-893.1c Entfernung von erkranktem Gewebe Haut/Unterhaut gewählt, die m.E. nicht richtig sein kann, da die Revision sämtliche Bauchwandschichten bis incl. Peritoneum umfasst.

    Liege ich mit der Kombination der Ziffern 5-869.1 (Weichteildebridement schichtübergreifend ) und 5-540.2 (Incision Bauchwand , Entfernung eines Fremdkörpers) richtig?

    Im Voraus Danke für Ihre Meinungen,
    Viele Grüße
    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo Stalli, wie bei dem anderen Fall ist T85.78 sinvoll und spezifischer.

    Eine Fistel im engeren Sinne wäre eigentlich eine unnatürliche röhrenartige Verbindung zwischen einem inneren Hohlorgan (bzw. im weiteren Sinne einer Höhle) und anderen Organen oder der Körperoberfläche und ist von entsprechendem Epithel ausgekleidet. Dies ist Folge von der Infektion.
    Darüberhinaus ist T81.8 doch sehr unspezifisch.

    Die OPS kann und sollte man mit der Begründung - Schichtzuordnung nicht möglich - verwenden. Die Anfrage ist allerdings gewiss und bringt dann noch mal 100€, vorrausgesetzt der OP-Bericht war ordentlich.

    Vermutlich wurde der Defekt in der Leiste mit irgendwas verschlossen bzw. Vakuumversiegelt, dies wäre noch zu kodieren

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,
    an die Kodierung der Versorgung des Defektes habe ich nicht gedacht :rotwerd: ,

    Danke für den Tip, werde es entsprechend kodieren und noch mal in den OP-Bericht sehen,
    nochmals Danke,

    Stalli

    STALLI :d_zwinker: