Gastroskopie ambulant

  • Guten Morgen, Forum!

    Eine Anfänger-Frage in ambulanter Abrechnung sei erlaubt:
    Wie kann ich die ambulant durchgeführte Gastroskopie abrechnen? Im Katalog nach 115b taucht die 1-632 nicht auf, wohl aber die endoskopischen Biopsien im oberen Verdauungstrakt.

    Und noch eine Frage: Dürfen die Leistungen, welche ermächtigte Ärzte im KH erbringen, nicht als Leistungen im AOP-Katalog im Meldeformular übermittelt werden? Erlischt bei einer Übermittlung dieser Leistungen an die KV gar die Ermächtigung?

    fragt sich bei 11 Grad und strahlend blauem Himmel über der Westpfalz

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Flöser,

    geben Sie doch mal den Titel Ihres Threads in der Suchfunktion ein, da gibt es schon einiges zu diesem Thema zu finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • :rotwerd:
    Danke, Herr Selter!

    Der erste Teil der Frage konnte ja einigermaßen beantwortet werden. Der zweite jedoch nicht:

    Erlischt die persönliche Ermächtigung meines KH-Arztes automatisch, wenn ich die OPS-Schlüssel gem. AOP-Katalog an die dafür vorgesehenen Stellen übermittle?

    Auf Antwort hoffend

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    es ist unwahrscheinlich, daß die Ermächtigung sofort automatisch erlischt, da die Ermächtigung über die KV erteilt wird, die AOP-Schlüssel jedoch an die Kassen übermittelt werden. Natürlich gibt es hier eine entsprechende Interessenlage von Kassen und KV, die darin liegen dürfte, nur eine Vergütungsform zuzulassen. Aber fragen Sie mal nach, ob der Chefarzt eine Leistung lieber als AOP oder über die Ermächtigung erbringen bzw. abrechnen will. Da liegt schon ein gewisses Konfliktpotential, das sollten Sie vorher klären.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Zitat


    Original von Blaschke:
    Da liegt schon ein gewisses Konfliktpotential,

    Und ob das da liegt !! :t_teufelboese:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo, die Herren,

    ja, das hier entsprechende Kessel überkochen können, ist mir schon klar! Im vorliegenden Fall hat jedoch der CA seine Ermächtigung freiwillig zurückgegeben. Damit können wir ja als KH dann via §115b abrechnen.

    Aber nach zwischenzeitlicher Rückfrage bei der KV hat die Meldung nach dem AOP-Katalog nichts mit den Ermächtigungen zu tun - Hauptsache, wir rechnen nicht beides ab!

    Danke für die Aussagen

    T. Flöser

  • Hallo Herr Floeser!

    Meines wissens ist die reine Gastroskopie keine AOP. Der Vorteil der KV-Abrechnung ueber Ihren ermaechtigten Arzt, ist die Erstattung des Sprechstundenbedarfs. Nur selten reicht die Pauschale beim ambulanten operieren nicht aus, um Ihre Kosten zu decken. Der ermaechtigte Arzt kann Material und Medikamente verordnen. Die Frage der internen Kostenerstattung muessten Sie noch klaeren.

    Mit freundlichem Gruss
    Frank Killmer

    Frank Killmer