Liebe KollegInnen
in unserer Klinik werden Liquorpunktionen durchgeführt. Dazu bedarf es unseres Erachtens einer kurzen stationären Behandlung, die jedoch vom MDK regelmäßig als primäre Fehlbelegung gekennzeichnet wird.
Unter http://www.aok.de/ bund/tools/medicity/diagnostik.php?icd=58 findet sich der Satz: \"Eine Lumbalpunktion sollte unter stationären Bedingungen mit einer anschließenden 24-stündigen Überwachungsphase erfolgen.\"
Ist jemandem bekannt, ob es zur Frage der stationären Behandlungsbedürftigkeit weitere Empfehlungen, Leitlinien oder Richtlinien gibt? Eventuell existiert auch eine Rechtssprechung, die weiter helfen kann. Ist jemandem hier Näheres bekannt?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Elrip