Seitenkennzeichen ICD Pflicht?

  • Liebe Forumuaner und Forumuanerinnen, (oder umgekehrt)

    ist das Seitenkenzeichen eine Pflichtangabe?

    beim DIMDI und im Vorspann der ICD steht etwas zum Verschlüsseln mit ICD 10.
    Dabei wird das Kennzeichen "Seitenlokalisation", soweit sinnvoll, als verpflichtend begründet, dass

    z.B.: Krankenkassen bei AU-Fragen sicherer entscheiden können, ob eine AU wegen der gleichen Sache ansteht, oder eine neue Erkrankung vorliegt.

    Ich meine das Seitenkenzeichen ist eine Pflichtangabe, denn

    1 in jedem Arztbrief würde stehen "Hallux valgus rechts" - jeder würde zustimmen, dass dies zur Diagnose gehört.

    2 Für die inhaltliche Kodierqualität und bestimte Fragestellungen ist das Kennzeichen hilfreich: z.b.: wie häufig waren beidseitige Radius Frakturen o.ä.

    Mich würden Argumente in beide Richtungen interesieren, - in den DKR habe ich nichts zum Seitenkennzeichen gefunden.

    Grüße aus Hannover
    Christoph Lassahn

    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

    Lassahn@t-online.de
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  • Hallo liebes Forum,

    wie handhaben Sie denn das Seitenkennzeichen,

    oder is das wirklich von so untergeordnetem Interesse?

    Gruß Christoph Lassahn

    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

    Lassahn@t-online.de
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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christoph,

    Seite XX ICD-10 SGB V (DIMDi) - Anleitung zur Verschlüsselung:
    "Zur Feststellung der Leistungspflicht benötigen die Krankenkassen die Qualifizierung der Diagnose hinsichtlich der Seitenlokalisation, z.B. um zu prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit eine bestehende Erkrankung fortsetzt oder auf einer neuen, davon unabhängigen Erkrankung beruht. Zur Kennzeichnung der Lokalisation dient ein Zusatzkennzeichen mit drei Ausprägungen:
    R rechts
    L links
    B beidseits
    Seitenlokalisation (und ggf. Diagnosenzusatz) sollen angegeben werden, wenn sie zur Erfüllung des Zweckes der Datenübermittlung erforderlich sind. Sie sind bewußt so gewählt, dass sie sich leicht einprägen." ;)

    Gruß
    Burkhard

    O oben
    U unten
    V vorne
    h hinten
    LO links oben
    RO rechts oben
    ...
    ...:rotate:

  • Hallo Herr Lassahn und Herr Sommerhäuser,

    zu beachten ist, daß es Codes gibt, die eine Seitenlokalisation enthalten, z.B. K40.20 Leistenhernien beidseits od. M16.0 Coxarthrose primär beidseits usw. Hier kann das Zusatzkennzeichen entfallen. Sonst sollte es in sinnvoller Weise bei allen paarigen Organen angegeben werden, also z.B. nicht am Kopf bezogen auf den Schädel, die Haut usw. sehr wohl aber z.B. bei Auge, Ohr usw. Man muß die Klassifikation kennen, wenn man sie richtig anwenden will, also ins Systematische Verzeichnis schauen.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,

    interessant ist vielleicht in diesem Zusammenhang, dass für das Seitenkennzeichen im Grouperdatensatz für die Zertifizierung jedenfalls kein Platz ist.

    http://www.g-drg.de/service/downlo…%2027-08-02.pdf

    Hier ein Auszug aus der Datensatzbeschreibung:

    Variablenname, Versatz, Länge

    Hauptdiagnose, 73, 5
    Nebendiagnose (x 49), 78, 5x49 (245)
    OR-Prozeduren (x100), 323, 6x100 (600)

    Ob dieses Format wohl irgendwann mal in die §301-Datensatzbeschreibung Eingang findet?

    Was ich mich hier frage ist (weil ich in meinen Benchmarkdateien nämlich ab und zu Seitenkennzeichen und leider auch (Asche auf mein Haupt) noch V, A und Z finde), wie man diese Angaben vor dem Groupen wieder entfernen kann, da sonst entsprechende Kodes vielleicht falsch bzw. gar nicht verarbeitet werden können.

    Nun ja, der DRG-Datensatz-Formate gibt es ja nun bald genug (Zertifizierung, Benchmark IMC, 3M, §21, §301(?)), weiss eigentlich jemand, wie man als Früheinsteiger eine Rechnung schreibt?

    Überhaupt nicht überrascht und

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Dr. Scholz,
    das müsste Ihr software Partner doch hinkriegen...
    Anschlussfrage: wissen Sie, ob die Kassen bei Ihnen vor Ort die Rechnung auch bezahlen werden (Abschläge) ? ???


    Gruß

    E. Rembs
    Bochum

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Lassahn:...ist das Seitenkenzeichen eine Pflichtangabe?

    Guten Morgen,

    es ist keine Pflicht, siehe auch DKR 2003:

    "Bei den Diagnosenangaben wurde mit Ausnahme von Beispiel 2 in DKR D011a Doppelkodierung (Seite 21) auf die Angabe der Seitenlokalisationen verzichtet und die ICD-Kodes ohne die optionalen Zusatzkennzeichen (R=rechts, L=links, B=beiderseits) angegeben. In der Praxis können diese Zusatzkennzeichen angegeben werden."

    Grüße


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau