PET und DRG-Abrechnung

  • Guten Tag,

    ich habe leider keinen Hinweis zur Abrechnung einer PET (Positonen- Emissions-Tomographie) im Rahmen der DRG-Abrechnung gefunden und hoffe deshalb, dass vielleicht jemand von Ihnen mir helfen kann.
    Lt. GBA-Beschluss vom Dezember 2005 ist die PET unter bestimmten Voraussetzungen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer stationären Behandlung. Meiner Auffassung nach gibt es hierfür aber kein gesondertes Entgelt, sondern die Leistung ist lediglich mittels OPS zu verschlüsseln, der ggf. DRG-relevant sein könnte (ist er aber wohl nicht). Nun geistert das Gerücht herum (Quele ist natürlich nicht ausmachbar), dass das PET gesondert von der Krankenkasse zu zahlen sei. Ich finde hierzu aber keine Hinweise. Hat jemand von Ihnen hierzu Informationen oder befinden wir uns tatsächlich in der Welt der Gerüchte?
    Mit freundlichen Grüßen und Dank

    Burmeister

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    als NUB ist es jedenfalls nicht anerkannt worden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Burmeister,

    mal wieder das leidige PET Thema.
    Ich bin genau Ihrer Meinung und kenne keine extra Vergütung für PET im Rahmen der DRG. Geht einfach als OPS in die Ermittlung ein.
    Eventuell kursiert das Gerücht, weil PET als zusätzlicher \"Großgerätezuschlag\" bei vorstationär/nachstationärer PAuschale aufgeführt ist.

    Anmerkung: Nach unserer Meinung ist im Krankenhaus prinzipiell, wenn nicht vom G-BA ausgeschlossen, jedes Verfahren zugelassen, denn nach SGB- V gilt: was ökonomisch und medizinisch sinnvoll ist- im KH- entscheidet der G-BA.
    Beim PET hat er für stationär nur entschieden, dass bei NSCLC PET Kassenleistung bleibt und nicht wird. Über andere Indikationen wurde überhaupt nicht entschieden- immer stationäre Behandlungsbedürftigkeit vorausgesetzt.
    Allerdings ambulant war ja bisher die PET komplett verboten- seit Anfang diesen Jahres ist sie eben für den NSCLC zugelassen!!

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Forum,

    es kommt noch dicker: Für ein PET allein dürfen sie eigentlcih niemanden aufnehmen. Ambulant kriegen Sie´s nicht bezahlt. :(
    Im Rahmen größerer Diagnostikpakete kriegen Sie´s natürlich untergebracht, aber mehr Eindruck als einen OPS-Kode hinterlässt es nicht.

    Gruß

    merguet

  • Hallo phlox,

    was ist denn NSCLS?

    Nach meinem Stand ist die (das?) PET ambulant zu Kassenlasten ausgeschlossen (Anlage B NUB). Stationär gilt nach wie vor: Aufnahme nur um eine ambulant ausgeschlossene Leistung zu erwirken geht nicht (Paradebeispiele sind hier halt PET und Videokapselendoskopie). Wenn der Patient aber eh einer stationären Behandlung bedarf, ist die Wahl der Untersuchungsmethode dem KH überlassen. Nur extra vergütet wird da für das PET nix.

    es grüßt

    der Bauer

  • Hallo,
    ich denke das passt hier mit rein, also laut GBA endlich neue Tumorentitäten als Kassenleistung ambulant abrechenbar nämlich Kopf-Hals-Tumore;jetzt meine Frage was meinen die genau damit? alle Tumore im Kopf-Halsbereich einschließlich Lymphome(z.B. auch generalisierte) oder eben auch Metasasen von anderen Tumoren? weiß das jemand näher? (Wird dann nämlich vermutl. ein neuer MDK-Dauerbrenner für ambulante Nachfragen seitens Ärzten/Patienten oder eben "hätte auch ambulant..."

    freundliche Grüße

    rokka