Wie ist eigentlich die rechtliche Situation in folgendem Szenario:
Ein Patient wird zu einem kleinen Eingriff stationär aufgenommen, nach Einschätzung des Krankenhausarztes ist eine stationäre Behandlung erforderlich. Der (Kassen-)Patient ist zusatzversichert für Wahlleistung 2-Bett und Chefarztbehandlung bei einer privaten Kasse.
Nachträglich lehnt die gesetzliche Kasse/MDK die stationäre Behandlung ab, das Krankenhaus \"gibt nach\" und der Fall wird im Rahmen des ambulanten Operierens im Krankenhaus abgerechnet.
In wieweit hat das Krankenhaus dann Anspruch auf die Vergütung für das auf Grund des unterschriebenen Wahlleistungsvertrages in Anspruch genommene Zweibettzimmer bzw. der Chefarzt bzw. Pathologe etc. Anspruch auf die Privatliquidation seiner erbrachten Leistung.
Andererseits wie sieht es aus mit dem Anspruch des Patienten auf Erstattung der entsprechenden Rechnungen durch die private Zusatzversicherung ?
bh