HD Gastrointestinale Blutung?

  • Hallo liebes Forum,

    Ein Patient kommt wegen einer unteren gastrointestinalen Blutung. In der Koloskopie zeigen sich Polypen, welche als Ursache für die Blutung angenommen werden. Welchen Kode gebe ich als Hauptdiagnose an? Einen Kode Kolonpolyp mit Blutung gibt es nicht. Ist nun die K63.5 HD oder K92.5 bzw. K92.1?
    In der DKR 1105d ist dies nicht erläutert. :sterne:

    Vielen Dank.

  • Moin.

    Wenn Sie davon ausgehen, dass die Polypen die Blutungsquelle waren ist der Kode für die Polypen als HD anzugeben. Dazu K92.2.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Abend,

    sehe ich anders. Die DKR sagt ganz klar, dasss bei der UGIB diese als HD zu kodieren ist, es sei denn, dass man den Polypen tatsächlich bluten sieht. Dann ist HD die D12.- (meist handelt es sich ja um ein Adenom, das mit D12.- verschlüsselt wird und nicht mit K63.5, auch so was!! Als K63.5 würde ich nur die sogenannten hyperplastischen Kolonpolypen, die also nicht neoplastisch sind, verschlüsseln). Bei der OGIB ist es genau umgekehrt. Da wird eine Läsion als Blutungsquelle angesehen und HD-kodiert, auch wenn man sie nicht akut bluten sieht sondern nur vermutet, dass sie die Blutungsquelle ist. Warum das so ist, wissen die Götter im DRG-Olymp.

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von okidoci:
    Die DKR sagt ganz klar, dasss bei der UGIB diese als HD zu kodieren ist, es sei denn, dass man den Polypen tatsächlich bluten sieht.

    Guten Morgen,

    dass sagt die DKR so nicht. Es muss nicht aktuell bluten, sondern der kausale Zusammenhang gegeben sein. Das ist inhaltlich etwas ganz anderes.

    DKR:
    Wird ein Patient hingegen wegen Meläna (Teerstuhl) untersucht, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Meläna ist. Wenn keine kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, ist zunächst das Symptom und danach das Untersuchungsergebnis anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo

    Zitat


    Original von Selter:
    ...
    DKR:
    ...Wenn keine kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, ist zunächst das Symptom und danach das Untersuchungsergebnis anzugeben.


    Wann ist schon eine kausale Verbindung zweifelsfrei gegeben?
    Letztlich nur, wenn man zum Untersuchungszeitpunkt das Blut spritzen/tröpfeln... sieht. Alles andere ist Spekulation oder Wahrscheinlichkeitsrechnung.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    dort steht nicht \"zweifelsfreie kausale Verbindung\". Man muss da nicht mehr reininterpretieren, als da steht. Wenn das Untersuchungsergebnis einen Befund erbringt, der die Blutug erklärt, besteht der kausale Zusammenhang. Dann werden Sie es kodieren, auch wenn es nicht aktuell blutet. Dass Sie den Zusammenhang medizinisch sinvoll darstellen müssen, dürfte klar sein.

  • Hallo Herr Selter,


    mit Verlaub, was soll denn eine „kausale Verbindung“ in der klinischen Realität sein?
    Welcher Befund „erklärt“ die Blutung?

    Polypen können bluten – müssen aber nicht – und tun es oft überhaupt nicht.
    Divertikel können bluten – müssen aber nicht – und tun es oft überhaupt nicht.
    Erosionen können bluten – müssen aber nicht – und tun es oft überhaupt nicht.
    Angiodysplasien können bluten – müssen aber nicht – und tun es oft überhaupt nicht.
    ...
    So what to code?


    Zitat


    Original von Selter:
    ...Dass Sie den Zusammenhang medizinisch sinvoll darstellen müssen, dürfte klar sein.


    Wo steht das? Soll in jedem Fall eine Wahrscheinlichkeitsrechnung mit wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen o.ä. zu den Akten???


    Fazit:
    Der pragmatische Kliniker wird die Blutung kodieren, wenn es spritzt, tröpfelt oder Hämatin zu finden ist.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie hier gerade ein Problem schaffen wollen, wo doch gar keines existiert. Seit wann ist in der Medizin alles zweifelsfrei nachweisbar? Dass etwas bluten kann, aber nicht muss, ist nicht wirklich eine Neuigkeit. Wenn ein Untersuchungsergebnis einen Befund erbringt, der eine stattgehabte Blutung erklärt, dann wird dieser kodiert, egal, ob es gerade blutet oder nicht. Wenn der Befund keinen kausalen Zusammenhang darstellt, wird es nicht kodiert.
    Wenn es anderes gemeint sein sollte, wäre wohl eine entsprechende Formulierung in den DKR zu fordern.
    Dass der kausale Zusammenhang dann nur nachvollziehbar ist, wenn er sich als medizinisch schlüssig darstellt, ist nichts, was einer speziellen Niederschrift entspringen muss. Ich denke, dass sollte doch prinzipielles Verständniss sein.

  • Guten Morgen,

    sie haben ja völlig recht, Herr Selter. Der Kliniker kann das schon nachvollziehen. ABER: Ich sehe das Problem leider bei den Kollegen, die unsere Kodierung im Auftrag der KT prüfen. Hier wird ihre Argumentation regelmässig angezweifelt, wenn sie denn entgeltsteigernd ist. Und genau das ist doch das Problem hier im Forum. Man muss hier deutlich von der Klinik trennen!

    Schönen Tag noch

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo schnippler2,

    diese Diskussionen führen wir doch aber nicht ausschließlich an dieser Stelle, sondern es ist ein generelles Problem. Es dürfte doch mittlerweile jedem klar sein, dass viele Anfragen der Kasse/MDK nach dem Prinzip \"In-den-Wald-schießen-schaun-was runterfällt\" funktionieren. Dass dann eben mal behauptet wird \"das war nicht so\", obwohl es medizinisch nachvollziehbar ist, ist bei diesem Prinzip integraler Bestandteil. Deswegen: Wenn es medizinisch begründbar ist, dass Befund-X die Blutungsursache war, dann können Sie doch den Zusammenhang darstellen. Das in der DKR vermerkte „nicht ohne weiteres davon auszugehen“ ist z.B. nicht mehr gegeben, wenn man andere Quellen der Blutung ausgeschlossen hat. Dann geht man nicht ohne weiteres davon aus, dass das gefundenen die Ursache war, sondern man hat sich eben nicht mit nur dieser einen Möglichkeit beschäftigt (Ausschlussdiagnose). Nur weil dem dann widersprochen wird, heißt es doch nicht, dass dann der Kopf eingezogen wird. Wenn man so auf Gutachten des MDKs reagiert, hätten in der Vergangenheit viele die Hypokaliämie aus ihrem Datensatz streichen müssen, weil ja \"nur\" Tabletten gegeben wurden....