Guten Tag,
ich habe leider keinen Hinweis zur Abrechnung einer PET (Positonen- Emissions-Tomographie) im Rahmen der DRG-Abrechnung gefunden und hoffe deshalb, dass vielleicht jemand von Ihnen mir helfen kann.
Lt. GBA-Beschluss vom Dezember 2005 ist die PET unter bestimmten Voraussetzungen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer stationären Behandlung. Meiner Auffassung nach gibt es hierfür aber kein gesondertes Entgelt, sondern die Leistung ist lediglich mittels OPS zu verschlüsseln, der ggf. DRG-relevant sein könnte (ist er aber wohl nicht). Nun geistert das Gerücht herum (Quele ist natürlich nicht ausmachbar), dass das PET gesondert von der Krankenkasse zu zahlen sei. Ich finde hierzu aber keine Hinweise. Hat jemand von Ihnen hierzu Informationen oder befinden wir uns tatsächlich in der Welt der Gerüchte?
Mit freundlichen Grüßen und Dank
Burmeister