Sachkostennachweis

  • Liebe Forumsgemeinde,

    ich bitte Euch um Rat in folgendem Fall:
    Von uns wurde regulär (d.h. nicht etwa im Rahmen einer Studie o.ä.) ein biventrikulärer ICD implantiert (OPS 5-377.7). Erste Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung eines Sachkostennachweises\" (aus dem unser Einkaufspreis des Aggregates zu ersehen wäre - Anm. von mir). Geschickt wurde das Implantationsprotokoll, aus dem der Gerätetyp ersichtlich ist - unser Einkaufsverhalten geht die Kasse schließlich nichts an. Zweite Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung des Gerätepasses\".
    Ist ein derartiger Zweifel an dem Umstand einer Implantation überhaupt rechtens? Der KK liegt neben dem Implantationsprotokoll auch die Akte nebst dem Arztbrief vor. Die Tatsache, dass ein derartiges Gerät eingebaut wurde ist somit zweifelsfrei belegt. Oder sollten wir das Gerät zu Ansichtszwecken nochmal explantieren und der KK vorlegen? Hat jemand Erfahrungen ähnlicher Art?

    Mit bestem Dank für Eure Hilfe,

  • Hallo Cardiot,

    diese Art Anfrage habe ich bisher noch nicht bekommen. Eventuell deshalb, weil bei uns in der Epikrise der Gerätetyp und die Gerätenummer aufgeführt ist.
    Der Patient hat aber auf jedem Fall einen Gerätepass. Mit dem kann er ja mal bei seiner Kasse vorbeischauen.
    In diesem Fall würde ich fordern ,dass ein Gutachten erstellt wird.
    Weitere Belege, als die von Ihnen vorgelegten, sehe ich nicht als notwendig.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo,

    den Gerätepass sollte doch der Patient haben? Der kann ja mal bei seiner Kasse vorbeischaun.... ?) (Und auch gleich die Narbe zeigen etc...)

    Ansonsten fragen Sie die Kasse doch einmal freundlich nach der Rechtsgrundlage ihres Ansinnens... und wenn sie das Gerät auf dem Flohmarkt günstig erworben hätten (mal von MPG und allem anderen abgesehen), was würde die Kasse dann vorhaben??

    Das ist mal wieder ein Beispiel für das Kuriositäten-Kabinett...

    Gruß, J.Helling

  • Gehe ich recht in der Annahme das diese Kasse auch bereit ist Kosten, die höher sind als die Erlöse aus der DRG Abrechnung, zu übernehmen? :d_zwinker:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo, wir hatten ein ähnliches \"Vergnügen\" bei einem Rückenmarkstimulator (ZE). Wir haben die Patientin angerufen und sie hat eine Kopie vom Gerätepass geschickt. Was auch immer der MDK daraus lesen wollte, was nicht schon im OP-Protokoll gestanden hätte.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Abend und vielen Dank für die Antworten.

    Jan H: genau dies habe ich getan (Schreiben an die KK, ob wir den Patienten vorbeischicken sollen). Unsere Defis kaufen wir immer auf dem Flohmarkt, Sie etwa nicht ;-).

    Besten Dank nochmal und viele Grüße