Beatmung und Lagerung

  • Hallo Maddoc,
    der Kode der intensivedizinischen Komplexbehandlung beinhaltet keine Lagerung, auch nicht TISS und SAPS beinhalten in irgendeiner Form Lagerungen.
    Es geht hier auch nicht um die \"normale Lagerung\" nach meiner Meinung geht es in der Diskussion über die Lagerungen \"die über das übliche hinaus gehen\"
    und da sehe ich das der Kodes für eine Komplexbehandlung nicht ausreicht.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Maddoc:

    ich würde den MDK leider Recht geben. Die Lagerung gehört zur Versorgung eines beatmeten Intensivpatienten.Ausnahme hierbei wäre für mich nur die Bauchlagerung. Da hier ein deutlich erhöhter Personalaufwand betrieben wird.

    und

    Zitat


    Original von Maddoc:

    ich sehe es weiterhin so, dass die Standardlagerung zur Prophylaxe auf einer IPS , keinen erhöhten Aufwand dastellt. Zu berücksichten ist hierbei, meiner Meinung nach, auch der Kode für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung, der den Mehraufwand abdeckt.

    Was ist das nur für eine Auffassung? :boese: Die Lagerung der Intensivpatienten ist extrem personalaufwändig. Ob das nun, wie im ET beschrieben, mit Lagerungshilfsmitteln geschieht oder im Wechseldruckbett / Weichlagerungsbett, sei dahin gestellt. Auch nur eine Seitenlagerung ist hierbei personalaufwändig.

    Die Lagerungsbehandlung wird aber leider auch bei Langzeit-IT-Patieten mit ennervierender Regelmäßigkeit in Zweifel gezogen.

    Mir träumt in diesem Zusammenhang von einem Ortstermin mit einem Sozialrichter bei der dorsoventralen Wechsellagerung eines katecholaminpflichtigen, beatmeten Patienten an der Dialyse bei scharf eingestellten Alarmen.

    Wer da einmal dabei gewesen ist, Kann doch nicht ernsthaft den erhöhten Ressourcenaufwand bezweifeln.

    Maddoc, gönnen Sie sich doch wieder mal das Vergnügen.

    Gruß

    Merguet

  • Hallo Merguet,
    ich kann Ihnen da nur zustimmen. Auch bei uns werden die Lagerungsbehandlungen grundsätzlich in Zweifel gezogen und es bedeutet schon eine Menge Arbeit, sich mit den MDK-Gutachtern deswegen auseinanderzusetzen.
    Aufwand ist Aufwand. Meiner persönlichen Meinung gehört da auch die Spezialmatratze dazu, welche teuer gemietet werden muss, genauso wie Rotorest oder manuelle Lagerung. Vom personellen Aufwand gar nicht erst zu reden.
    Warum ! müssen wir uns mit so einer leicht zu regelnden Richtlinie rumärgern, wobei eine Lösung zu finden weit geringeren Aufwand bedeuten würde.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Merguet,
    ich hatte leider das Vergnügen über Jahre hinweg. Zum Thema gibt es wie ich finde eine gute Matrix von Hr. Schaffert vom 6.03.2007.
    MfG
    MADDOC

  • Hi maddoc,

    Zitat


    Original von Maddoc:
    ich hatte leider das Vergnügen über Jahre hinweg.

    ich ahnte es schon, daher das \"wieder\" :d_zwinker:

    Gruß

    merguet

  • Hallo alle zusammen,

    auch wenn dieses Thema bereits hinreichend diskutiert wurde, muss ich hier nochmals eine Frage anbringen.
    Wir hatten ein MDK-Gutachten welches besagte, dass die Lagerung zur Dekubitusprophylaxe im Rahmen einer Beatmung standard ist.
    In unserem daraufhin verfasstenWiderspruch wiesen wir auf den Hinweis im OPS hin, welcher u.a. besagt, dass die „Lagerungsbehandlung mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren sind“. Es wurde eine Wechseldruckmatratze für diesen Patienten angemietet und er wurde zusätzlich vom Pflegepersonal gelagert. Nun erhielten wir hierauf folgendes Gutachten:
    „Widerspruch gegen das Streichen der OPS 83900 bei Lagerung auf einer gemieteten Wechseldruckmatratze im Rahmen einer Langzeitbeatmung. Der OPS 8390 zielt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungskodes auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und bei vergleichbaren Patienten standardmäßige durchgeführte Lagerungsbehandlung ab.
    Eine Lagerung auf einer Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe im Rahmen einer Beatmung ist Standard und somit in der Beatmungs-DRG abgebildet.“

    Ich gebe zu dass in diesem Fall wahrscheinlich die Verschlüsselung mit 8-930.y –Lagerungsbehandlung, n.n.bez.- besser gewesen wäre, jedoch kommt es bei dieser Änderung zu keiner DRG-Veränderung, so dass ich dieses als Argument nicht angewandt habe.

