MDK Hausbegehung

  • Hallo Herr Preißer,

    wenn durch den MDK explizit die ITS-Verlaufskurve angefordert wurde, dann müssen Sie diese auch übermitteln, da hilft leider alles nichts.

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die in Ihrem Hause verwendeten Dokumente größer als DIN-A3 sind, und das kann ein ordentlicher Kopierer ja noch problemlos verarbeiten (auch wenn der MDK-Prüfer dann mit der Lupe an der auf DIN-A4 verkleinerten Kopie sitzen muss).

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Moin,

    Zitat


    Original von mhollerbach:

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die in Ihrem Hause verwendeten Dokumente größer als DIN-A3 sind

    Da kennen Sie den Einfallsreichtum mancher KH nicht: Ich kenne Intensivkurven, die einen fast meterlangen Papierstreifen in einer Art Ziehamonikafaltung zu einem übersichtlichen Format bringen. Das geniale daran ist, dass die relevanten Patientendaten beinahe alle auf einen Blick zu sehen sind und sowohl Verlaufs- als auch Pflege- und Befunddoku zusammengefasst werden.

    Die hohe Informationsdichte funktioniert aber nur durch eine Origami-Verdächtige Patentfaltung der beidseitg bedruckten Dokumentation. So was kriegt kein Kopierer oder Scanner ohne weiteres gedruckt. Dazu kommt, dass bei einer Kopie das ganze wieder in die richtige Reihenfolge gebracht werden muss.

    Zum Problem von MCA-Martin: Können SIe denn im konkreten Fall nachweisen, dass Sie den MDK wegen der Komplexität ausnahmsweise um Begehung gebeten haben? dann haben Sie doch ein gutes Argument.

    Andererseits werden sie wohl doch nicht um eine Abbildung der Dokumente herumkommen...

    Gruß

    merguet

  • Hallo Martin,
    diese Problematik kennen wir zum Teil auch.
    Wir kopieren (verkleinert) die ITS Kurve (höhe DinA4 aber Länge weit über A3 hinaus) in Teilen und senden diese dem MDK zu. Bei längeren Aufenthalten meist nur Beginn und Ende. MDK kommt in letzter Zeit verstärkt zu uns ins Haus.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo an alle,

    vielen Dank für die Meinungen.

    Es ist tatsächlich so das unsere Kurve über A3 hinaus geht, zwar nicht so riesig wie von merguet beschrieben, aber größer als A3. Ich bin mir auch bewusst das wir Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, aber ganze Akten kopieren?.

    Mir geht es mehr darum das der MDK von seinem Recht ins KH zu kommen hier keinen gebrauch mehr macht. Die Aussagen der Gutachter in der Vergangenheit lauteten eher \"gut das wir hier waren diese Informationen hätten uns bei ein paar Kurvenkopien in diesem komplexen Fall gefehlt.\"
    Ich denke jede komplexe Akte hat trotz allem ihr \"eigenes Wesen\" und der Behandlungsfall wird eindeutiger wenn man sie in den Händen hält und nicht nur ein paar Auszüge in Form einer \"kurz Kritik\" liest.

    @merquet: wir hatten hier allgemein mal über diese Möglichkeiten gesprochen, aber nicht in diesem konkreten Fall

    MiChu: das mit Teilsendungen werden wir hier auch übernehmen, Danke und sei gegrüßt

    Punkt 2 der mich verärgert ist die komplett Verrechnung durch die KK. Auch wenn mann die zu prüfenden Prozeduren und Beatmungsstunden nicht nachvollziehen kann entsteht doch trotzdem eine abrechenbare FP! :d_gutefrage:

    Wie sieht denn die Runde die Problematik mit den per Hand übertragenen Werten ins KIS zur Komplexcode Erfassung. Dies darf nur ein Arzt und dessen Name wird auch auf jedem Ausdruck angezeigt. Es ist keine Signatur oder was es da so alles gibt, aber ich bin der Auffassung ob es nun auf ein Formular per Hand abgeschrieben wird (z.B.Blutwerte) oder in ein Programm getippt wird ist doch gleich. Beides kann angezweifelt werden.

    Nun ein schönes WE wünscht

    Martin Preißer

  • Hallo,
    wenn die Kurven nicht auf den Kopierer passen:
    auffalten und abfotografieren?
    dann hätten Sie sogar farbige \"Kopien\".
    Nur mal so aus dem Bauch heraus gedacht. Habe es selbst noch nicht ausprobiert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Zitat


    Original von MCA-Martin:
    Punkt 2 der mich verärgert ist die komplett Verrechnung durch die KK. Auch wenn mann die zu prüfenden Prozeduren und Beatmungsstunden nicht nachvollziehen kann entsteht doch trotzdem eine abrechenbare FP! :d_gutefrage:

    ist doch eine besondere Gelegenheit dies sozialrechtlich zu klären.

    Zitat


    Original von MCA-Martin:
    Mir geht es mehr darum das der MDK von seinem Recht ins KH zu kommen hier keinen gebrauch mehr macht. Die Aussagen der Gutachter in der Vergangenheit lauteten eher \"gut das wir hier waren diese Informationen hätten uns bei ein paar Kurvenkopien in diesem komplexen Fall gefehlt.\"
    Ich denke jede komplexe Akte hat trotz allem ihr \"eigenes Wesen\" und der Behandlungsfall wird eindeutiger wenn man sie in den Händen hält und nicht nur ein paar Auszüge in Form einer \"kurz Kritik\" liest.


    Bei der Begehung ist für mich besonders das persönliche Gespräch zwischen dem behandelndem Arzt und dem Gutachter wichtig. Sehr oft können so Sachverhalte geklärt werden die nicht aus der Akte zu entnehmen sind. (zB. Überlegungen des behandelnden Arztes zu entsprechender Diagnostik / Therapie)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat


    Original von MiChu:

    Bei der Begehung ist für mich besonders das persönliche Gespräch zwischen dem behandelndem Arzt und dem Gutachter wichtig. Sehr oft können so Sachverhalte geklärt werden die nicht aus der Akte zu entnehmen sind. (zB. Überlegungen des behandelnden Arztes zu entsprechender Diagnostik / Therapie)


    Und genau das scheint das Problem beim MDK-Sachsen zu sein. Mir wurde einmal zugetragen :d_zwinker: , daß der MDK-Sachsen sich jeder direkten Konfrontation oder Überredung des Gutachters durch den KH-Arzt entziehen will. \"Neue Sachlichkeit\"
    Ist aber meines Erachtens der falsche Weg, da eben solche unpraktikablen Konstellationen entstehen können.

    Aber zwingen kann man den MDK leider nicht. Gegen die Verrechnung würde ich auch gerichtlich vorgehen wie MiChu bereits gesagt hat.

    Grüße

    N. Pollack