Liquorpunktionen: ambulant (MDK) oder stationär (wir) ?

  • Liebe KollegInnen

    in unserer Klinik werden Liquorpunktionen durchgeführt. Dazu bedarf es unseres Erachtens einer kurzen stationären Behandlung, die jedoch vom MDK regelmäßig als primäre Fehlbelegung gekennzeichnet wird.

    Unter http://www.aok.de/ bund/tools/medicity/diagnostik.php?icd=58 findet sich der Satz: \"Eine Lumbalpunktion sollte unter stationären Bedingungen mit einer anschließenden 24-stündigen Überwachungsphase erfolgen.\"

    Ist jemandem bekannt, ob es zur Frage der stationären Behandlungsbedürftigkeit weitere Empfehlungen, Leitlinien oder Richtlinien gibt? Eventuell existiert auch eine Rechtssprechung, die weiter helfen kann. Ist jemandem hier Näheres bekannt?

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elrip

  • Lieber Elrip,

    hierzu müsste mal ein neurologischer Kollege in seine Leitlinien nachschlagen. Nur kurz zur Klärung ihrer Frage: Handelt es sich hierbei um diagnostische Punktionen zur Gewinnung von Liquor (wieviel?), oder wird irgendwas in den Liquor injiziert?
    Als Anästhesist kann ich hierzu nur Sagen, dass Liquorpunktionen zur Spinalanästhesie durchaus regelhaft bei ambulanten Operationen (mit adäquater postoperativer Überwachung bis zur wiederherstellung einer normalen Neurologie) durchgeführt werden, und sich also allein daraus keinen Notwendigkeit einer stationären Versorgung ableiten lässt.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum, lieber Elrip,

    als Anästhesistin kann ich die Aussagen von S.Stern bestätigen.
    Leider gibt es dagegen in der Leitlinie der DGN zur diagnostischen LP keine klaren Aussagen zur Überwachungsdauer. Der stationäre Aufenthalt muss daher immer im Gesamtzusammenhang des Krankheitsbildes begründet sein.

    Erstaunlich finde ich allerdings, dass die AOK-Leitlinie von einigen MDK akzeptiert und von anderen abgelehnt wird. Dies ist für die Kliniken nicht nachzuvollziehen, denn eigentlich hat de facto bereits der Einweiser mit seinem Einweisungsschein kundgetan, dass eine ambulante Diagnostik nicht möglich schien.

    Eine Klärung ist also notwendig. Sollte ich eine Stellungnahme finden, werde ich sie gern bekanntgeben.

    Gruß murx

  • Hallo,

    herzlichen Dank für die beiden Statements. Zur Klärung: Es handelt sich um diagnostische Liquorpunktionen, ohne dass etwas injiziert wird.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn noch weitere KollegInnen ihre Erfahrungen, Hinweise oder Tipps posten könnten.

    Danke und viele Grüße
    Elrip

  • Hallo Elrip,

    da eine diagnostische Liquorentnahme von einigen ml (die bei Bedarf ja auch durch NaCl ersetzt werden könnten) mit Sicherheit nicht riskanter ist als eine Spinalanästhesie + zugehörige Operation, kann im Regelfall die Punktion keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit begründen. Auch die frühere Ansicht, dass 24stündige Bettruhe zur Prophylaxe des postspinalen Kopfschmerzes nötig sei, wurde mittlerweile ja widerlegt (von Anästhesisten, deswegen hat es sich bis zu den Neurologen evtl. noch nicht rumgesprochen...).
    Anders sähe es z.B. natürlich bei Hirndruck aus, wegen der Einklemmungsgefahr - in dieser Situation könnte evtl. sogar Intensivüberwachung nötog sein. Aber eigentlich ist das ja die Situation, wo der Neurologe meistens sowieso die Nadel wieder wegpackt :p

    Sonnige Grüße
    MDK-Opfer

  • Hallo MDK-Opfer,
    sehe ich etwas anderes, da

    eine Spinalanästhesie im Normalfall bei einem (im Rückenmark und ZNS-Bereich) gesunden Pat. durchgeführt wird, was ja gerade bei einer diagnostischen Punktion nicht der Fall ist. Insofern dürfte sich das Risiko und möglicherweise auch die Komplikationshäufigkeit schon unterscheiden.

    Die Frage stationär - ambulant - allein an der Punktion festmachen zu wollen ist dann u.U. etwas zu einfach.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    1. ISt bei einer Liquorpunktion immer ein relevanter Liquorverlust gegeben (im Gegensatz zur Spianlanästhesie) somit und auch wegen des größeren Durchmessers das Risiko postspinaler Kopfschmerzen nicht unerheblich, zum zweiten ist eine konkrete ambulante Behandlungsalternative im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung m.E. kaum gegeben. Gibt es Neurologen, die das unter Praxisbedingungen ambulant machen?

    Gruß

    merguet