    Leider fällt mir hierzu kein vergleichbares Beispiel ein, bei dem man meinen könnte, dass das eine Prozedur in der anderen enthalten ist, jedoch trozdem verschlüsselt werden darf, da dafür kein besonderer Hinweis vorliegt.
    :sterne: Gibt es ein Beispiel in dem ich die vergleichbaren Kodes nebeneinander verschlüsseln darf?

    Sieht jemand von Ihnen eine Möglichkeit hier weiter zu argumentieren oder muss ich dieses Gutachten akzeptieren?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße aus Düsseldorf,

    sendet Vera

  • Schönen guten Tag Vera,

    Die Lagerung auf einer Wechseldruckmatratze wird sicher nicht bei jedem beatmenten Patienten durchgeführt und ist daher kein Standard. Die für die Anmietung anfallenden Kosten sowie die Bedienung (eingewiesenes Personal nach medGV) stellen meines Erachtens sehr wohl einen deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand im Sinne des OPS dar. Die von Ihnen zitierte Aussage des MDK ist eine reine Meinungsäußerung und in dieser Form in keiner Weise aus dem OPS ableitbar.

    Beim Anmieten einer Spezialmatratze würde ich immer die Lagerungsbehandlung verschlüsseln und dies ggf. auch Einklagen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum, hallo Vera,

    Zitat


    Eine Lagerung auf einer Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe im Rahmen einer Beatmung ist Standard und somit in der Beatmungs-DRG abgebildet.“

    Das ist schier nicht zu glauben. Eine Wechseldruckmatratze hat nichts, aber auch gar nichts mit dem STANDARD einer Dekubitusprophylaxe zu tun. Man stelle sich vor, was dies im Umkehrschluß bedeuten würde.

    Vergleichbar unsinnig war es bis 2005, Blutkonserven während der HLM zum \"Standard\" zu erklären.

    Soetwas kann und darf nicht unwidersprochen bleiben.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum, hallo merguet,

    ich sehe es ebenfalls so, dass in diesem Fall auf jeden Fall widersprochen werden soll. Nur leider fehlen mir die weiteren Argumente.
    Bisher haben wir dem MDK die Lagerungsbehandlungs-Dokumentation sowie die Rechnung über die Wechseldruckmatratze zur Verfügung gestellt. Beides bringt den MDK nicht davon ab, die Lagerung zu streichen, da er es bei einem beatmeten Patienten als Dekubitusprophylaxe inklusive sieht.
    Haben Sie, oder andere Forumsmitglieder, noch ein unschlagbares Argument?

    Vielen Dank und einen schönen Feiertag wünscht

    Vera

  • Hallo,

    Auch bei uns gibt es entsprechende Probleme:
    So versuche ich argumentativ die Lagerungsbehandlung bei einem ansprechbaren sehr unruhigen beatmeten Pat. zu kodieren, der aber Dekubitusgefährdet war und personell entsprechende Kapazitäten gebunden hat. Für uns ging der Aufwand deutlich über den Durchschnitt hinaus.

    Da der MDK nicht von seiner Meinung abrückt wird wohl nichts anderes übrig bleiben als zu klagen!!

    Ich Denke dies geht in Ihre Richtung.

    Aus der Zusammenstellung der BKG (Bayrische Landeskrankenhausgesellschaft)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Vera,

    in diesem Zusammenhang hatten wir einem MDK Bilder von den dorsoventralen Wechsellagerungen überstellt. Diese haben genügt.
    In jedem Falle lohnt hier die Klärung via SG. Es geht doch hier überhaupt nicht um die Frage, wer da nun Recht hat. Es muß Klarheit her.
    Zumal der Sachverhalt eben von verschiedenen GA des MDK durchaus unterschiedlich bewertet wird, wie in anderen Fällen auch.

    Es lohnt sich in diesem Zusammenhang durchaus, Fälle mit grundsätzlichen Inhalten auch mal zu sammeln, um diametral gegenläufige Argumentationen in inhaltich gleichen Fragen für die eigene Argumentation bereit zu haben.

    Gruß

    merguet