Liebe Forumsgemeinde,
ich bitte Euch um Rat in folgendem Fall:
Von uns wurde regulär (d.h. nicht etwa im Rahmen einer Studie o.ä.) ein biventrikulärer ICD implantiert (OPS 5-377.7). Erste Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung eines Sachkostennachweises\" (aus dem unser Einkaufspreis des Aggregates zu ersehen wäre - Anm. von mir). Geschickt wurde das Implantationsprotokoll, aus dem der Gerätetyp ersichtlich ist - unser Einkaufsverhalten geht die Kasse schließlich nichts an. Zweite Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung des Gerätepasses\".
Ist ein derartiger Zweifel an dem Umstand einer Implantation überhaupt rechtens? Der KK liegt neben dem Implantationsprotokoll auch die Akte nebst dem Arztbrief vor. Die Tatsache, dass ein derartiges Gerät eingebaut wurde ist somit zweifelsfrei belegt. Oder sollten wir das Gerät zu Ansichtszwecken nochmal explantieren und der KK vorlegen? Hat jemand Erfahrungen ähnlicher Art?
Mit bestem Dank für Eure Hilfe,