Liebe Forumuaner und Forumuanerinnen, (oder umgekehrt)
ist das Seitenkenzeichen eine Pflichtangabe?
beim DIMDI und im Vorspann der ICD steht etwas zum Verschlüsseln mit ICD 10.
Dabei wird das Kennzeichen "Seitenlokalisation", soweit sinnvoll, als verpflichtend begründet, dass
z.B.: Krankenkassen bei AU-Fragen sicherer entscheiden können, ob eine AU wegen der gleichen Sache ansteht, oder eine neue Erkrankung vorliegt.
Ich meine das Seitenkenzeichen ist eine Pflichtangabe, denn
1 in jedem Arztbrief würde stehen "Hallux valgus rechts" - jeder würde zustimmen, dass dies zur Diagnose gehört.
2 Für die inhaltliche Kodierqualität und bestimte Fragestellungen ist das Kennzeichen hilfreich: z.b.: wie häufig waren beidseitige Radius Frakturen o.ä.
Mich würden Argumente in beide Richtungen interesieren, - in den DKR habe ich nichts zum Seitenkennzeichen gefunden.
Grüße aus Hannover
Christoph Lassahn